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Geschrieben von Rechtsanwalt am 22.01.12 in: Bestechung
Und schon wieder ist eine Woche rum. Die Hauptthemen der vergangenen Tage waren – wieder einmal – die Kreditaffäre sowie weitere neu aufgekommene Tatsachen rund um den Bundespräsidenten Christian Wulff sowie die Schiffskatastrophe „Costa Concordia“ vor der Italienischen Insel Giglio. Mittlerweile rückt das Fehlverhalten des Kapitäns des Kreuzfahrtschiffes sowie der Crew während der Rettungsmaßnahmen immer mehr in den Vordergrund der Ermittlungen.
Doch außerdem sind noch weitere Meldungen und juristische Artikel erschienen, die das Lesen wert sind und einen Blick lohnen. Einige möchten wir Ihnen hier im Rahmen des Sonntagrückblicks vorstellen:
Christian Wulff: Vorerst keine Ermittlungen
Der Fall Dachau: Immer vor Gericht verloren
Costa Concordia: Ermittlungen gegen den Kapitän
Artikel: Nur wer einen Briefumschlag öffnet, kann auch lesen…
Im Prozess: SMS „bin gleich da“ rettet nicht
Skurril: Die Schwangerschaftshose und das Rückgaberecht
Megaupload: Keine IP gespeichert, kein Problem?
Neuer Trend? Studentische Rechtsberatung
Glück gehabt: Finanzamt überweist zu viel und kriegt nichts zurück
Artikel: Verteidiger zum kuscheln gesucht
Was bleibt uns abschließend noch zu sagen? Wir wünschen wie gewohnt einen schönen Restsonntag und natürlich einen guten Start in den Montag.
Personalien / Haftbefehl / Freiheitsstrafe / Gefängnis
Polizeibeamte konnten am Hamburger Hauptbahnhof einen Mann beobachteten, der sich direkt neben dem Revier erleichterte. Danach ermahnten sie den Mann und überprüften seine Personalien. Dabei stellte sich heraus, dass es sich bei dem Wildpinkler um einen von der Polizei gesuchten Mann handelt.
Gegen den 21-Jährigen liegt ein Haftbefehl vor, da er noch eine Freiheitsstrafe von 30 Tagen zu verbüßen hat.
Die Beamten nahmen den Mann gleich mit. Seitdem sitzt er im Gefängnis.
( Quelle: Welt online vom 26.12.2011 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 05.01.12 in: Betrug
Großrazzia / Tachomanipulation / Kilometerstand / Betrug / Schaden / Sachverständiger / Gutachten
Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage gegen einen von 89 Beschuldigten erhoben, die bei einer europaweiten Großrazzia im März gefasst wurden. Insgesamt hat die Polizei 89 Beschuldigte und 120 Verdächtige ermittelt. Dabei geht es um professionelle Tachomanipulation.
Der Mann soll laut Anklage über Jahre hinweg den Kilometerstand an Autos manipuliert haben, um potenzielle Käufer zu täuschen. Durch das Vorgehen soll er monatlich mehrere tausend Euro verdient haben. Insgesamt sei laut Anklage ein Schaden von 40.000 Euro entstanden. Zudem habe er im Rahmen seiner Tätigkeit als Sachverständiger falsche Gutachten erstellt.
( Quelle: RP online vom 28.12.2011 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 27.12.11 in: Sonstiges
Strafrecht / Fußball / Kassenrolle / Becherwurf / FC St. Pauli
In der Partie der zweiten Bundesliga am Montag zwischen dem FC St. Pauli und der Eintracht aus Frankfurt ging der Spieler Pirmin Schwegler in der 48. Minute plötzlich zu Boden, nachdem er von einer Kassenrolle am Kopf getroffen war. Diese wurde von einem Fan auf das Spielfeld geworfen.
Nun stellte sich ein 20-jähriger Abiturient aus Hamburg in Begleitung mit seinem Vater auf der Geschäftstelle des Vereins. Er bedauere den Vorfall und entschuldigte sich ebenfalls bei dem betroffenen Spieler, hieß es. Zudem erklärte er, er hatte beabsichtigt, dass sich die Kassenrolle beim Wurf abrollen sollte. Eine Anzeige bleibt ihm somit wohl erspart.
