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Kindesentziehung: Bewährungs- und Geldstrafe

Vor dem Amtsgericht Ahaus musste sich eine 38-jährige Frau wegen Beihilfe zur Kindesentziehung verantworten. Ihr wurde vorgeworfen, dem leiblichen Vater eines sechsjährigen Jungen dabei geholfen zu haben, sein Kind außer Landes zu bringen.
Der Mann wurde in seiner Abwesenheit zu einer Bewährungsstrafe und zur Herausgabe des Kindes verurteilt. Zudem wird er mit einem deutschen und internationalen Haftbefehl gesucht, da er sich mit seinem Sohn immer noch im Ausland befindet.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte dem Vater die Ausweispapiere ihres Sohnes gab, um ihm so die Flucht zu ermöglichen.

Die Angeklagte bestritt im Prozess, von der Tat gewusst zu haben. Sie sei davon ausgegangen, dass es um eine Reise mit ihrem eigenen Sohn ginge. Als sie erfuhr, dass der Vater seinen Sohn entführen wolle, habe sie dies entschieden abgelehnt. Allerdings habe der Mann sie dann mit Intimfotos bedroht, sodass sie doch zustimmte und ihm die Ausweispapiere übergab.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe für die Angeklagte. Das Gericht schloss sich der Forderung an.

( Quelle: Münstersche Zeitung online vom 07.03.2012 )


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

Sonntagsrückblick: Der kaufbare Doktor-Titel, das Cordon Bleu und die wilden Kerle

Und plötzlich ist die Woche rum und der eine oder andere gönnt sich mal einen arbeitsfreien Tag. Aber so ganz kommen wir doch nicht vom Internet weg. Es ist also Zeit für den Sonntagsrückblick, der auch in dieser Ausgabe wieder einige kuriose Meldungen parat hat. Hinzu gesellen sich weitere juristische Meldungen und Nachrichten zu Christian Wulff, dem aktuellen Tagesgeschehen und der Rechtsprechung.  Für reichlich Gesprächsstoff sorgte beispielsweise ein Angebot eines bekannten Rabattportals, auf welchem es einen Doktor-Titel (h.c.)  aus den USA für 39 Euro zu kaufen gab. Für ein paar Euro mehr konnte sogar ein „Prof. h.c. Dr. h.c.“ erworben werden. Da haben sicherlich viele zugegriffen!

Aber schauen Sie sich die News am besten selber an.

Aktuelles: Christian Wulff und der “Ehrensold”

Rabattaktion: Kaufe Doktor-Titel für 39 Euro

Artikel: Alkohol am Steuer (mit 3 Rädern)

Artikel: “Sie haben mir nicht zu sagen wie ich zu ermitteln habe!”

Kurios: Richter entschuldigt sich für die mündliche Verhandlung

Aus dem Alltag: Vom Büro direkt zur Kripo

Stellenanzeige: Dann bewerben Sie sich bitte woanders

Wettbewerbsrecht: Don´t call it „Cordon Bleu“

Aus dem Gerichtssaal: Der Blutdruck des Zeugen

Artikel: Wenn Unschuldige explodieren

Meinungsfreiheit vs. APR: Die „Wilden Kerle“ in den Medien

BGH: Andere Begehungsform des Mordes bedarf eines rechtlichen Hinweises nach § 265 StPO

Bundesgerichtshof verwirft Haftbeschwerde von Beate Zschäpe

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und einen guten Start in den Montag!

Illegale Waffen: Wohnungsdurchsuchung

Ermittler vom Staatsschutz haben einen 58-jährigen Mann festgenommen und durchsuchten anschließend seine zwei Wohnungen auf illegale Waffen.

Die Beamten fanden bei der Hausdurchsuchung eine Pistole, einen Karabiner sowie eine Signalpistole. Außerdem entdeckten sie auch eine Substanz, welche zur Herstellung von Munition geeignet sein könnte. Spezialisten des LKA Nordrhein-Westfalen übernahmen die weiteren Maßnahmen und Untersuchungen. Der Mann ist einschlägig vorbestraft.

