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Lebenslange Freiheitsstrafe für hauptangeklagten Ex-Bandido

Mord / lebenslange Freiheitsstrafe / Sicherungsverwahrung

Ein Ex-Bandido wurde vom Landgericht Erfurt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm wurde der versuchte Mord an einem Hells Angels Mitglied vorgeworfen. So habe der Mann mit dem Mitangeklagten in einem Motorradladen mit zahlreichen Messerstichen auf das Opfer eingestochen und seinen Tod in Kauf genommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte „nur“ eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten gefordert, zudem die Verhängung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, welcher das Gericht allerdings nicht nachkam. Die Verteidiger forderten für den Hauptangeklagten lediglich eine Freiheitsstrafe von fünf bis sechs Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung.
Der Prozess dauerte über ein Jahr an. Bezeichnend dafür war der Beweisantrag von einem der beiden Verteidiger auf Vernehmung einer Kriminalbeamten. Der Antrag wurde vom Gericht mit der Begründung der „Prozessverschleppung“ nach § 244 III StPO abgelehnt. Die anderen Angeklagten wurden zu acht Jahren und drei Monaten, bzw. zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Sein Verteidiger des Hauptangeklagten und auch die Staatsanwaltschaft werden eine Revision prüfen.

( Quelle: OTZ online vom 22.07.2011 )

Sonntagsrückblick: Vom Sprayer OZ, Juristendeutsch und RTL

Mit einem 2. Platz beim Grand Prix von Ungarn verabschiedet sich unser deutscher Formel-1 Weltmeister Sebastian Vettel in den Sommerurlaub. Urlaub? Bei uns Fehlanzeige. Wie Sie es von uns gewohnt sind, stellen wir auch an diesem Sonntag wieder ein paar herausragende Meldungen, Nachrichten und Entscheidungen der vergangenen Woche vor. Neben den Nachrichten zum tragischen Attentat in Norwegen gab es aber noch einige positive Beiträge der juristischen Blogger-Szene.

Diskussion: Keine lebenslange Freiheitsstrafe für norwegischen Attentäter

Blog-Beitrag: Referendar mit Rückrat

Blog-Beitrag: RTL bleibt RTL bleibt RTL

Artikel: Anwaltstyp: Der Kopfschüttler

Zum schmunzeln: Juristendeutsch am Flughafen

Artikel: Billige Fangfrage

Rechtsprechung: Keine Navi-Bedienung während der Fahrt

Rechtsprechung: Sicherungsverwahrung für Handtaschenraub?

Nachrichten: Hamburgs bekanntester Sprayer „OZ“ muss ins Gefängnis

Abschließend wünschen wir allen natürlich einen guten Start in die neue Woche!

Bayern nutzt elektronische Fußfessel

Das Bayrische Kabinett hat beschlossen die elektronische Fußfessel zur Überwachung von gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern zu nutzen. Justizministerin Beate Merk erklärte, dass die Täter damit rechnen müssten, in Fällen neuer Straftaten so leichter überführt zu werden.
( Quelle: FAZ Nr. 110 vom 12.05.2011, S. 4 )

Urteil im Fluterschen-Prozess

Im Prozess von Fluterschen ist von dem Landgericht Koblenz ein Urteil gesprochen worden. Der Angeklagte wurde wegen hundertfachen sexuellen Missbrauchs seiner Kinder zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt und die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnete. Damit entsprach das Urteil den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenkläger.
( Quelle: FAZ vom 23.03.2011 Nr. 69, S. 7 )

Verfassungsbeschwerde gegen Sicherungsverwahrung nicht zur Entscheidung angenommen

Eine Verfassungsbeschwerde eines Straftäters gegen die Neuregelung der Sicherungsverwahrung wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.  Der Straftäter hatte zur Begründung angeführt, dass ihm auch nach der eigentlichen Haft die Freiheit weiter unter Gefängnisbedingungen entzogen werde. Hingegen lebten nach der Neuregelung zur Sicherungsverwahrung Verurteilte in anderen Einrichtungen.

