Vergewaltigung: Erinnerungslücke führt zum Freispruch

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Das Jugendschöffengericht Groß-Gerau (Hessen) hat zwei junge Männer vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.
Laut Anklage hatten die Männer im Jahre 2007 eine damals 20-jährige zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Die Frau wurde am nächsten morgen nur teilweise bekleidet gefunden worden.

Das mutmaßliche Opfer konnte sich damals bei der Polizei schon nicht mehr an die fragliche Nacht erinnern. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer die Nacht gemeinsam mit der Frau verbrachten. Was genau geschehen ist, konnte aber nicht abschließend geklärt werden. Die junge Frau sagte aus, dass sie am Abend zuvor von den Männer angesprochen wurde und zusammen mit ihnen Alkohol trank. Obwohl sie nur sehr wenig getrunken hat, sei es „nebelig“ um sie geworden und sie könnte sich an nichts mehr erinnern.

Ein weiterer Zeuge wollte gehört haben, wie einer der Angeklagten die Tat gestanden hat. Die Glaubwürdigkeit des Zeugen bewertete das Gericht allerdings als höchst zweifelhaft.
So gab es für die Tat keinerlei Beiweise, sodass sowohl Strafverteidigung als auch Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädierten. Lediglich der Nebenklagevertreter forderte eine Verurteilung. Das Gericht schloss sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft an, betonte aber, dass es unwahrscheinlich sei, dass gar nicht passiert ist.

( Quelle: Main Spitze online vom 21.11.2011 )