( Quelle: RP online vom 24.02.2012 )

Bundesverfassungsgericht: Hamburger Gesetz verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Regelung aus dem Hamburgischen Gesetzes zum Schutz von Passivrauchern für verfassungswidrig erklärt.
Nach dieser Regelung durften reine Schankwirtschaften in Hamburg bisher sogenannte „Raucherräume“ einrichten, Restaurants allerdings nicht. Dort mussten die Raucher vielmehr vor die Tür gehen.

Das Gericht entschied nun, dass die nicht mit der Freiheit der Berufsausübung gemäß Art. 12 GG in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 GG vereinbar sei. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass es keine vergleichbare Regelung in anderen Bundesländern gebe. Vielmehr sei der Passivraucher-Schutz einheitlich geregelt, d.h. es existiert keine Differenzierung nach Schank- oder Speisewirtschaft. Eine solche Differenzierung sei nach Auffassung des Gerichts auch nicht zulässig.
Bis zu einer Neureglung können nun auch in Restaurant Raucherräume eingerichtet werden.

( Quelle: Kieler Nachrichten online vom 21.02.2012 )

Vergewaltigung frei erfunden – Falschaussage

Vor dem Schöffengericht Koblenz musste sich eine 23-jährige Frau unter anderem wegen  der Falschaussage verantworten. Der Frau wurde vorgeworfen, neun Männer durch ihre Aussagen fast unschuldig hinter Gittern gebracht zu haben. Die Männer mussten wegen den Anschuldigungen der Frau bereits mehrere Wochen in Untersuchungshaft verbringen wurden dann allerdings freigesprochen. Die Frau hatte ausgesagt, die Männer hätten sie vergewaltigt.

Nun kam heraus, dass sich die Frau die Vorwürfe der Vergewaltigung ausgedacht hatte.
Aus diesem Grund wurde sie wegen falscher Verdächtigung und Falschaussage zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre.

( Quelle: Rhein-Zeitung online vom 15.02.2012 )

Strafrecht / Vergewaltigung / Untersuchungshaft / Falschaussage

Sonntagsrückblick: Studentische Rechtsberatung, ein ungeöffneter Briefumschlag sowie die Schwangerschaftshose

Und schon wieder ist eine Woche rum. Die Hauptthemen der vergangenen Tage waren – wieder einmal – die Kreditaffäre sowie weitere neu aufgekommene Tatsachen rund um den Bundespräsidenten Christian Wulff sowie die Schiffskatastrophe „Costa Concordia“ vor der Italienischen Insel Giglio. Mittlerweile rückt das Fehlverhalten des Kapitäns des Kreuzfahrtschiffes sowie der Crew während der Rettungsmaßnahmen immer mehr in den Vordergrund der Ermittlungen.

Doch außerdem sind noch weitere Meldungen und juristische Artikel erschienen, die das Lesen wert sind und einen Blick lohnen. Einige möchten wir Ihnen hier im Rahmen des Sonntagrückblicks vorstellen:

Christian Wulff: Vorerst keine Ermittlungen

Der Fall Dachau:  Immer vor Gericht verloren

Costa Concordia: Ermittlungen gegen den Kapitän

Artikel: Nur wer einen Briefumschlag öffnet, kann auch lesen…

Im Prozess: SMS „bin gleich da“ rettet nicht

Skurril: Die Schwangerschaftshose und das Rückgaberecht

Megaupload: Keine IP gespeichert, kein Problem?

Neuer Trend?  Studentische Rechtsberatung

Glück gehabt: Finanzamt überweist zu viel und kriegt nichts zurück

Artikel: Verteidiger zum kuscheln gesucht

Was bleibt uns abschließend noch zu sagen? Wir wünschen wie gewohnt einen schönen Restsonntag und natürlich einen guten Start in den Montag.

Gesuchter Mann beim „Wildpinkeln“ von der Polizei gefasst

Personalien / Haftbefehl / Freiheitsstrafe / Gefängnis

Polizeibeamte konnten am Hamburger Hauptbahnhof einen Mann beobachteten, der sich direkt neben dem Revier erleichterte. Danach ermahnten sie den Mann und überprüften seine Personalien. Dabei stellte sich heraus, dass es sich bei dem Wildpinkler um einen von der Polizei gesuchten Mann handelt.
Gegen den 21-Jährigen liegt ein Haftbefehl vor, da er noch eine Freiheitsstrafe von 30 Tagen zu verbüßen hat.
Die Beamten nahmen den Mann gleich mit. Seitdem sitzt er im Gefängnis.

