Autofahrer müssen beim Durchfahren von Pfützen nicht abbremsen

Ein Beschluss zum Thema Kurioses aus dem Alltag: Das Landgericht Itzehoe hat nun entschieden, dass Autofahrer beim Durchfahren von Pfützen nicht auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen müssen, damit Fußgänger nicht bespritzt werden. Die Fußgänger könnten sich durch geeignete Bekleidung schützen. Zudem müssten die Fußgänger mit einer Schmutzwasser-Dusche rechnen. Begründet wurde dies damit, dass bei Regen sonst ganze Orte oder Städte nur im Schritttempo durchfahren werden dürften. Die Folge wäre eine unzumutbare Beeinträchtigung des Straßenverkehrs. Überdies würde das Abbremsen vor einer Pfütze den nachfolgenden Verkehr gefährden.

Mit dem Beschluss des Landgerichts Itzehoe wurde eine Schadensersatzklage von Fußgängern auf die Reinigungskosten abgelehnt.
( Az.: Landgericht Itzehoe, Az.: 1 S 186/10 )