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Einbruch: Einbrecher bricht in Schnellrestaurant ein und brät sich einen Hamburger

Ein 20-jähriger Mann bekam eines Nachts in Bayreuth Hunger. Da das Schnellrestaurant aber schon geschlossen hatte und der Mann betrunken war, nahm er die Bedienung selbst in die Hand. Er brach in das Restaurant ein und belegte sich selbst ein Brötchen.

Als die Polizei eintraf, aß der Mann unbekümmert weiter. Während die Beamten ihn zum Mitkommen bewegen wollten, bat der Mann ihnen ebenfalls Hamburger an. Das Bargeld, welches sich in der Filiale befand, ließ der Einbrecher übrigens unangetastet. Gegen den 20-Jährigen wurde nun ein Strafverfahren eingeleitet.


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt für Strafrecht & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

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