Totschlag in einem minder schweren Fall

Das Landgericht Braunschweig hat einen 26-jährigen Mann wegen Totschlags in einem minder schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Mann seine Mutter, die seit sieben Jahren im Wachkoma lag, getötet. Dabei habe der Angeklagte eine Kanüle aus der Luftröhre seiner Mutter gezogen und sie so erstickt.
Auch wenn die Frau nach einem Unfall 2004 schwerste Hirnverletzungen erlitt, könne hier nach Ansicht des Gerichts nicht von „Sterbehilfe“ die Rede sein, da die Frau noch viele Jahre hätte leben können.
Für Totschlag in einem minder schweren Fall sieht § 213 StGB eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

( Quelle: Berliner Morgenpost online vom 13.06.2012 )