Freispruch im Vergewaltigungsprozess: Die Geschädigte hätte fliehen können

Ein 31-jähriger Mann musste sich vor dem Landgericht Essen wegen einer Vergewaltigung verantworten. Vor drei Jahren soll er eine damals 15-Jährige in seiner Wohnung vergewaltigt haben. Zuerst hielt sich der Angeklagte mit seinen beiden Lebensgefährtinnen und der 15-Jährigen in der Wohnung auf.  Dann schickte er die beiden erwachsenen Frauen jedoch fort, um mit dem jungen Mädchen alleine zu sein.

Der Angeklagte schwieg zum Vorwurf. Daher war besonders die Aussage des mutmaßlichen Opfers wichtig. Nachdem die Frau jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt hatte, fand das Verfahren ein schnelles Ende. Die Anklage ging nämlich ursprünglich von einer schutzlosen Lage des Mädchens aus. Allerdings hätte nach Feststellungen des Gerichts das Mädchen auch  weglaufen können. Sie hätte dem Angeklagten nicht deutlich genug klar gemacht, dass sie keinen sexuellen Kontakt möchte.

Trotz dieses Freispruchs darf der Angeklagte den Gerichtssaal jedoch nicht als freier Mann verlassen. Momentan sitzt er eine dreieinhalbjährige Haftstrafe ab, da er eine der Lebensgefährtinnen verprügelt hatte.