( Quelle: Welt online vom 26.12.2011 )

Erste Anklage im Fall um 89 Beschuldigte

Großrazzia / Tachomanipulation / Kilometerstand / Betrug / Schaden / Sachverständiger / Gutachten

Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage gegen einen von 89 Beschuldigten erhoben, die bei einer europaweiten Großrazzia im März gefasst wurden. Insgesamt hat die Polizei 89 Beschuldigte und 120 Verdächtige ermittelt. Dabei geht es um professionelle Tachomanipulation.

Der Mann soll laut Anklage über Jahre hinweg den Kilometerstand an Autos manipuliert haben, um potenzielle Käufer zu täuschen. Durch das Vorgehen soll er monatlich mehrere tausend Euro verdient haben. Insgesamt sei laut Anklage ein Schaden von 40.000 Euro entstanden. Zudem habe er im Rahmen seiner Tätigkeit als Sachverständiger falsche Gutachten erstellt.

( Quelle: RP online vom 28.12.2011 )

Der Kassenrollenwerfer vom St. Pauli Spiel stellt sich: Ein Abiturient aus Hamburg

Strafrecht / Fußball / Kassenrolle / Becherwurf / FC St. Pauli

In der Partie der zweiten Bundesliga am Montag zwischen dem FC St. Pauli und der Eintracht aus Frankfurt ging der Spieler Pirmin Schwegler in der 48. Minute plötzlich zu Boden, nachdem er von einer Kassenrolle am Kopf getroffen war. Diese wurde von einem Fan auf das Spielfeld geworfen.

Nun stellte sich ein 20-jähriger Abiturient aus Hamburg in Begleitung mit seinem Vater auf der Geschäftstelle des Vereins. Er bedauere den Vorfall und entschuldigte sich ebenfalls bei dem betroffenen Spieler, hieß es. Zudem erklärte er, er hatte beabsichtigt, dass sich die Kassenrolle beim Wurf abrollen sollte. Eine Anzeige bleibt ihm somit wohl erspart.

Der DFB hatte bereits mit Ermittlungen begonnen und konnte anscheinend auf  Videoaufzeichnungen zurückgreifen. Für den Hamburger Verein ist der Vorfall umso bedeutungsvoller gewesen, als bereits vor wenigen Monaten ein Zuschauer den Seitenlinien-Schiedsrichter mit einem Bierbecher traf, woraufhin es zu einer Bestrafung des Vereins gekommen war.

( Quelle: Hamburger Abendblatt, 22.12.2011 )

Prozess um Disco-Überfall – Strafverteidigung erreicht Freispruch

Überfall / Reizgas / Zeugen / Verdacht / Strafverteidigung / Freispruch / falsche Verdächtigung / Aussagedelikte

Vor dem Amtsgericht Kassel mussten sich zwei Männer verantworten. Laut Anklageschrift haben die Angeklagten mit einer Gruppe von insgesamt rund zehn Männern im November 2009 eine Disco überfallen. Dabei sollten sie eine große Menge Reizgas versprüht haben und einen Gast mit einer Eisenstange verletzt haben.
Nach der Tat sagten drei Zeugen aus, dass die beiden angeklagten Männer die Tat begangen haben. Im Prozess stellte sich das Geschehen aber schnell anders dar. Zunächst gestand eine Angestellte, die an dem fraglichen Abend arbeitete, dass sie sich geirrt haben muss und die Angeklagten nicht die Täter sein könnten.
Kurz darauf sagte die damalige Chefin der Disco aus, dass sie die Täter gar nicht erkannt habe. Ihr Noch-Ehemann hätte ihr aufgetragen, bei der Polizei eine dementsprechende Aussage zu machen.
Auch der Chef der Disco gestand, die Angeklagten nur aus einem Verdacht heraus belastet zu haben. Mittlerweile wisse er, dass die Tat von anderen begangen wurde. Er hätte „die Sache“ aber bereits geklärt und wolle keine weiteren Angaben machen.
Beide Angeklagten wurden freigesprochen. Den drei Zeugen droht jetzt ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung.

( Quelle: HNA online vom 01.12.2011 )