Erneut widersprüchliche Aussagen eines mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers

Strafverteidiger / Vergewaltigung / Freispruch

In letzter Zeit häufen sich Berichte über Vergewaltigungs-Prozesse, in denen sich die mutmaßlichen Opfer in Widersprüche verwickeln. So ist ein 43-jähriger Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Dem Angeklagten wurde unter Anderem vorgeworfen eine junge Frau vergewaltigt zu haben, wofür eine drei-jährige Freiheitsstrafe gefordert wurde.

Die Strafverteidigung des Angeklagten allerdings plädierte auf Freispruch. Zwar sei die Beziehung von mutmaßlichem Opfer und Täter schwierig. Dennoch seien die Aussagen der Frau widersprüchlich. Vor allem gab sie als Tatzeit zunächst den Sommer und später dann den März 2003 an, so dass es vor allem Probleme bei der zeitlichen Einordnung der Tat gab. Der Angeklagte bestritt die Tat bis zuletzt.

Ähnlich wie die Verteidigung argumentierte auch das Gericht. Zwar blieben auch Zweifel an der Aussage des Angeklagten, allerdings eben auch an der des mutmaßlichen Opfers. Auf dieser Grundlage könne keine Verurteilung erfolgen.

Diese Entscheidung wird dem Grundsatz „in dubio pro reo“ – also „im Zweifel für den Angeklagten“ – gerecht.
( Quelle: Neue Westfälische online vom 18.07.2011 )