Der DFB hatte bereits mit Ermittlungen begonnen und konnte anscheinend auf Videoaufzeichnungen zurückgreifen. Für den Hamburger Verein ist der Vorfall umso bedeutungsvoller gewesen, als bereits vor wenigen Monaten ein Zuschauer den Seitenlinien-Schiedsrichter mit einem Bierbecher traf, woraufhin es zu einer Bestrafung des Vereins gekommen war.
( Quelle: Hamburger Abendblatt, 22.12.2011 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 11.12.11 in: Körperverletzung
Überfall / Reizgas / Zeugen / Verdacht / Strafverteidigung / Freispruch / falsche Verdächtigung / Aussagedelikte
Vor dem Amtsgericht Kassel mussten sich zwei Männer verantworten. Laut Anklageschrift haben die Angeklagten mit einer Gruppe von insgesamt rund zehn Männern im November 2009 eine Disco überfallen. Dabei sollten sie eine große Menge Reizgas versprüht haben und einen Gast mit einer Eisenstange verletzt haben.
Nach der Tat sagten drei Zeugen aus, dass die beiden angeklagten Männer die Tat begangen haben. Im Prozess stellte sich das Geschehen aber schnell anders dar. Zunächst gestand eine Angestellte, die an dem fraglichen Abend arbeitete, dass sie sich geirrt haben muss und die Angeklagten nicht die Täter sein könnten.
Kurz darauf sagte die damalige Chefin der Disco aus, dass sie die Täter gar nicht erkannt habe. Ihr Noch-Ehemann hätte ihr aufgetragen, bei der Polizei eine dementsprechende Aussage zu machen.
Auch der Chef der Disco gestand, die Angeklagten nur aus einem Verdacht heraus belastet zu haben. Mittlerweile wisse er, dass die Tat von anderen begangen wurde. Er hätte „die Sache“ aber bereits geklärt und wolle keine weiteren Angaben machen.
Beide Angeklagten wurden freigesprochen. Den drei Zeugen droht jetzt ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung.
( Quelle: HNA online vom 01.12.2011 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 29.11.11 in: Mord & Totschlag
gefährliche Körperverletzung / Freiheitsstrafe / versuchten Mord / versuchte Kindesentziehung / Rücktritt / Bewährungsstrafe
Das Landgericht Magdeburg hat eine 28-jährige Frau wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Die Frau hatte zunächst eine Schwangerschaft vorgetäuscht, um ihren Ex-Freund zurückzugewinnen. Bei der Täuschung ist die Frau besonders sorgfältig vorgegangen. Sie fälschte Unterlagen wie Mutterpass und Ultraschallbilder und richtete sogar schon ein Kinderzimmer ein.
Ihr Plan war es, im September 2009 ein Baby aus einer Magdeburger Klinik zu entführen. Dabei stach sie sogar mit einer Schere auf die Mutter des Kindes ein und nahm lebensgefährliche Verletzungen der Frau in Kauf.
Laut Anklage habe sich die Frau des versuchten Mordes und der versuchten Kindesentziehung schuldig gemacht. Da das Gericht aber nicht abschließend klären konnte, ob die diesen Plan freiwillig aufgab und damit vom Versucht zurück trat, wurden die Vorwürfe fallen gelassen.
Das Gericht blieb bei der Verurteilung deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Kindesentziehung gefordert.
Die Strafverteidigung plädierte auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen versuchter Kindesentziehung und fahrlässiger Körperverletzung.
( Quelle: Mitteldeutsche Zeitung online vom 16.11.2011 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 13.10.11 in: Sonstiges
Strafrecht / Volksverhetzung / Internet / Holocaust / Freiheitsstrafe
Zwei Männer müssen sich vor dem Landgericht Rostock wegen des Verdachts der Volksverhetzung verantworten. Laut Anklage haben sie im Internet zum Hass gegen gewisse Bevölkerungsgruppe aufgerufen sowie Kommentare anderer Leute veröffentlicht. Zusätzlich wurde der Holocaust infrage gestellt. Insgesamt sollen sich 50 Straftaten angesammelt haben.
