Urteil im Transrapid-Prozess

Das Landgericht Osnabrück verurteilte die beiden Fahrdienstleiter, die als Hauptschuldige für das Transrapid-Unglück 2006 gelten wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einem Jahr beziehungsweise ein Jahr und sechs Monaten Bewährungsstrafe.
Bei dem Unfall im September 2006 als ein Zug der Magnetschwebebahn auf einen Werkstattwagen prallte, starben 23 Menschen, elf wurden verletzt. Die beiden Angeklagten sind seit dem Unfall psychisch krank und selbstmordgefährdet.
Beide Angeklagte legten ein Geständnis während des Prozess ab und baten um Vergebung. Einer der Angeklagten erklärte, dass er keine Erklärung für seinen schweren Fehler finde.

Das Gericht stufte das Verhalten der Angeklagten als Augenblicksversagen ein und würdigte, dass die beiden Angeklagten ein Geständnis abgelegt hatten und Reue zeigten.
( Quelle: FAZ vom 04.03.2011 Nr. 53, S. 7 )