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Geschrieben von Rechtsanwalt am 18.05.12 in: Kindesmissbrauch
Im Missbrauchs-Prozess vor dem Amtsgericht Reutlingen (Baden-Württemberg) hat das Gericht Untersuchungshaft angeordnet. Nach Ansicht des Gericht bestehe Flucht- und Verdunkelungsgefahr.
Der Angeklagte muss sich wegen des Vorwurfs des zehnfachen Kindesmissbrauchs und der gefährlichen Körperverletzung verantworten.
Laut Staatsanwaltschaft soll der 54-jährige Mann seine drei Nichten über Jahre hinweg missbraucht haben. Dabei soll er die Mädchen vor allem am Körper berührt haben. Die mutmaßlichen Opfer sind mittlerweile 23, 20 und neun Jahre alt.
Nachdem im letzten Jahr feststand, dass der Mann angeklagt werde, kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Vater der Kinder und dem Angeklagten. Da der Angeklagte den Vater der Kinder schwer verletzt haben soll, muss er sich auch wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Im Verfahren sollen 13 Zeugen sowie eine Gutachterin gehört werden. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe.
( Quelle: Schwäbisches Tagblatt online vom 03.05.2012 )
Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

Geschrieben von Rechtsanwalt am 17.05.12 in: Mord & Totschlag
Vor dem Landgericht Göttingen musste sich ein 47-jähriger Mann wegen versuchten Totschlags verantworten.
Ihm wurde vorgeworfen, auf einen Autofahrer geschossen zu haben. Das mutmaßliche Opfer sagte bei der Polizei noch aus, dass der Angeklagte eindeutig der Täter gewesen sei. Im Prozess nun war sich der Mann nicht mehr sicher und sagte zugunsten des Angeklagten aus.
Am Ende plädierten sowohl Strafverteidigung als auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage auf Freispruch.
Nach den Feststellungen des Landgerichts gebe es zwar Anhaltspunkte für die Täterschaft des Angeklagten, diese seien aber nicht ausreichend. Daher hat das Gericht den Angeklagten freigesprochen.
Da der Angeklagte mehr als sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte und seine Wohnung durchsucht worden war, erhält er nun eine Entschädigung.
( Quelle: NDR online vom 02.05.2012 )
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Geschrieben von Rechtsanwalt am 16.05.12 in: Mord & Totschlag
Vor dem Landgericht Aachen muss sich eine 35-jährige Ärztin wegen des Verdachts des Mordes verantworten. Laut Anklage hat die Frau im Februar 2011 ihren 50 Jahre älteren Ehemann durch eine tödliche Dosis des Schmerzmittels Morphin ermordet.
Nach der Verabreichung der Spritze soll die Frau den Notarzt gerufen haben. Dieser gab auf dem Totenschein an, dass die Todesursache ungeklärt sei, sodass Gerichtsmediziner und Polizei eingeschaltet wurden. Die Obduktion ergab, dass der Mann an einer Überdosis Morphin verstab.
Bisher wollte sich die Frau nicht zu den Vorwürfen äußern. Bereits im Januar wurden die Plädoyers gehalten. Nun hat die Angeklagte überraschend ein Geständnis abgelegt. Sie sagte aus, ihrem Mann getötet zu haben. Dem sei eine Auseinandersetzung vorangegangen.
Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes droht der Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe.
( Quelle: RP online vom 01.05.2012 )
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Geschrieben von Rechtsanwalt am 15.05.12 in: Sexualdelikte
Vor dem Landgericht Essen muss sich ein 25-jähriger Mann wegen des Führens falscher Dienstbezeichnungen und wegen der Vergewaltigung seiner Ex-Freundin verantworten.
Laut Staatsanwaltschaft hat der Mann sich als Polizist, Staatsanwalt oder Oberstaatsanwalt ausgegeben. Insbesondere richteten sich seine „Maßnahmen“ gegen den Ex-Freund seiner damaligen Freundin. So forderte der Angeklagte seine vermeintlichen Kollegen auf, den Mann festzunehmen. Die Anrufe des Angeklagten hatten nur teilweise Erfolg: Die Polizei in Berlin hielt einen Obdachlosen für kurze Zeit fest. Der Ex-Freund, auf den es der Angeklagte abgesehen hatte, blieb allerdings verschont. Der Mann gestand die Taten zum Teil.
