Urteil im zweiten Fluterschen-Prozess

Im zweiten Prozess wegen der Missbrauchsfälle von Fluterschen ist das Urteil gefallen. Das Landgericht Koblenz verurteilte den 61-jährigen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren. Nach Ansicht des Gerichts sei es erwiesen, dass der Angeklagte einer der Männer war, an die Detlev S. seine beiden Töchter zum Sex verkauft hatte.
( Quelle: FAZ Nr. 117 vom 20.05.2011, S. 7 )