Jetzt neu!

Und bei google +

Vermeintlicher Oberstaatsanwalt vor Gericht

Vor dem Landgericht Essen muss sich ein 25-jähriger Mann wegen des Führens falscher Dienstbezeichnungen und wegen der Vergewaltigung seiner Ex-Freundin verantworten.

Laut Staatsanwaltschaft hat der Mann sich als Polizist, Staatsanwalt oder Oberstaatsanwalt ausgegeben. Insbesondere richteten sich seine „Maßnahmen“ gegen den Ex-Freund seiner damaligen Freundin. So forderte der Angeklagte seine vermeintlichen Kollegen auf, den Mann festzunehmen. Die Anrufe des Angeklagten hatten nur teilweise Erfolg: Die Polizei in Berlin hielt einen Obdachlosen für kurze Zeit fest. Der Ex-Freund, auf den es der Angeklagte abgesehen hatte, blieb allerdings verschont. Der Mann gestand die Taten zum Teil.

Zudem beschuldigte seine damalige Freundin ihn der Vergewaltigung. Dies bestreitet der Angeklagte allerdings. Das Führen falscher Dienstbezeichnungen ist gemäß § 132a Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht.

( Quelle: Der Westen online vom 02.05.2012 )


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

Sonntagsrückblick: Das Tageshonorar, der Parktrick und das Putztuch

Gestern gab es noch das große und denkwürdige Finale des DFB Pokals zu bewundern und heute folgt nun der gewohnte Sonntagsrückblick mit erwähnenswerten und teilweise auch kuriosen Ereignissen der deutschen Justiz und juristischen Blogger-Welt. Viel Spaß beim Lesen!

Artikel: Referendar verklagt Bild-Zeitung auf Zahlung von Schmerzensgeld

Artikel: wie eine 15jährige im Knast lernt…

Artikel: 300 EUR Tageshonorar, selbst Hunde verdienen mehr – an der Grenze zur Sittenwidrigkeit?

Artikel: Wer unterqualifiziert ist, sollte wenigstens die Rechtschreibung beherrschen

Artikel: „Ich kann doch nicht auf jedes Hupsignal achten!“

Artikel: Richter greift zum Putztuch

Artikel: Die Rache der Textbausteine

Artikel: Falls Sie doch eine Frau sind

Artikel: Der Parktrick

Rechtsprechung: BGH: Keine Vergewaltigung heißt nicht, keine Körperverletzung

Rechtsprechung: BGH: Zum Vermögensschaden beim Scheckbetrug

Wir wünschen einen schönen Restsonntag und einen guten Start in die neue Woche!


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

Versuchte Vergewaltigung: Mutmaßlicher Täter gefasst

Nach der Ermittlungen der Polizei soll ein 36-jähriger Sexualstraftäter während des Freigangs versucht haben, eine Frau zu vergewaltigen. Der Mann befand sich im Maßregelvollzug.

Der mutmaßliche Täter war 2004 vom Landgericht Hildesheim wegen sexueller Nötigung und schwerer räuberischer Erpressung verurteilt. Da er allerdings nicht voll schuldfähig war, kam er in die geschlossene Psychiatrie.
Nach Angaben der Beamten konnten die Spuren am Tatort dem Mann eindeutig zugeordnet werden. Er soll versucht haben, das 50-jähriger Opfer unter massiver Bedrohung zu vergewaltigen. Nachdem der Versuch gescheitert war, flüchtete der maskierte Mann.

Der Verdächtige muss nun mit einer Anklage rechnen. Im Prozess wird insbesondere die Schuldfähigkeit des mutmaßlichen Täters zu klären sein.

( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 26.04.2012 )


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

Sonntagsrückblick: Das Design, der Aldi-Kunde und mal wieder eine Doktorarbeit

Am heutigen Sonntag endet mit dem 34. Spieltag der zweiten Fußball Bundesliga erst einmal das Fußball-Programm, bis es in wenigen Wochen zur derzeit umstrittenen Fußball-EM in Polen sowie der Ukraine.

Im heutigen Sonntagsrückblick sind wieder kuriose Fälle und interessante Artikel aus juristischen Blogs enthalten, die wir Ihnen natürlich nicht vorenthalten wollen.  Dies mal sind wieder Fälle aus dem Strafrecht, Erbrecht, Datenschutzrecht und weiteren Rechtsgebieten vorhanden.

Artikel: Ansichten einer Richterin

Prozess: Hochmütiger Richter

Erbrecht: Die SZ verleitet Leser zu unwirksamen Testamenten

Artikel: Design von juristischen Blogs

Artikel: Gutes Benehmen bei Anwälten ist Glücksache

Videoüberwachung: Aldi Kunde: Ich habe doch nix zu verbergen

Rechtsprechung: Der BGH zum Aussage-gegen-Aussage Problem im Vergewaltigungsprozess

Artikel: Streit um 17,50 Euro

Artikel: Ein gekauftes Sorry

Plagiat: Gibt es keine echten Doktoren mehr?

