Teilgeständnis im Fluterschen-Prozess doch nicht widerrufen

Im Fluterschen-Prozess steht der Angeklagte nun doch zu seinem Teilgeständnis. Im Gespräch mit einem psychologischen Gutachter hatte er das Teilgeständnis zunächst widerrufen.
Der Gutachter bescheinigte dem Angeklagten nun eine destruktive Persönlichkeit, durchgängig antisoziales Verhalten und eine niedriger Aggressionsschwelle. Es gebe aber keine Hinweise auf Schizophrenie, Schwachsinn oder eine andere Persönlichkeitsstörung. Ferner erklärte der Gutachter, dass, sofern der Angeklagte wieder in Freiheit gelange, eine hohe Rückfallgefahr bestehe.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 26./27.02.2011, S. 44 )