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Taxi samt Fahrer entführt

Vor dem Landgericht Kiel müssen sich zwei Männer wegen räuberischem Angriff auf Kraftfahrer, schwere räuberischer Erpressung und Freiheitsberaubung verantworten.
Laut Anklage haben die beiden Männer einen Berliner Taxifahrer in Richtung Dänemark entführt. Dabei sollen sie zunächst eine normale Fahrt vorgetäuscht und den Taxifahrer nach einiger Zeit mit einer täuschend echt aussehenden Waffe bedroht haben. Dem mutmaßlichen Opfer gelang nach sieben Stunden an einer Raststätte die Flucht.
Die Angeklagten konnten kurz nach der Tat festgenommen werden und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Den Männern droht eine langjährige Freiheitsstrafe; einer der Männer ist einschlägig vorbestraft.

( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 23.04.2012 )


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

Sonntagsrückblick: Youtube, die Festnahme eines Schauspielers und das Verwertungsverbot

Während halb Dortmund am heutigen Sonntag auf dem Kopf steht nach der gewonnenen Meisterschaft des BVB, werfen wir wie gewohnt den Blick zurück auf die vergangene Woche. Neben der bedeutungsvollen urheberrechtlichen Entscheidung des LG Hamburg zum Streit zwischen Youtube und der GEMA gab es wieder einige kuriose Meldungen und Artikel aus der juristischen Bloggerszene, die es zu erwähnen gilt.

News: Urteil im Urheberrecht – Youtube als Störer

Artikel: “Ihr Verhalten merke ich mir!”

Kurioses: Wenn der Schüler nicht auf die Toilette darf

Kurioses 2: Polizei nimmt Schauspieler statt Täter fest

Artikel: Honorar? Sie wissen wohl nicht, wer ich bin?!

Aus dem Alltag: Du nix brauche Dolmetscher, du gehe Knast!

Arbeitsrecht: Arbeitsplatz nicht gefunden

Artikel: 84 Euro Anwalt ist nicht erwünscht

Abmahnungen: Abmahner droht mit Berufsrecht

Terminverlegung: Nette Richter gibt es auch

Rechtsprechung: Verwertungsverbot wegen Verstoß gegen den Richtervorbehalt

Wir wünschen allen Lesern einen schönen Restsonntag und einen guten Start in den Montag.


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

Geldstrafe für Fahranfänger nach Unfall

Vor dem Amtsgericht Titisee-Neustadt (Baden-Württemberg) musste sich ein 19-jähriger wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung verantworten.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Junge Mann einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem fünf Menschen verletzt wurden. Er war mit 115 Stundenkilometer in eine Kurve gefahren und geriet nach einer Vollbremsung auf die Gegenfahrbahn.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je zehn Euro. Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je zehn Euro und schloss sich damit der Forderung der Strafverteidigung an.

( Quelle: Badische Zeitung online vom 13.04.2012 )


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

Parkplatzstreit endet mit Freispruch

Vor dem Amtsgericht Gießen musste sich ein 49-jähriger Angeklagter wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und der Beleidigung verantworten.
Laut Anklage hat der Mann den mutmaßlich Geschädigten im März vergangenen Jahres zunächst schwer beschimpft. Es ging um einen Parkplatz und kam zu einer Auseinandersetzung. Im Anschluss sei der Angeklagte bewusst mit dem Auto auf den Mann zugefahren.

Nach Aussage des Angeklagten allerdings habe sich das Ganze anders abgespielt: Er habe wegen der Beleidigungen des mutmaßlich Geschädigten fliehen wollen, wobei dieser mit einer Metallzange auf das Auto eingeschlagen habe.
Der Richter ließ es sich nicht nehmen, das Auto, mit welchem der Angeklagte auch zum Prozess gekommen war, genauer zu betrachten. Dabei bestätigte sich die Aussage des Angeklagten. So kam heraus, dass der vermeintlich Geschädigte nicht die Wahrheit gesagt haben konnte.
Daher forderte auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für den Angeklagten. Dem schloss sich das Gericht an.

( Quelle: Gießener Anzeiger online vom 05.04.2012 )


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Sonntagsrückblick: Das Ikea-Prinzip im Anwaltsmarkt, umstrittene Kontrollen der Bundespolizei und die Unfallflucht

In der vergangenen Woche überschlugen sich wieder die Nachrichten rund um den Mordfall „Lena“ und es brach erneut eine hitzige Diskussion aus über das „unglückliche“ Verhalten mancher Beamter aus. Heute ist ein Haftbefehl gegen einen Tatverdächtigen erlassen worden. Doch auch weitere Meldungen, Entscheidungen und interessante juristische Blog-Artikel sind erschienen, die wir Ihnen in unserem Sonntagsrückblick vorstellen möchten und zwar garantiert „April-Scherz“-frei.

News: Haftbefehl gegen 18-jährigen erlassen im Mordfall “Lena”

Artikel: Ein Anwalt ist (k)eine Bank

Arbeitsrecht: Gefällt mir = Kündigung

Artikel: Festnahme im Straßenverkehr mal anders

Artikel: Ikea-Prinzip im Anwaltsmarkt

Artikel: Ein Besuch in der JVA – eine Geschichte

Diskussion: Die Kontrollen der Bundespolizei bei Ausländern

Eine kleine Story: Ein 16-jähriger verprügelt drei Polizisten

Rechtsprechung: Zur Strafzumessung bei Unfallflucht

Rechtsprechung: BGH zur Wahrnehmung des Drohmittels durch das Opfer

Wir wünschen allen Lesern einen schönen Restsonntag und morgen einen guten Start in die neue Woche!