Zudem beschuldigte seine damalige Freundin ihn der Vergewaltigung. Dies bestreitet der Angeklagte allerdings. Das Führen falscher Dienstbezeichnungen ist gemäß § 132a Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht.
( Quelle: Der Westen online vom 02.05.2012 )
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Geschrieben von Rechtsanwalt am 14.05.12 in: Mord & Totschlag
Die Staatsanwaltschaft Aurich hat Anklage wegen Aufrufs zur Lynchjustiz – also wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten nach § 111 StGB – gegen einen 18-jährigen Mann erhoben.
Ihm wird vorgeworfen nach dem Mord an einem elfjährigen Mädchens öffentlich über sein Profil im Netzwerk Facebook zum Sturm auf das Polizeikommissariats und zur Selbstjustiz aufgerufen zu haben. Der Aufruf richtete sich gegen den 17-Jährigen, der verdächtigt worden war, das elfjährige Mädchen in einem Parkhaus getötet zu haben und der sich damals in Polizeigewahrsam befand. Daraufhin versammelte sich eine Menschenmenge von rund 50 Personen vor dem Kommissariat.
Später wurde die Unschuld des Verdächtigen beweisen, da ein anderer Mann die Tat gestand.
( Quelle: Badische Zeitung online vom 11.05.2012 )
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Geschrieben von Rechtsanwalt am 14.05.12 in: BtMG
Das Amtsgericht Düren (NRW) hat einen 26-jähriger Angeklagten wegen Sachbeschädigung und unerlaubten Drogenbesitzes zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt.
Allerdings war der Mann zudem wegen Raubes angeklagt. Er sollte laut Staatsanwaltschaft einem jungen Mann im Januar 2010 das Handy sowie Bargeld und den Wohnungsschlüssel abgenommen haben. Die Anklage stützte sich in diesen Punkten auf die Aussagen des mutmaßlichen Opfers bei der polizeilichen Vernehmung.
Im Verfahren sagte das mutmaßliche Opfer allerdings aus, dass der Angeklagte nicht der Räuber sei. Vielmehr habe der Angeklagte dem Täter das Handy abgenommen und dem Opfer zurückgegeben. Er habe lediglich den falschen Namen aufgeschnappt und den Angeklagten verwechselt.
Daher hat das Gericht den Angeklagten in diesem Punkt freigesprochen.
Der Prozess fand erst jetzt statt, da der Angeklagte zunächst untergetaucht war und sich erst im Januar diesen Jahres stellte.
( Quelle: Aachener Zeitung online von 02.05.2012 )
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Geschrieben von Rechtsanwalt am 13.05.12 in: Arbeitsrecht
Gestern gab es noch das große und denkwürdige Finale des DFB Pokals zu bewundern und heute folgt nun der gewohnte Sonntagsrückblick mit erwähnenswerten und teilweise auch kuriosen Ereignissen der deutschen Justiz und juristischen Blogger-Welt. Viel Spaß beim Lesen!
Artikel: Referendar verklagt Bild-Zeitung auf Zahlung von Schmerzensgeld
Artikel: wie eine 15jährige im Knast lernt…
Artikel: 300 EUR Tageshonorar, selbst Hunde verdienen mehr – an der Grenze zur Sittenwidrigkeit?
Artikel: Wer unterqualifiziert ist, sollte wenigstens die Rechtschreibung beherrschen
Artikel: „Ich kann doch nicht auf jedes Hupsignal achten!“
Artikel: Richter greift zum Putztuch
Artikel: Die Rache der Textbausteine
Artikel: Falls Sie doch eine Frau sind
Artikel: Der Parktrick
Rechtsprechung: BGH: Keine Vergewaltigung heißt nicht, keine Körperverletzung
Rechtsprechung: BGH: Zum Vermögensschaden beim Scheckbetrug
Wir wünschen einen schönen Restsonntag und einen guten Start in die neue Woche!
