Vergewaltigung an Ex-Freundin

Vor dem Landgericht Oldenburg musste sich ein 31-jährigen Mann wegen Vergewaltigung in fünf Fällen verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen seine Ex-Freundin zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Mann in der Zeit von Oktober 2003 bis Mai 2010 seine ehemalige Freundin nach der Trennung nur zweimal zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Das Gericht wertete einen Übergriff als gefährliche Körperverletzung und in den zwei übrigen Fällen erging ein Freispruch, da der Mann die Gegenwehr der Frau in diesen Fällen nicht habe erkennen können.
Das Gericht verurteile den Mann daher wegen Vergewaltigung in zwei Fällen und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

( Quelle: Nordwest-Zeitung online vom 25.04.2012 )