Im Falle einer Verurteilung drohen den Männern Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 04.10.2011 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 11.10.11 in: Körperverletzung
Strafrecht / Festnahme / Freiheitsstrafe / Vorstrafe / Landfriedensbruch / Bewährungsstrafe / Geldstrafe
Laut Feststellungen des Amtsgericht Rudolstadt hat der 22-jährige Fußballfan mit anderen Fans vom FC Carl Zeiss Jena zusammen einen Zug angegriffen. Nachdem der Zug im Bahnhof anhielt, sind die 20 zum Teil vermummten Männer auf Fans aus Erfurt losgegangen. Die Angreifer hatten teilweise Schutzausstattung und Reizgas dabei.
Weitere Ausschreitungen wurden durch Bundespolizisten verhindert, die sich im Zug befanden. Der Angeklagte wurde noch vor Ort festgenommen.
Jetzt kam es zum Prozess. Die Staatsanwaltschaft forderte eine achtmonatige Freiheitsstrafe für den einschlägig vorbestraften Mann wegen Landfriedensbruchs. Das Gericht verurteile ihn zu einer Bewährungsstrafe von 6 Monaten und zusätzlich 2000 Euro Geldstrafe. Die Bewährungsfrist beträgt zwei Jahre.
( Quelle: Thueringer Allgemeine online vom 28.09.2011 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 13.09.11 in: Sonstiges
Freispruch / Verkehrssicherungspflicht / Gutachter
Vor dem Amtsgericht Bielefeld wurde ein 44-jähriger Mann freigesprochen.
Ihm wurde zu Last gelegt, gegen § 44 Bundesnaturschutzgesetz verstoßen zu haben, wonach bestimmte Tier- und Pflanzenarten besonders geschützt werden.
Der Mann hatte einen Baum in seinem eigenen Wald gefällt. Dieser diente als Unterschlupf für eine bestimmte Fledermaus-Art, die Bechstein-Fledermäuse. Allerdings war der Baum bereits tot und der Angeklagte ging davon aus, es sei seine Verkehrssicherungspflicht diesen Baum zu fällen. Dass es sich dabei um einen besonderen Baum handelte, habe er nicht gewusst.
Im Prozess wurde ein Fledermaus-Experte hinzugezogen. Dieser sollte eine Aussage zur Gefährdung der Tiere machen.
Nach seinem Gutachten hätte keine Gefahr für die Tiere bestanden, da sie genügend Ausweichmöglichkeiten hatten. Zudem seien sie zum Zeitpunkte der Fällung noch in ihrem Winterquartier gewesen, sodass auch dadurch keine Gefahr bestand.
Nach diesem Gutachten plädierte auch die Staatsanwaltschaft auf Freispruch. Es hätte zu keinem Zeitpunkt eine reelle Gefahr bestanden. Dem schloss sich das Gericht an.
( Quelle: Westfalen-Blatt online vom 06.09.2011 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 08.09.11 in: Sonstiges
Rechtsbeugung / Gewahrsam / Vorsatz / Freispruch
Der strafrechtliche Vorwurf der Rechtsbeugung wird relativ selten vor Gericht verhandelt, da viele Verfahren eingestellt werden. Vor dem Kasseler Landgericht hat es der Vorwurf dann doch bis zur Anklage geschafft: Es war ein ehemaliger Proberichter wegen des Verdachts der Rechtsbeugung angeklagt.
Der junge Richter hatte einen wegen Exhibitionismus Angeklagten in eine Gewahrsamzelle eingesperrt. Die Staatsanwaltschaft sah darin laut Anklage den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllt.
Das Landgericht entschied, dass nicht bewiesen werden könnte, ob der Mann mit Vorsatz handelte. Daher wurde der Jurist freigesprochen. Allerdings hat das Gericht dem Angeklagten in der Urteilsbegründung deutlich die Verletzung der Rechte des Eingesperrten vorgeworfen und beurteilte ihn als ungeeignet für das Richteramt.
( Quelle: HNA online vom 01.09.2011 )
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Über den Autor Autor des Blogs ist Rechtsanwalt Dr. Böttner, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger aus Hamburg.

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