Artikel: Ich bin Anwalt und habe Angst vor Handys

Rechtsprechung: BGH zur “Hemmschwellentheorie” bei Tötungsdelikten

Wir wünschen allen Lesern einen schönen Restsonntag und einen guten Start in die neue Woche!


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

Vergewaltigung an Ex-Freundin

Vor dem Landgericht Oldenburg musste sich ein 31-jährigen Mann wegen Vergewaltigung in fünf Fällen verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen seine Ex-Freundin zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Mann in der Zeit von Oktober 2003 bis Mai 2010 seine ehemalige Freundin nach der Trennung nur zweimal zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Das Gericht wertete einen Übergriff als gefährliche Körperverletzung und in den zwei übrigen Fällen erging ein Freispruch, da der Mann die Gegenwehr der Frau in diesen Fällen nicht habe erkennen können.
Das Gericht verurteile den Mann daher wegen Vergewaltigung in zwei Fällen und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

( Quelle: Nordwest-Zeitung online vom 25.04.2012 )


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

Prozess wegen mutmaßlicher Vergewaltigung

Vor dem Landgericht Kiel muss sich ein 24-jähriger Mann wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung verantworten.
Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann sich an vier Schülerinnen im Alter von 14 bis 18 Jahren vergangen haben, wobei die erste Tat über zweieinhalb Jahre zurückliegen soll. Die letzte Tat soll der Angeklagte im Oktober 2011 begangen haben.
Bereits kurz nach der letzten Tat konnte der junge Mann festgenommen werden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Der Angeklagte ist bereits einschlägig vorbestraft. Ihm droht eine langjährige Freiheitsstrafe.

( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 17.04.2012 )


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

Anklage wegen fünffacher Vergewaltigung

Vor dem Landgericht Oldenburg muss sich ein 32-jähriger Mann wegen Vergewaltigung in fünf Fällen verantworten.
Laut Staatsanwaltschaft hat der Mann seine Ex-Freundin zwischen 2003 und 2010 mehrfach zum Geschlechtsverkehr gezwungen, nachdem diese sich 2003 von ihm getrennt hatte.
Der Angeklagte verweigerte bisher die Aussage. Daher musste das mutmaßliche Opfer gehört werden. Sie bestätigte die Vorwürfe. Der Prozess wird Mitte April fortgesetzt. Kommt es zu einer Verurteilung, droht dem Mann eine langjährige Freiheitsstrafe.

( Quelle: Nordwest-Zeitung online vom 03.04.2012 )


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

Vergewaltigungsprozess: Angeklagter freigesprochen

Vor dem Landgericht Konstanz musste sich ein 50-jähriger Mann verantworten.
Laut Anklage hatte der Mann im Alkoholrausch ein 16-jähriges Mädchen vergewaltigt. Die Schülerin war zum Tatzeitpunkt ebenfalls schwer alkoholisiert. Am nächsten Tag zeigte das Mädchen den Mann an. Daraufhin wurde der Angeklagte festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft.

Auf Grund ihrer starken Alkoholisierung ging das Gericht von sexuellem Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person aus.
Im Prozess sagte der Angeklagte aus, dass die Schülerin den Geschlechtsverkehr ebenfalls wollte.
Ein Gutachten bestätigte dem Mann eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Das Gericht konnte daher nicht abschließend klären, ob der Mann die Hilflosigkeit des Mädchens erkannte und ob er sie vorsätzlich verletzen wollte.
Das Landgericht hat den Mann daher freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

( Quelle: Südkurier online vom 05.04.2012 )


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

Vergewaltigung oder Versöhnungssex

Vor dem Landgericht Dresden muss sich ein junger Mann verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gefährliche Körperverletzung, Vergewaltigung und versuchten Mord vor. Er soll seine Ex-Freundin geschlagen, gewürgt und vergewaltigt haben. Danach soll er versucht haben, sie zu ersticken.
Nach den bisherigen Feststellung kam es im Dezember zum Streit zwischen dem Paar.

Das Landgericht muss nun klären, ob es sich bei dem anschließenden Geschlechtsverkehr um eine Vergewaltigung oder um Versöhnungssex handelte – so jeweils die Aussagen der beiden.

( Quelle: Dresdner Neueste Nachrichten online vom 21.03.2012 )


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

Einsatzkommando nimmt mutmaßlichen Sexualtäter fest

Nach der Vergewaltigung einer 18-jährigen Frau konnte der mutmaßliche Täter wenige Stunden später durch ein Sondereinsatzkommando festgenommen werden.
Nach den Ermittlungen soll der 22-jährige Mann die Frau in seine Wohnung gelockt haben. Dort soll er die bedroht haben, um sie zu vergewaltigen. Der Frau gelang es, zu fliehen. Sie erstattete direkt Anzeige.
Daraufhin konnte ein Sondereinsatzkommando der Polizei in die Wohnung des Mannes stürmen und ihn dort festnehmen.

Es wird der Erlass eines Haftbefehls geprüft.

( Quelle: Berliner Morgenpost online vom 21.03.2012 )


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.