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Sonntagsrückblick: Von Shitstorms, dem Dieter B. und der Sache mit dem Diebstahl

Und langsam neigt sich der Monat April dem Ende entgegen – bis am Montagabend vielerorts in den Mai „getanzt“ oder in den Kanzleien eher in den Mai „gearbeitet“ wird. Andere haben sich gleich das gesamte Wochenende frei genommen.

Jedenfalls gibt es am heutigen Sonntag noch einmal den Wochenrückblick auf juristische Beiträge und Entscheidungen der abgelaufenen Woche. Unter anderem konnten Dieter Bohlen, der Jurist Michel Friedmann und einige kuriose Vorfälle aus dem Gerichtssaal in unserem Wochenrückblick Einzug finden. Wir wünschen viel Spass beim Lesen!

Artikel: Ausnahme vom Verbot des Richtens in eigener Sache

Im Prozess: Ihr Mandant braucht keinen Rechtsanwalt

Artikel: Dieter Bohlen verklagt Deutschland vor dem EGMR

Artikel: Generation alles gratis

Artikel: Beleidigung? Der Rat vom Anwalt..

Artikel: Shitstorm – und die rechtlichen Ansprüche

Artikel: Wenn eine Polizistin der Polizei nichts zutraut

Artikel: Der Jurist Friedmann und Frau Weisband

Rechtsprechung: Nacktbilder auf Facebook – 6 Monate Gefängnis

Rechtsprechung: BGH: Zum Betrug durch falsche Angaben im automatisierten Mahnverfahren

Was bleibt uns abschließend zu sagen? Genießen Sie den schönen Restsonntag.


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

Sonntagsrückblick: Youtube, die Festnahme eines Schauspielers und das Verwertungsverbot

Während halb Dortmund am heutigen Sonntag auf dem Kopf steht nach der gewonnenen Meisterschaft des BVB, werfen wir wie gewohnt den Blick zurück auf die vergangene Woche. Neben der bedeutungsvollen urheberrechtlichen Entscheidung des LG Hamburg zum Streit zwischen Youtube und der GEMA gab es wieder einige kuriose Meldungen und Artikel aus der juristischen Bloggerszene, die es zu erwähnen gilt.

News: Urteil im Urheberrecht – Youtube als Störer

Artikel: “Ihr Verhalten merke ich mir!”

Kurioses: Wenn der Schüler nicht auf die Toilette darf

Kurioses 2: Polizei nimmt Schauspieler statt Täter fest

Artikel: Honorar? Sie wissen wohl nicht, wer ich bin?!

Aus dem Alltag: Du nix brauche Dolmetscher, du gehe Knast!

Arbeitsrecht: Arbeitsplatz nicht gefunden

Artikel: 84 Euro Anwalt ist nicht erwünscht

Abmahnungen: Abmahner droht mit Berufsrecht

Terminverlegung: Nette Richter gibt es auch

Rechtsprechung: Verwertungsverbot wegen Verstoß gegen den Richtervorbehalt

Wir wünschen allen Lesern einen schönen Restsonntag und einen guten Start in den Montag.


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

Sonntagsrückblick: Die Facebook-Abmahnung, Whatsapp und der Datenschutz sowie die Haftung des W-Lan Betreibers

Der heutige Sonntag steht mal wieder ganz im Zeichen des Motorsports. Mit dem Grand Prix von China, bei welchem Michael Schumacher vom zweiten Platz startet, können sich die F1-Fans wieder auf ein tollen Morgen bzw. Nachmittag freuen. Für die juristischen Leser können wir hingegen den gewohnten Sonntagsrückblick bieten und einige Artikel unserer Kollegen sowie einige interessante Entscheidungen der Rechtsprechung vorstellen.

Urheberrecht: Erste Facebook-Abmahnung wegen eines fremden Fotos

Ärgerlich: Es gibt kein Bier im Gericht

Aus dem Gerichtssaal: Zickenkrieg der Staatsanwältinnen freut Strafverteidiger

Aus dem Gerichtssaal: Ich war schon auf Krieg gebürstet….

Datenschutz: Whatsapp kann auf Bankkoten zugreifen?

Unglaublich: Benzin fast zum Nulltarif

Artikel: Streisand-Effekt am deutschen Bundesgerichtshof

Artikel:  Enthaftung für W-Lan Betreiber?

Diskussion: Kein Büro aber goldenes Kanzleischild

Rechtsprechung: LG Wuppertal: Zur Strafbarkeit des “Schwarz-Surfens”

Rechtsprechung: BGH: Zum Täter-Opfer-Ausgleich bei Sexualdelikten

Was bleibt uns noch zu sagen? Wir wünschen einen schönen Start in die neue Woche!


