Betrug bei Laptopkauf

Betrug / Strafrecht / Geldstrafe / eidesstattliche Versicherung

Eine 35-jährige Frau wurde vom Amtsgericht Borken wegen Betrugs zu eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte die einschlägig vorbestrafte Frau im Winter letzten Jahres den Geschädigten getroffen, um ihm einen Laptop abzukaufen. Den Betrag von 350 Euro wollte die Frau dem Mann überweisen, hat dies aber bis heute nicht getan.

Die Frau musste sich bereits im März diesen Jahres wegen des Vorwurfes verantworten. Allerdings wurde das Verfahren damals unter der Bedingung vorläufig eingestellt, dass die Frau den Betrag an den Geschädigten überweist. Dies Chance hat sie jedoch nicht ergriffen.

Das Gericht ging davon aus, dass die Frau den Laptop zu keinem Zeitpunkt bezahlen wollte, da sie den Betrag gar nicht hätte aufbringen können. Sie hatte zum Tatzeitpunkt bereits eine eidesstattliche Versicherung abgelegt und daher in Kauf genommen, die Summe nicht zahlen zu können.
( Quelle: Westfälische Nachrichten online vom 31.08.2011 )