Freispruch für Polizisten

gefährliche Körperverletzung im Amt / Ruhestörung / Geldstrafe / Freispruch

Das Landgericht Itzehoe hat einen 44-jährigen Polizisten vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung im Amt freigesprochen.Der angeklagte Beamte und sein Kollege wurden zunächst wegen einer Ruhestörung zu Hilfe gerufen. Trotz Verwarnung stellte der Mann die Musik nicht lauter, sodass die Polizisten erneut anrücken mussten. Der Mann ließ sich nicht mit zur Wache nehmen, sondern zeigte Gegenwehr.

Daraufhin soll der Angeklagte den Mann nach ergangener Androhung mit Pfeffer-Spray außer Gefecht gesetzt haben.
Der Beamte wurde zuvor gewarnt, dass das mutmaßliche Opfer „mit Vorsicht zu genießen“ sei.
Das Amtsgericht Elmshorn verurteile den Polizisten zu einer hohen Geldstrafe von insgesamt 6300 Euro, da der Eingriff unverhältnismäßig gewesen sei.
Im Berufungsprozess vor dem Landgericht erging eine andere Entscheidung. Selbst die Staatsanwaltschaft plädierte auf einen Freispruch. Das Gericht schloss sich den an und begründete die Entscheidung damit, dass der Einsatz des Sprays wegen der erheblichen Gefahr gerechtfertigt war. Denn: Auch eine Lärmbelästigung stelle eine erhebliche Gefahr dar.

( Quelle: Uetersener Nachrichten online vom 15.11.2011 )