Kindesmissbrauch: Mann soll trotz Fußfessel rückfällig geworden sein

Der Angeklagte war bereits 1999 wegen Kindesmissbrauchs in 23 Fällen rechtskräftig zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die nachträgliche Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärte, wurde der Mann im Jahre 2011 entlassen. Dabei wurde er mit einer sogenannten elektronischen Fußfessel ausgestattet.

Nun muss sich der 41-Jährige erneut vor dem Landgericht München verantworten. Trotz Auflagen und Überwachung per elektronischer Fußfessel, soll der Mann ein sieben Jahre altes Mädchen missbraucht haben. Ihm drohen nun eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren und möglicherweise die Anordnung der Sicherungsverwahrung.