Haftlockerung für Beate Zschäpe

Der Generalbundesanwalt klagt Beate Zschäpe unter anderem wegen Beteiligung an Mordes in zehn Fällen an. Sie soll sich als Mittäterin in der Terror-Organisation „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) an den Taten beteiligt haben. Die Strafverteidigung bestreitet dagegen den wesentlichen Tatbeitrag, der für die Mittäterschaft zwingend notwendig wäre.

Sie hätte den beiden verstorbenen Mitgliedern der NSU lediglich bei der Tarnung geholfen. Ebenfalls kritisieren sie die Anklageschrift, denn daraus würde nicht hervorgehen, ob Zschäpe wegen Gründung oder lediglich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt wird.
Gleichzeitig lockerte das Oberlandesgericht München die Haftbedingungen für die Beschuldigte. So dürfen die Verteidiger sie nun ohne Trennscheibe besuchen und auch der Briefverkehr mit den Anwälten soll nicht mehr inhaltlich überwacht werden.