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

Illegale Downloads: Haftstrafe für Programmierer

Das Landgericht Leipzig hat einen 29-jährigen Programmierer aus Hamburg wegen massenhafter Verletzung des Urheberrechts zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Gerichts war der Mann der Chef-Programmierer des illegalen Downloadportals Kino.xx. Das Portal war im Juni 2011 aufgeflogen und wurde von den Behörden gesperrt.
Der Angeklagte saß bereits seit vergangenem Jahr in Untersuchungshaft und gestand die Taten bereits zu Beginn des Prozesses umfassend und vollständig.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig, da sowohl Strafverteidigung, Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage auf Rechtsmittel verzichteten. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft noch eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten gefordert.
Demnächst wird ein Prozess gegen den Gründer der Portals erwartet.

( Quelle: Berliner Morgenpost online vom 11.04.2012 )


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

Peinlicher Verfahrensfehler im Verfahren um Megaupload-Gründer

Es sollte die größte Urheberrechtsklage in der Geschichte der USA werden.
Nachdem die US-Staatsanwaltschaft im Januar Anklage gegen Verantwortliche des inzwischen geschlossenen Filehosters Megaupload erhoben hat und die Klage im Februar erweitert wurde, dreht sich jetzt das Blatt.

Einer der Angeklagte ist der deutsche Megaupload-Gründer und seit Jahren gesuchte Kim Schmitz. Er soll sich der Verletzung des Urheberschutzes und des Betrugs strafbar gemacht haben. Schmitz war im Januar in Neuseeland festgenommen und sein Vermögen beschlagnahmt worden. Mittlerweile ist er auf Kaution frei und steht unter Hausarrest.

Nun ist bekannt geworden, dass Polizei und Staatsanwaltschaft einen peinlichen Fehler begangen haben: Es wurden falsche Anträge gestellt. So hat eine Richterin nun die einstweilige Verfügung, auf welcher die Beschlagnahme beruhte, für nichtig erklärt. Denn so wurde ihm eine umfassende Strafverteidigung unmöglich gemacht. Dies könnte nun dazu führen, dass der Angeklagte seinen Vermögen zurück erhält.

Nichtsdestotrotz droht ihm in Falle einer Verurteilung eine langjährige Freiheitsstrafe.

( Quelle: Bild online vom 18.03.2012 )


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

Erweiterte Anklage gegen Megaupload-Gründer

Bereits im Januar hat die US-Staatsanwaltschaft Anklage gegen Verantwortliche des inzwischen geschlossenen Filehosters Megaupload erhoben. Es soll die größte Urheberrechtsklage in der Geschichte der USA werden.
Die Anbieter Megaupload und Megavideo stehen laut Anklage im engen Zusammengang mit einem Raubkopierer-Netzwerk und haben durch Abonnementverträgen und Werbung insgesamt rund 175 Millionen Euro eingenommen.

Einer der Angeklagte ist der deutsche Megaupload-Gründer und seit Jahren gesuchte Kim Schmitz. Gegen diesen wurden nun weitere Vorwürfe erhoben: Er soll sich weiterhin der Verletzung des Urheberschutzes und des Betrugs strafbar gemacht haben. Grund dafür sei, dass im Zuge der Ermittlungen nun auch bekannt wurde, dss Megaupload das Herunterladen von urheberrechtsgeschützten Werken ermöglichte.
Schmitz war vor einem Monat in Neuseeland festgenommen worden. Die US-Behörden fordern seine Auslieferung.

( Quelle: WELT online vom 18.02.2012 )

Strafrecht / Megaupload / Urheberrecht / Anklage

Sonntagsrückblick: Anti-Raucher-Gesetz, der Geheimdienst und der Strafverteidiger

In wenigen Stunden schaut alle Welt nach Los Angeles zur diesjährigen Oscar-Verleihung. Doch bevor der wichtigste Filmpreis des Jahres verliehen wird, schauen wir einmal zurück auf die vergangene juristische Woche. Diesmal mit von der Partie sind ein gekipptes Anti-Raucher Gesetz, der Geheimdienst und die vom BverfG für teilweise verfassungswidrig erklärten Auskunftspflichten über den PIN/PUK Zugang im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes. Insgesamt war es eine sehr interessante Woche mit einigen richtungsweisenden Entscheidungen und Meldungen.

News:  Geheimdienste lessen mehr E-Mails

News: Hamburger „Anti-Raucher“-Gesetz verfassungswidrig

BVerfG:  Auskunftspflichten über Zugangsdaten teilweise verfassungswidrig

Artikel: kino.to – Wer Filme schaut wird in Deutschland verfolgt

Artikel: Bei 2,3 Promille verneint man besser nicht den § 21 StGB

Artikel: “Esel in eigener Sache”

Artikel: Wenn ein Rechtsanwalt zum Telefonhörer greift, dann kostet es Geld

Artikel: Aus der Schleuse gebloggt

Artikel: Natürlich muss der Strafverteidiger seinen Mandanten in die Pfanne hauen…

Rechtsprechung I: BGH: Zu einer angemessenen Strafverteidigung im Fall um Kindesmissbrauch

Rechtsprechung II:  BGH: Zu den Voraussetzungen der Tötung auf Verlangen gemäß § 216 StGB

Wir hoffen, die Leser konnten den sonnigen Sonntag genießen, und wünschen einen guten Start in den Montag.

