Schiffskollision: Kapitän von der fahrlässigen Tötung freigesprochen

Die Staatsanwaltschaft hatte einen 49-jährigen Kapitän wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Brandenburg/Havel angeklagt. Bei einem Zusammenstoß westliche von Potsdam kamen zwei Seglerinnen um das Leben.
Der Kapitän rammte mit seinem 80 Meter langen Kahn die kleine Yacht. Während zwei Männer lediglich über Bord gingen, kam jede Hilfe für die beiden Frauen zu spät. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Kapitän seinen Fahrweg nicht ausreichend genug beobachtet hatte.

Vor Gericht sagte der Kapitän jedoch aus, dass er die Yacht bemerkte und die ganze Zeit beobachtet hatte. Als er einem anderen Schiff ausweichen musste, kam es zur Kollision. Der Kapitän ging davon aus, dass das Segelboot in die Mitte der Fahrrinne geraten sei. Auch ein Gutachter erklärte dem Gericht, dass der Zusammenstoß vermutlich für den Kapitän unvermeidbar war.

Weiter bestätigte ein Augenzeuge, dass das Segelboot „merkwürdig unterwegs war“. Auch hatte der Bootseigentümer einen unerfahrenen Bekannten an das Steuer gelassen. Ebenfalls gibt es Aufzeichnungen der Wasserschutzpolizei, dass die Segelyacht bereits vorher auffiel, als sie zu weit links gefahren war.
Daher hat auch die Staatsanwaltschaft Zweifel an der Schuld des Kapitäns und forderte Freispruch. Das Gericht folgte dem und sprach den Kapitän frei.