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Untreue: Dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe für ehemaligen Schatzmeister der Grünen

Der frühere Schatzmeister der Brandenburger Grünen musste sich vor dem Landgericht Potsdam wegen gewerbsmäßiger Untreue verantworten. In den Jahren 2010 und 2011 soll er rund 274.000 Euro aus der Parteikasse veruntreut haben.

Nun sprach das Landgericht Potsdam das Urteil. Der Mann muss für dreieinhalb Jahren ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Der Angeklagte selbst war geständig und gab an, dass er das Geld genutzt hatte, um befreundeten Prostituierten zu helfen.


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt für Strafrecht & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

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