Sonntagsrückblick: Der BGH, Facebook-Accounts und die illegalen Streaming-Angebote

Dieses Wochenende ist ein ganz besonderes, zumindest hier in Hamburg. Denn erstmals seit über 15 Jahren gibt es ein offizielles „Alstereisvergnügen“, an welchem hunderttausende Menschen auf die zugefrorene Außenalster im Herzen der Stadt Hamburg strömen und dieses Ereignis  mit Freunden und Bekannten bei einem Glühwein oder auf Schlittschuhen feiern. Für diejenigen, die Zuhause geblieben sind oder arbeiten müssen,  haben wir natürlich unseren gewohnten Sonntagsrückblick im Angebot, der einen Rückblick auf Ereignisse und Artikel bzw. Entscheidungen der  vergangenen 7 Tage aus der juristischen Welt ermöglicht und darüber hinaus auch den einen oder anderen Blick über den Tellerrand bietet.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen der Blog-Artikel und weiteren Texte.

Aufgepasst: Nutzern von illegalen Online-Stream-Angeboten drohen Strafverfahren

Im Gericht: Wie man sich bei Gericht nicht verhalten sollte

Artikel: Aufdringlicher Verteidiger

Ganz neu!  Amtsgericht lässt Facebook-Account beschlagnahmen

Kurios: Missglückter Betrug mit EC-Karten

Artikel: Scherbenhaufen beim BGH?

Diskussion über die Sprache: Grüß Gott? Aber Hallo

Artikel: Hochmut kommt vor dem Fall (Zum Pferderecht)

Entscheidung: Auch ein Strafverteidiger könnte Waffen bei sich haben

BGH: Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

Wir wünschen allen Lesern einen schönen Restsonntag und einen guten start in die neue Woche!

Erste Anklage im Fall „kino.to“

Strafrecht / Urheberrecht / Filesharing

Es schlug ein wie eine Bombe als insgesamt 13 Verantwortliche hinter dem größten deutschen Filesharing-Netzwerk „kino.to“ festgenommen und etliche Server und Computer beschlagnahmt worden sind. Zudem wurde die Seite gesperrt.  Wie sich herausstellte, verdienten die Macher des Netzwerks durch Werbeanzeigen und Abofallen mehrere Millionen Euro.

Nun wurde die Anklage gegen einen mutmaßlichen Betreiber der Seiten vor dem Landgericht Leipzig erhoben. Dem Beschuldigten wird neben der Mittäterschaft bei dem illegalen Filehosting-Portal auch die „gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen in über einer Million Fälle“ vorgeworfen.

Der Verein Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) prangert das Netzwerk, das aus über 30.000 Filmen und Serien bestanden, gar als ein  „parasitäres Geschäftsmodell“ an.

Umstritten ist nach wie vor die Rechtslage für die Benutzer der Seite, da entgegen anderer Angebote die Dateien nicht auf der Festplatte gespeichert werden, sondern nur eine kurzfristige Zwischenspeicherung im Cache beim Betrachten der Filmangebote erfolgt.

( n-tv, 21.10.2011 )

Beleidigung via Facebook

Geldstrafe / Beleidigung / Urheberrechtsverletzung / Strafrecht

Eine junge Frau musste sich vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main wegen des Vorwurfs der Beleidigung und der Urheberrechtsverletzung verantworten.
Ihr wurde vorgeworfen, ihre einst „beste Freundin“ auf einer Internetplattform Facebook beleidigt zu haben. So soll sie ein Photo der Geschädigten auf ihrer Seite gezeigt haben, ohne deren Zustimmung einzuholen. Unter dem Bild erschienen böse Kommentare, wobei die Geschädigte als “dumm” und “billige Ware” bezeichnet wurde. Zudem berichtete die Angeklagte über das Sexualleben der ehemaligen Freundin. Nach einiger Zeit äußerten sich daraufhin auch andere Nutzer der Plattform negativ über die Geschädigte.
Zunächst bekam die Angeklagte wegen der Tat einen Strafbefehl, wonach sie 20 Tagessätze á 20 Euro zahlen sollte. Da sie Einspruch erhob, kam es zum Prozess.
Die schwangere Angeklagte gestand die Tat und erklärte sie mit der Wut auf das Mädchen, die sich an ihren Freund herangemacht haben soll. Die Geschädigte konnte nicht vernommen werden, da sie nicht ausfindig zu machen war.
Die Staatsanwaltschaft forderte für die Frau dann 20 Tagessätze á zehn Euro, was das Gericht bestätigte. Ihr wurde Ratenzahlung gewährt.