Verfassungsbeschwerden gegen Volkszählung 2011 nicht angenommen

Die von Bürgern eingereichten Verfassungsbeschwerden gegen die Volkszählung 2011 wurden nicht zur Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht angenommen. Das Bundesverfassungsgericht begründete dies damit, dass die Verfassungsbeschwerden zu pauschal gegen das Zensusgesetz gerichtet gewesen seien. Die Bürger hätten exakt aufzeigen müssen durch welche Vorschrift und inwieweit sie in ihren Grundrechten betroffen seien.
(Az.:  Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1865/10)