Strafverteidigung: Keine versuchte Vergewaltigung

Vergewaltigung / Körperverletzung / Menschenhandel / Jugendstrafe / Haftbefehl / Untersuchungshaft

Der 21-jährigen Mann war vor der Jugendkammer Kassel wegen des Vorwurfs der versuchten Vergewaltigung, der Körperverletzung und des versuchten Menschenhandels zum Zweck sexueller Ausbeutung angeklagt.
Im Februar 2010 war der vorbestrafte Mann festgenommen worden und sitzt seitdem in U-Haft. Laut Anklage habe er einem zur Tatzeit 17-jährigen Mädchen eine Liebesbeziehung vorgespielt, um sie zur Prostitution zu bringen.
Auch das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte eine Wohnung anmietete, um die Geschädigte dort zur Prostitution zu bewegen. Ebenso sei durch Zeugenaussagen bewiesen, dass der Mann Photos von dem Mädchen machte, um damit zu werben. Das Mädchen hatte nie Anzeige erstattet.

Das Landgericht hat den Angeklagten jetzt zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Allerdings sah das Gericht nur den Tatbestand des versuchten Menschenhandels zum Zweck sexueller Ausbeutung erfüllt. Bei dem Vorwurf der versuchten Vergewaltigung seien zu viele Fragen offen geblieben und die Tat nicht eindeutig nachweisbar. Die Staatsanwaltschaft sah den Tatbestand als erfüllt an, dennoch forderte die in ihrem Plädoyer keine Verurteilung wegen dieser Tat, da der Angeklagte strafbefreiend vom Versuch zurückgetreten sei.
( Quelle: HNA online vom 29.08.2011 )