Grundrecht oder strafbare Nötigung?

Nötigung / Bahngleise / Geldstrafe / Demonstration / Strafverteidigung / Freispruch

Das Amtsgericht Karlsruhe hat zwei Frauen wegen Nötigung verurteilt. Eine der Angeklagten hat  sich im Rahmen von Protesten gegen Atomkraft mit anderen zusammen an Bahngleise gekettet. Aus diesem Grund mussten die Schienen dann durchtrennt werden, wobei Kosten von 5700 Euro entstanden. Die andere Angeklagte und andere Demonstranten ketteten sich mit Hilfe von Fahrradschlössern am Eingangstor der ehemaligen Forschungsanstalt fest. Dabei blieben die Demonstranten friedlich.

Die Staatsanwaltschaft forderte Geldstrafen von 5400 und 1400 Euro, die Strafverteidigung plädierte auf Freispruch.
Das Amtsgericht entschied jetzt, dass ein Fall von Nötigung vorliegt und die Frauen daher nicht freigesprochen werden können. Daher wurden die Frauen zu Geldstrafen von 1350 bzw. 300 Euro verurteilt. Es folgen weitere Verfahren gegen Demonstranten.

( Quelle: Welt online vom 27.09.2011 )