Verfahren eingestellt: Geld im Geldautomaten gefunden

Im August letzten Jahres hob eine Frau 100 Euro von einem Geldautomaten in Örtchen Burg ab. In Gedanken versunken verließ die Frau die Bank ohne ihr Geld mitzunehmen. Als die nächste Kundin an den Automaten ging und 200 Euro abheben wollte, fand sie die 100 Euro und steckte diese ein. Die Seniorin wurde wenig später durch die Videoaufnahmen identifiziert und so kam der Fall zur Staatsanwaltschaft Itzehoe.
Die Staatsanwaltschaft wollte die Sache schnell erledigen und beantragte über das Gericht einen Strafbefehl über 300 Euro. Damit war die Finderin des Geldes jedoch nicht einverstanden und es kam vor dem Amtsgericht Meldorf zur Verhandlung.

Die Frau rechtfertigte sich damit, dass sie den Automaten ordnungsgemäß bediente und 200 Euro abheben wollte. Als sie das Geld entgegen nehmen wollte, fand sie jedoch lediglich 100 Euro im Auszahlungsschacht. Sie steckte das Geld ein und hob an einem anderen Automaten noch einmal 100 Euro ab.

Vor Gericht zeigte sich die Frau uneinsichtig und sagte, dass sie gar nicht verstehe, warum sie vor Gericht stehe. Die Geschädigte hätte ihr Geld ja zurückerhalten und sie hätte das Geld ja nicht mit Absicht eingesteckt. Der Richter bot ihr an, das Verfahren gegen 100 Euro einzustellen. Während die Frau noch überlegte, meldete sich ihr Ehemann zu Wort und überzeugte seine Frau der Einstellung zuzustimmen. Damit sparte die Seniorin durch ihren Einspruch immerhin 200 Euro.