Hubschrauberabsturz: Freispruch für Piloten

Vor vier Jahren stürzte ein Hubschrauber in Westendorf ab. Nun wurde das Verfahren gegen den 52-jährigen Piloten und seinem heute 27-jährigen Flughelfer eröffnet. Die Staatsanwaltschaft warf den Beiden vor, dass nicht der Pilot die Maschine geflogen hätte, sondern sein Co-Pilot. Konkret lautete die Anklage auf Gefährdung des Luftraums und fahrlässige Körperverletzung.

Dabei stützte sich die Anklage auf die Zeugenaussage eines Passagiers und auf den ungewöhnlichen Umstand, dass der Pilot auf der linken Seite gesessen habe und nicht wie üblich rechts. Im Verfahren konnte aber ein Gutachter anhand von Bildern und Videos erklären, dass es keine Anhaltspunkte gäbe, dass der Pilot nicht selbst geflogen sei. Auch sei es sowohl technisch möglich als auch unter bestimmten Umständen sinnvoll, die Maschine von links zu steuern.
Auch die Staatsanwaltschaft rückte während des Verfahrens vom Vorwurf ab. So ging es im weiteren Verfahren nur noch darum, ob der Absturz vermeidbar gewesen wäre. Während direkt nach dem Absturz alle, auch der Pilot selbst, von einem Flugfehler ausgingen, mehrte sich nun der Verdacht eines technischen Defektes. Während die Staatsanwaltschaft und die Strafverteidigung deswegen einen Freispruch forderten, bat die Nebenklagevertretung um eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Die Richterin folgte jedoch den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Strafverteidigung und sprach die beiden Männer frei.

( Quelle: Augsburger Allgemeine, 22.08.2012 )