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Bombenfund in Berlin am 1. Mai: Terrorismusgefahr in Deutschland

Die am Rande der „1. Mai Krawall“ in Berlin gefundenen drei Rohrbomben geben nicht nur Anlass zu Besorgnis. Nun soll das Bundeskriminalamt nach Auffassung des CDU-Politikers Wolfgang Bosbach die Ermittlungen übernehmen und für eine bundesweite Aufklärung sorgen.

Die Rohrbomben hätten „terroristischen Charakter“, wie Bosbach erklärte, und seien mehr als nur eine reine Demonstration wie die üblichen Ausschreitungen am 1 Mai in der Hauptstadt. Daher sei eine engere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden notwendig, um solche Fälle in Zukunft besser zu bekämpfen und zu vermeiden.

Glücklicherweise sind die drei Rohrbomben nicht gezündet worden und konnten diese durch die Polizei sichergestellt werden. Dennoch müsse der Vorfall sehr ernst genommen werden.

( Quelle: n-tv 08.05.2012 )


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

Verjährung „schützt“ Unterstützer der NSU vor Anklage

Eigentlich wollte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe im Herbst die Anklage wegen der rechtsextremistischen Mordserie der rechtsextremistischen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) vorlegen.
Nun ändert sich die Lage: Mehrere Unterstützer der NSU können damit rechnen, der strafrechtlichen Verfolgung und damit der Anklage zu entgehen.
Grund dafür: Der Vorwurf lautet Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a Abs. 5 StGB. Dafür ist eine Höchststrafe von zehn Jahren vorgesehen. Daher beträgt die Verjährungsfrist für eine solche Tat nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 zehn Jahre.
Somit können Taten vor dem November 2001 nicht mehr verfolgt werden.
Anders bei den mutmaßlichen Tätern, die sich bereits in Untersuchungshaft befinden. Bei ihnen dreht sich der Vorwurf um Mord. Gemäß § 78 Abs. 2 StGB verjährt Mord nicht.

( Quelle: Frankfurter Rundschau online vom 10.03.2012 )


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

Sonntagsrückblick: Anti-Raucher-Gesetz, der Geheimdienst und der Strafverteidiger

In wenigen Stunden schaut alle Welt nach Los Angeles zur diesjährigen Oscar-Verleihung. Doch bevor der wichtigste Filmpreis des Jahres verliehen wird, schauen wir einmal zurück auf die vergangene juristische Woche. Diesmal mit von der Partie sind ein gekipptes Anti-Raucher Gesetz, der Geheimdienst und die vom BverfG für teilweise verfassungswidrig erklärten Auskunftspflichten über den PIN/PUK Zugang im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes. Insgesamt war es eine sehr interessante Woche mit einigen richtungsweisenden Entscheidungen und Meldungen.

News:  Geheimdienste lessen mehr E-Mails

News: Hamburger „Anti-Raucher“-Gesetz verfassungswidrig

BVerfG:  Auskunftspflichten über Zugangsdaten teilweise verfassungswidrig

Artikel: kino.to – Wer Filme schaut wird in Deutschland verfolgt

Artikel: Bei 2,3 Promille verneint man besser nicht den § 21 StGB

Artikel: “Esel in eigener Sache”

Artikel: Wenn ein Rechtsanwalt zum Telefonhörer greift, dann kostet es Geld

Artikel: Aus der Schleuse gebloggt

Artikel: Natürlich muss der Strafverteidiger seinen Mandanten in die Pfanne hauen…

Rechtsprechung I: BGH: Zu einer angemessenen Strafverteidigung im Fall um Kindesmissbrauch

Rechtsprechung II:  BGH: Zu den Voraussetzungen der Tötung auf Verlangen gemäß § 216 StGB

Wir hoffen, die Leser konnten den sonnigen Sonntag genießen, und wünschen einen guten Start in den Montag.

Stammheim wird abgerissen – es folgt ein Neubau

Die Justizvollzugsanstalt in Stammheim nähe Stuttgart ist den meisten sicherlich ein Begriff. Die führenden Köpfe der RAF wurden 1972 in diese  Haftanstalt untergebracht, die zum damaligen Zeitpunkt als die sicherste in Deutschland galt. Wenige Jahre später sollten weitere RAF Terroristen  wie beispielsweise Andreas Baader und Gudrun Ensslin folgen. Den Höhepunkt der Haftanstalt bildete zweifelsohne der 18. Oktober 1977, als sich die Anführer der RAF in der Nacht nahezu gleichzeitig das Leben nahmen.

Für viele gilt die „Festung Stammheim“ bis heute als ein bedeutender Teil der deutschen Nachkriegsgeschichte und der innerdeutschen Terrorismusbekämpfung. Mittlerweile ist der Komplex in die Jahre gekommen. Dennoch befinden sich derzeit noch 420 Häftlinge in dem berühmten Bau Eins.

Trotz alledem wird das geschichtsträchtige Gebäude nach Plänen des baden-württembergischen Finanzministeriums in knapp 3 Jahren abgerissen, da demnach ein Neubau kostengünstiger als eine komplette Umgestaltung sei. Spätestens dann bleiben nur noch die Geschichtsbücher, die von den knapp 20 qm großen Zellen erzählen, in denen sich Ulrike Meinhof, Andreas Baader und Co aufhielten und letztlich auch ihr Ende fanden.

Die Idee aus dem Gebäude ein Denkmal zu machen wurde allerdings schnell wieder verworfen. An die Täter wolle man nicht denken und für die Opfer seien andere Plätze der Trauer und des Erinnerns wohl geeigneter.

