Türsteher vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen

Vor dem Schöffengericht in Siegen musste sich ein 31-jähriger Türsteher wegen des Verdachts der Vergewaltigung verantworten. Der Angeklagte und die spätere Anzeigeerstatterin trafen in einer Disco aufeinander. Gemeinsam fuhren sie mit einem Taxi zum Elternhaus des Angeklagten. Bis zu dem Zeitpunkt decken sich die Angaben der beiden Personen.

Dort soll es laut dem Angeklagten zu einvernehmlichen Sex gekommen sein. Dies geschah leise und im Dunkeln, da die Eltern nebenan schliefen und nichts mitbekommen sollten. Warum es Abdrücke an den Handgelenken der Frau gab, konnte der Angeklagte nicht erklären. Die 22-Jährige sagte dagegen aus, dass sie lediglich bei ihm übernachten und nur „kuscheln“ wollte. Sie hätte ihm zweimal deutlich gemacht, dass sie keinen Sex mit ihm erwünsche.

Vor Gericht kam die Zeugin jedoch bei ihrer Aussage mehrfach ins straucheln. Verwandte der jungen Frau sagten aus, dass sie sich nach der Nacht verändert habe. Dies spricht laut Staatsanwaltschaft zwar für eine Vergewaltigung, restlos nachzuweisen ist dem Angeklagten die Tat jedoch nicht. Aus diesem Grund plädierte auch die Anklage auf Freispruch. Das Gericht mochte ebenfalls keine Vergewaltigung erkennen und sprach den Angeklagten folglich frei.