Streit beendet: Prof. Dr. Fischer ist jetzt Vorsitzender des 2. Strafsenats des BGH

Seit 2010 herrschte ein Streit am Bundesgerichtshof um den Posten des Vorsitzenden des zweiten Strafsenats. Der renommierte Richter am BGH Prof. Dr. Thomas Fischer bewarb sich für den Posten. Bis dahin war er stellvertretende Vorsitzende. Der Präsident des BGH Klaus Tolksdorf hielt Fischer trotz bis dahin tadellosen Beurteilungen für ungeeignet. Er begründete dies mit der angeblich fehlenden Sozialkompetenz des Richters, obgleich diese in früheren Beurteilungen nicht in Frage gestellt worden war.

Nach mehreren Verfahren vor Verwaltungsgerichten, inklusive einer einstweiligen Anordnung zu Gunsten Prof. Fischers, blieb der Posten umbesetzt und Richter aus anderen Senaten übernahmen übergangsweise den Vorsitz. Nun hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) anscheinend den Streit mit einem „Deal“ beendet.
Fischer bekommt den Vorsitz im 2. Strafsenat! Gleichzeitig erklären Fischer und das Justizministerium die Konkurrentenklage vor dem Verwaltungsgericht für erledigt. Der Konkurrent, der ursprünglich für den Posten des Vorsitzenden des 2. Strafsenats vorgesehen war, erhält im Gegenzug den Vorsitz im 1. Strafsenat.

Hier zeichnet sich jedoch bereits ein weiteres Problem am Horizont ab. Denn ein weiterer Richter hat sich für den Posten des 1. Strafsenats beworben. Gemäß Art. 33 Abs. 2 GG muss die Besetzung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen. Möglicherweise bietet sich hier Zündstoff für eine erneute Konkurrentenklage.