Strafverteidiger will im Fall Peggy Antrag auf Wiederaufnahme stellen

Ein geistig behinderter Angeklagter gestand ein seit 2001 vermisstes Mädchen getötet zu haben. Obwohl er das Geständnis später widerrief, wurde er vom Landgericht Hof im Jahr 2004 wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts soll der Angeklagte mit dem Mord versucht haben, einen zuvor begangenen sexuellen Missbrauch an dem 9-jährigen Mädchen zu vertuschen.
Die Strafverteidigung möchte nun mit einem rund 2000-Seiten umfassenden Antrag die Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen. Es sollen Zeugen aufgetaucht sein, die das vermisste Mädchen noch nach der mutmaßlichen Tatzeit gesehen haben wollen. Auch behauptet eine Frau, dass sie noch etliche Wochen später mit dem Mädchen telefoniert habe.

Die Staatsanwaltschaft kündigte an, dass der Antrag umfangreich geprüft werden wird. Aufgrund des Umfanges kann dies jedoch einige Monate dauern.