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Amtsgericht: Auch ein nackter Fahrradfahrer muss sich ausweisen können

Das Amtsgericht Karlsruhe hat einen Radfahrer zu einer Geldstrafe von insgesamt 2400 Euro verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann nackt durch die Gegend radelte. Dann wurde er von einem Polizisten gestoppt, da dieser eine Personenkontrolle durchführen wollte. Es kam zu einer Auseinandersetzung und eine Schlägerei.
Nach Auffassung des Amtsgericht war der Mann verpflichtet, sich auszuweisen – egal ob nackt oder nicht.

( Quelle: BILD online vom 19.03.2012 )


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Sonntagsrückblick: Der Querulant, die Krankenkasse und der falsche Rechtsanwalt

Die frühlingshaften Temperaturen laden ein, den Sonntag ein paar Stunden draußen zu im Park oder am See zu genießen. Für all jene, die Zuhause bleiben und Arbeiten müssen, haben wir den bekannten Sonntagsrückblick, welcher ein Blick auf Artikel und juristische News der vergangenen Woche zurückwirft. Wir können dem Leser auch heute wieder einige kuriose Meldungen und Gerichtsentscheidungen vorstellen.

Genug für heute. Wir wünschen allen einen schönen Restsonntag. Kommen Sie gut in den Montag!

Eine Geschichte aus dem Alltag: Kommt eine Schangere zum Bäcker, mein Freund Nordert ist tot

Prozess: Ein Deal mit dem Referendar

Prozess: Der Querulant

Das kann passieren: 9 km/h zu schnell gefahren…

News: Vergewaltigung im Bordell

Artikel: Ohne Anwalt sag ich nix!

PKV: Wie man aus der Krankenkasse rauskommt

Gerichtsentscheidung: Als “Rechtsanwalt” auftreten, kann mit Strafverfolgung enden

Gerichtsentscheidung: BGH zur Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs


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Trotz Plädoyer der Staatsanwaltschaft: Kein Freispruch für Autofahrer

Vor dem Amtsgericht Bad Säckigen musste sich ein 56-jähriger Mann wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, stark alkoholisiert Auto gefahren zu sein. An dem Abend wurden 1,49 Promille bei ihm gemessen.
Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe und sagte aus, ein Bekannter habe das Auto gefahren. Er selbst sei nur Beifahrer gewesen. Das Amtsgericht glaube dem Angeklagten nicht und verurteile ihn zu einer Geldstrafe von insgesamt 400 Euro. Zudem muss er seinen Führerschein für neun Monate abgeben.

Besonders an diesem Urteil: Das Gericht hat die Schuld des Angeklagten bejaht, obwohl selbst die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für den Angeklagten gefordert hatte. Diese Situation ist eher selten, da in der Regel die Staatsanwaltschaft eine Strafe über der letztendlich durch das Gericht verhängten Strafe fordert. Zwingend ist dies aber – wie hier gezeigt – keinesfalls.

( Quelle: Badische Zeitung online vom 01.03.2012 )


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Sonntagsrückblick: Der kaufbare Doktor-Titel, das Cordon Bleu und die wilden Kerle

Und plötzlich ist die Woche rum und der eine oder andere gönnt sich mal einen arbeitsfreien Tag. Aber so ganz kommen wir doch nicht vom Internet weg. Es ist also Zeit für den Sonntagsrückblick, der auch in dieser Ausgabe wieder einige kuriose Meldungen parat hat. Hinzu gesellen sich weitere juristische Meldungen und Nachrichten zu Christian Wulff, dem aktuellen Tagesgeschehen und der Rechtsprechung.  Für reichlich Gesprächsstoff sorgte beispielsweise ein Angebot eines bekannten Rabattportals, auf welchem es einen Doktor-Titel (h.c.)  aus den USA für 39 Euro zu kaufen gab. Für ein paar Euro mehr konnte sogar ein „Prof. h.c. Dr. h.c.“ erworben werden. Da haben sicherlich viele zugegriffen!

Aber schauen Sie sich die News am besten selber an.

Aktuelles: Christian Wulff und der “Ehrensold”

Rabattaktion: Kaufe Doktor-Titel für 39 Euro

Artikel: Alkohol am Steuer (mit 3 Rädern)

Artikel: “Sie haben mir nicht zu sagen wie ich zu ermitteln habe!”

Kurios: Richter entschuldigt sich für die mündliche Verhandlung

Aus dem Alltag: Vom Büro direkt zur Kripo

Stellenanzeige: Dann bewerben Sie sich bitte woanders

Wettbewerbsrecht: Don´t call it „Cordon Bleu“

Aus dem Gerichtssaal: Der Blutdruck des Zeugen

Artikel: Wenn Unschuldige explodieren

Meinungsfreiheit vs. APR: Die „Wilden Kerle“ in den Medien

BGH: Andere Begehungsform des Mordes bedarf eines rechtlichen Hinweises nach § 265 StPO

Bundesgerichtshof verwirft Haftbeschwerde von Beate Zschäpe

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und einen guten Start in den Montag!

Freispruch nach Laserattacke auf Flugzeug

Vor dem Landgericht Neuss mussten sich zwei Männer im Alter von 21 und 32 Jahren verantworten. Ihnen wurde vorgeworfen, im Sommer 2010 mit einem Laserpointer zunächst ein Flugzeug und dann einen Polizeihubschrauber „angeleuchtet“ zu haben.
Im Ermittlungsverfahren gestanden die Brüder die Tat bei der Polizei. Im Prozess allerdings schwiegen die Angeklagten und so konnte das Gericht nicht feststellen, wer von beiden den Laserpointer bediente. Daher endete das Verfahren mit einem Freispruch für die beiden Angeklagten.

( Quelle: RP online vom 17.02.2012 )

Strafrecht / Verkehrsstrafrecht / Angriff / Laserpointer