Tötung der Ex-Freundin: Schuldfähigkeit angenommen, Verurteilung zur langjährigen Jugendstrafe

Totschlag / Messer / Geständnis / Schuldfähigkeit / Mord / Jugendstrafrecht

Vor dem Landgericht Deggendorf ist der Prozess um einen mittlerweile 21-jährigen Mann beendet. Ihm wurde vorgeworfen, seine 2 Jahre jüngere Ex-Freundin getötet bzw. ermordet zu haben. Zur Tatzeit war der Mann 20 Jahre alt.
Laut Anklage sei er bei der Tat besonders grausam vorgegangen: Er soll die junge Frau zunächst mit einem Messer schwer verletzt und danach mit Benzin übergossen und noch lebend angezündet haben. Dabei kam es zu einer Explosion, wobei das komplette Appartement ausgebrannt sei. Nach der Festnahme gestand der Angeklagte die Tat.

Das Gericht hatte im Prozess zu klären, ob der Mann zur Tatzeit überhaupt schuldfähig war. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklage eine Persönlichkeitsstörung nicht ausgeschlossen. Laut Gutachten läge bei dem Angeklagten aber nur eine leichte Persönlichkeitsstörung vor. Des Weiterem legte der Gutachter die Anwendung von „Erwachsenenstrafrecht“ nahe.

Dem folgte auch die Staatsanwaltschaft. Sie ging von einem Mord in Tateinheit mit Brandstiftung aus und forderte daher eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Verteidigung des Angeklagten plädierte auf eine Strafe von neun Jahren unter Anwendung von Jugendstrafrecht. Dem schloss sich das Gericht an und verurteile den jungen Mann zu einer Jugendstrafe von neun Jahre und neun Monaten.
( Quelle: Vilsbiburger Zeitung online vom 22.08.2011 )