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Geschrieben von Rechtsanwalt am 13.05.12 in: Mord & Totschlag
Das Landgericht Berlin hat einen 30-jährigen Mann wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Daneben wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Das Gericht legte fest, dass die Maßregel gemäß § 67 I StGB zunächst vollzogen wird. Angeklagt war der Mann wegen Mordes.
Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Angeklagte im Juli des letzten Jahres nach einem Trinkgelage das Opfer mit mehr als 50 Beilhieben getötet. Anschließend habe er die Leiche mit einem Beil und einer Säge zerlegt und die Teile in die Spree geworfen.
Der Angeklagte gestand die Tat. Er konnte sich allerdings nur noch an das Trinkgelage und die anschließende Auseinandersetzung erinnern.
Das Gericht ging von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus, da dieser nach Einschätzung eines Gutachters zu Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration von knapp drei Promille hatte. Im Prozess trat der Bruder des Opfers als Nebenkläger auf.
( Quelle: Weser Kurier online vom 26.04.2012 )
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Geschrieben von Rechtsanwalt am 12.05.12 in: Betrug
Vor dem Amtsgericht Hof (Bayern) musste sich ein Waffenhändler wegen Insolvenzverschleppung, vorsätzlichem Bankrott und Betrugs in fünf Fällen verantworten.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Mann den Insolvenzantrag für sein Sportwaffen-Unternehmen vorsätzlich zu spät gestellt und sich deshalb der Insolvenzverschleppung schuldig gemacht. Die weiteren Anklagepunkten ließ das Gericht fallen.
Das Gericht hatte festgestellt, dass die Firma bereits im Juni 2009 nicht mehr in der Lage war, ihre Verbindlichkeiten zu begleichen. Dies sei dem Angeklagten bekannt gewesen. Daher war er verpflichtet, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen. Nichtsdestotrotz habe er den Antrag erst im Oktober 2009 gestellt.
Positiv wertete das Gericht, dass der Angeklagte versucht habe, eine Insolvenz zu vermeiden. Zudem wurde er auch schlecht von seinen Steuerberater beraten. Das Gericht verurteile den Angeklagte zu einer Geldstrafe von insgesamt 4950 Euro.
( Quelle: Frankenpost online von 21.04.2012 )
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Am Lübecker Landgericht hat ein Prozess gegen zwei Mitarbeiter einer Krankenkasse begonnen.
Laut Staatsanwaltschaft sollen die beiden Angeklagten zwischen 2004 und 2008 an einem groß angelegten Betrug mit verbilligten Medikamenten mitgewirkt haben. Dabei sollen sie in das „Betrugssystem“ eines Apothekers eingebunden gewesen sein, welcher Ärzte widerrechtlich mit verbilligten Krebsmedikamenten versorgt haben soll. Dadurch sollen den Pharmaherstellern ein Schaden vor mehr als einer halben Million Euro entstanden sein.
Hintergrund der Tat: In Deutschland gibt es regelmäßig zwei Preise für Medikamente. So zahlen Kliniken für dasselbe Medikament weniger, da diese so finanziell entlastet werden sollen.
Laut Anklage habe der Apotheker Ärzte eben mit Medikamenten zu diesen verbilligten Preisen versorgt, was die beiden Angeklagten unterstützen. Der Apotheker war bereits im letzten Jahr wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Im Rahmen dieses Prozesses beschuldigte er die beiden Krankenkassenmitarbeiter.
Die Angeklagten haben die Vorwürfe zurück gewiesen. Die Strafverteidigung betonte, dass die Angeklagten sich zumindest nicht bereichert hätten.
( Quelle: Lübecker Nachrichten online vom 27.04.2012 )
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Über den Autor Autor des Blogs ist Rechtsanwalt Dr. Böttner, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger aus Hamburg.

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