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Tod nach Imbiss-Besuch

Die Polizei ermittelt gegen Mitarbeiter eines Imbisses in Bergedorf bei Hamburg. Die Mitarbeiter sollen einen hilflosen, stark alkoholisierten 56-jährigen Mann zunächst aus dem Imbiss getragen und ihn dort alleine gelassen haben, weil sie Feierabend machen wollten. Das Geschehen wurde von Überwachungskameras aufgezeichnet.

Der Mann wurde noch von einem Passanten gefunden und konnte ins Krankenhaus gebracht werden. Dort verstarb er allerdings.
Falls sich der Verdacht bestätigt, droht den Mitarbeitern ein Prozess. In Betracht kommt dann eine Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung. Im Falle einer Verurteilung würden den Mitarbeitern eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe drohen.

( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 14.02.2012 )

Strafrecht / Hamburg / Tod / Imbissbude

Freiheitsstrafe für Fahrerflucht wegen unterlassener Hilfeleistung

unterlassene Hilfeleistung / Freiheitsstrafe / versuchter Mord / Strafverteidiger / Bewährungsstrafe / Jugendstrafrecht

Das Landgericht Ellwangen hat einen 22-jährigen Mann wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Anklage lautete auf versuchten Mord durch Unterlassen. Der Jugendliche hätte auch durch eine Hilfeleistung des Angeklagten nicht mehr gerettet werden können.

Der damals 21-jährige war nachts im Auto unterwegs und fuhr einen 16-jährigen an. Dieser wurde tödlich verletzt.
Der Angeklagte sagte aus, er habe die Kollision bemerkt. Danach sei er ausgestiegen, habe aber niemanden gesehen. Das Landgericht allerdings glaubte dem jungen Mann nicht und betonte, dass er den angefahrenen Jugendlichen bemerkt haben muss.
Der Strafverteidiger des Mannes hatte eine Bewährungsstrafe gefordert. Insbesondere müsse für den  jungen Mann noch Jugendstrafrecht gelten.

Dem schloss sich das Gericht allerdings nicht an.

( Quelle: SWR online vom 17.11.2011 )