Freispruch im Mordprozess

Mord / Überfall / EC-Karte / Überwachungskamera / Strafverteidigung / Freispruch

Vor dem Landgericht Itzehoe musste sich eine 25-jährige Frau wegen des Vorwurfs des Mordes verantworten.
Laut Anklage habe sie mit einer anderen Täterin zusammen eine 89-jährige Frau in ihrer Wohnung überfallen. Die Täterinnen sollen ihr die EC-Karte inklusive Geheimzahl weggenommen haben und sie dann alleine in ihrer Wohnung zurückgelassen haben. Dort verbrachte das Opfer aufgrund der Folgen die nächsten Tage hilflos und alleine. Nach einem langen Krankenhausaufenthalt verstarb sie.

Die Mordkommission ermittelte die Angeklagte als mutmaßliche Täterin, worauf sie in Untersuchungshaft kam. Allerdings musste sie schon bald wieder entlassen werden, da die Beweise nicht ausreichten.
Ebenso stellte sich der Prozess dar. Im Prozess bröckelten die Zeugenaussagen. Übrig blieb die Aufzeichnung der Überwachungskamera von der Bank, bei der mit den Daten des Opfers Geld abgehoben wurde. Eine Nachstellung der Szene mit der Angeklagten ergab, dass die abgebildete Person erheblich größer gewesen sein muss.

Daher beantragte sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Strafverteidigung Freispruch. Dem schloss sich das Gericht an. Die Tat blieb bisher unaufgeklärt.

( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 28.09.2011 )