( Quelle: sueddeutsche, 21.02.2012 )

„Hallo hier ist Beate Zschäpe und ich möchte mich stellen“ – „Sie sind wer?“

Strafrecht / Rechtsterrorismus / Mord / Polizei

Es klingt wie ein schlechter Scherz. Das dachte sich wohl auch der Polizeibeamte, als die gesuchte mutmaßliche Terroristen Beate Zschäpe am 8. November 2011 die Nummer der Polizei wählte und sich stellen wollte, wie der „focus“ nun berichtet. Doch der Beamte am anderen Ende der Leitung erkannte sie nicht und wollte nichts von der Fahndung wissen, obgleich die halbe Stadt zu dem Zeitpunkt abgesperrt und das Foto der Verdächtigen Frau in allen Medien zu sehen war. Zschäpe soll darauf mit „Wollen Sie mich veräppeln?“ geantwortet haben und legte anschließend genervt auf.

Einige Stunden später erschien sie zusammen mit einem Anwalt auf der Polizeiwache und stellte sich. Jetzt sei sie erleichtert und könne endlich wieder ruhig schlafen. Mehr als 13 Jahre lebte sie im Untergrund der rechten Szene und hatte kaum bis gar keinen Kontakt zu ihrer Mutter und Großmutter in dieser Zeit. Ihr und den beiden Komplizen werden insgesamt zehn Morde sowie eine Reihe an Banküberfällen vorgeworfen.

( Quelle: n-tv, 22.01.2012 )

Brandstiftung in Berlin: Mit V-Leuten gegen die Brandstifter vorgehen?

Nachdem sich in den vergangenen Tagen die Fälle der versuchten Brandstiftung am Berliner Hauptbahnhof und an der Deutschen Bahn mehrten und auch keine wirkliche Problemlösung hinsichtlich der Brandanschläge auf Autos in den Großstädten gefunden werden konnte bis jetzt, sprachen erste Vertreter der Polizei von einem neuen „Terrorismus“ aus der linksextremen Szene. Einige zogen bereits erste Vergleiche mit den Anfängen der RAF. Bisher waren 18 Brandsätze seit Beginn der Woche in Berlin gefunden worden.

Nun wurde sogar öffentlich darüber diskutiert, durch den Einsatz von V-Leuten aktiver gegen die Gruppierungen vorzugehen. So sagte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Raner Wendt, es müsse versucht werden, die linksextremistische Szene „viel intensiver als bisher mit verdeckten Ermittlern zu unterwandern“.

Nun arbeitet der Verfassungsschutz mit der Polizei noch enger zusammen. Ausserdem wurde eine bessere Überwachung durch noch mehr Videokameras an neuralgischen Stellen wie beispielsweise am Hauptbahnhof gefordert.

Problematisch erscheint allerdings weiterhin die Frage nach der Zulässigkeit von V-Leuten, wenn diese aktiv mitwirken an Straftaten. Zudem kommt auch in diesem Zusammenhang die Diskussion über die Etatkürzungen und dem Stellenabbau bei der Polizei erneut auf.

( Quelle: n-tv, 14.10.2011 )

Al Quaida-Mitglied verurteilt

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main verurteilte einen gebürtigen Deutsch-Syrer, der die Terrororganisation Al Quaida unterstützt haben soll, zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten. Das Urteil basierte auf dem umfangreichen Geständnis des Angeklagten zu Beginn des Prozess.
( Quelle: FAZ Nr. 108 vom 10.05.2011, S. 1 )

Prozess gegen ehemalige RAF-Terroristin Becker geht weiter

Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahre, sage ein 57-jähriger Zeitungsredakteur aus. Dieser hatte am Tattag nur wenige Meter vom Tatort entfernt mit seinem Auto gestanden. „Es knatterte. Und ich dachte, das ist ein Presslufthammer.“ Drauf habe er einen Mann auf der Straße liegen sehen und habe dem Mann zu Hilfe kommen wollen. Im Wagen habe er dann den toten Generalbundesanwalt gefunden. Erst als er die Einschusslöcher am Rücken Bubacks bemerkte, habe er gewusst was geschehen sei.

Da er damals das Tatgeschehen nicht selbst gesehen hatte, seien von der eintreffenden Polizei seine Personalien nicht aufgenommen worden. Vielmehr sei er direkt mit den Worten „verschwinden Sie hinter die Absperrung“ verscheucht worden.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 05.05.2011 )

Geständnis des mutmaßlichen Al Quaida-Mitglieds

Im Prozess gegen das mutmaßliche Al Quaida-Mitglied vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main, legte der Angeklagte am ersten Prozesstag ein umfängliches Geständnis ab. Bereits im Vorfeld hatte er ausführliche Angaben gemacht.
Der Vorsitzende Richter erklärte, dass im Fall eines Geständnisses des Angeklagten die Straferwartung bei etwa viereinhalb bis fünf Jahre liege.
( Quelle: FAZ Nr. 105 vom 06.05.2011, S. 4 )

Milizenführer vor Gericht

Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart findet ein Prozess gegen die ruandische Milizenführer statt. Der ehemalige Präsident bzw. Vizepräsident der FDLR-Miliz soll 26 Verbrechen gegen die Menschlichkeit und 39 Kriegsverbrechen verübt haben. Zudem wird ihnen die Rädelsführerschaft einer ausländischen terroristischen Vereinigung zur Last gelegt. Die beiden Angeklagten leben seit mehr als zwanzig Jahren in Deutschland.
( Quelle: FAZ Nr. 104 vom 05.05.2011, S. 4 )