Untreue-Schaden muss beziffert werden können

In dem zweiten Untreue-Prozess gegen den ehemaligen Berliner CDU-Fraktionsvorsitzenden Landowsky und elf weitere leitende Bankmanager, der inzwischen verkauften Bankgesellschaft Berlin, hat die Staatsanwaltschaft Berlin gegenüber allen Angeklagten auf Freispruch plädiert.

In der nun 18 Monate andauernden Beweisaufnahme sei es nicht gelungen den Schaden der Untreue zu beziffern. Dies ist jedoch, nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ersten Untreueverfahren, Voraussetzung.
Laut Anklage sollen die „Rundum-Sorglos-Fonds“ einer Tochtergesellschaft der Bankgesellschaft Berlin dem Land Berlin einen Schaden von 58 Millionen Euro verursacht haben.

Am 24. Januar 2011 werden die Verteidiger der Angeklagten plädieren, im Februar 2011 soll sodann das Urteil ergehen.
(Quelle: FAZ vom 11.01.2011 Nr. 8, S. 4)