Unterbringung in psychiatrischen Klinik

Das Landgericht Schwerin hat einen Mann wegen der Tötung einer Frau zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Der Mann soll seiner Bekannten mit einem Anglermesser im Oktober 2010 nach einem Streit die Kehle durchgeschnitten haben, so dass diese verblutete. Zudem ordnete das Gericht nach der Haft die Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik an, da ihm ein Gutachter eine tiefgreifende Persönlichkeitsstörung attestiert hatte.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 17.05.2011 )