Die Richter waren der Ansicht, dass der Straftäter nicht genügend dargelegt habe, inwieweit er durch die Neuregelung (sog. Therapieunterbringungsgesetz) benachteiligt werde.

( Quelle: Bundesverfassungsgericht 2 BvR 94/11 )

Sicherungsverwahrung für Mörder wahrscheinlich

Vor dem Landgericht in Düsseldorf muss sich ein 37-jähriger Mann wegen Mordes verantworten. Ihm wird vorgeworfen in Düsseldorf eine Frau ermordet zu haben. Gegen ihn wird wegen Mordes auch in Hamburg und Berlin ermittelt.

Es handele sich um einen vorbestraften Serientäter. Ein Gutachter stufte ihn im derzeitigen Verfahren als extrem gefährlich ein. Der Mann habe einen ausgeprägten Hang zu Straftaten. Er ist bereits wegen Mordes an einem Kind verurteilt worden. Der Gutachter erklärte, dass der Mann zu „einer sehr kleinen Gruppe von Täter gehöre, die nach einem Tötungsdelikt rückfällig werden.“ Mit dieser Prognose ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Sicherungsverwahrung für ihn beantragt werden wird.
(Quelle: Hamburger Abendblatt vom 18.01.2011, S. 7)

Neues Gesetz zur Sicherungsverwahrung

Der Bundestag hat ein neues Gesetz zur Sicherungsverwahrung verabschiedet. Durch das so genanntem Therapieunterbringungsgesetz soll es ermöglich werden, durch richterlich veranlasste Einweisung, rückfallgefährdete Schwerverbrecher in besondere, sichere Einrichtungen unterzubringen.
Eine solche Neufassung des Gesetzes war nötig, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die bisherige Regelung für rechtswidrig befunden hat.
(Quelle: FAZ vom 03.12.2010 Nr. 282, S. 1)

EGMR: Sicherungsverwahrung ist menschenrechtskonform

Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied, verstoße die – im vorliegenden Fall – gegen den Mann verhängte Sicherungsverwahrung nicht gegen die Europäische Menschenrechtkonvention. Beschwerdeführer war ein 65 Jahre alter Deutscher, der zuvor im Jahre 1995 wegen versuchten Bandendiebstahls insgesamt zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteil worden war. Aufgrund zahlreicher Vorstrafen wurde gegen ihn die Sicherungsverwahrung angeordnet. Zudem wurde er als Rückfallgefährdet eingestuft. Auch lehnte er Therapien ab.

Im Rahmen der Entscheidung bekräftigte der EGMR zwar seinerseits die Bedenken an der derzeitigen Regelung der Sicherungsverwahrung im Konventionsstaat Deutschland, machte jedoch darüber hinaus auch deutlich, dass diese für gefährliche Straftäter als solche nicht gegen die Menschenrechtskonvention verstoße und daher menschenrechtskonform sei.
(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde Nr. 24478/03)

Neuordnung der Sicherungsverwahrung beschlossen

Nach vielen Wochen konnte sich die Koalition nun über die Reform der Sicherungsverwahrung einigen und eine Novelle verabschieden. Anstoß der Diskussion war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, welches vorsah, dass die betroffenen Täter aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen seien, da diese nachträgliche Sicherungsanordnung gegen die Menschenrechte verstoße. Betroffen sind nur eine geringe Anzahl von derartiger Einstufung.

Die Neuordnung beinhaltet unter Anderem, dass für die als gefährlich eingestuften Straftäter nun ein „Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter“ geschaffen wird. Ziel ist es, weiterhin die Allgemeinheit vor solch gefährlichen Straftätern zu schützen, jedoch gleichzeitig auch sicherzustellen, dass die Sicherungsverwahrung weiterhin die „ultima ratio“ bleibt.

Ferner soll die Sicherungsverwahrung auf die wirklich gefährlichen Verbrecher von Gewalt- und Sexualtaten begrenzt werden. Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung wird demnach allerdings abgeschafft, eine vorbehaltende Sicherungsverwahrung hingegen ausgebaut.
(FAZ vom 20.10.2010 Nr. 244, S. 5)