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Geschrieben von Rechtsanwalt am 05.01.12 in: Mord & Totschlag
Banküberfall / Spielzeugpistole / Bedrohung / Gasflasche / Explosion / Geständnis / Freiheitsstrafe / versuchter Mord & Totschlag / Gesamtfreiheitsstrafe / Strafverteidigung / Revision
Nach den Feststellungen des Landgerichts München hatte der Angeklagte zunächst eine Serie von Banküberfällen begangen. Den spektakulärsten Überfall beging er kurz vor der Festnahme, wobei er eine Spielzeugpistole benutzte und damit den Angestellten bedrohte. Als er von der Polizei gestellt wurde, versuchte er sich mit einer Gasflasche in die Luft zu sprengen. Er überlebte die Tat und erlitt Verletzungen, welche ihn zu einem Pflegefall machen. Die Beamten, welche ihn umzingelten, wurden ebenfalls schwer verletzt.
Im Prozess gestand er die Tat und auch die zuvor begangenen Überfalle.
Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes gefordert. Das Gericht ging allerdings nicht von Mord, sondern von Totschlag aus. Zusammen mit den diversen Banküberfällen kam das Landgericht dann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Strafverteidigung will eventuell in Revision gehen.
( Quelle: Augsburger Allgemeine online vom 23.12.2011 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 01.12.11 in: Diebstahl
gefährliche Körperverletzung / Freiheitsstrafe / Zeugen / krankhafte seelische Störung / Diebstahl / Beleidigung /
Das Amtsgericht hat einen 47-jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt.
Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Angeklagte einen Mann beim Mittagessen in einer caritativen Einrichtung mit einem Messer attackiert. Das Messer beschaffte sich der Mann aus der Küche der Einrichtung. Er beschimpfte das Opfer zunächst und ging auf ihn los.
Das Opfer versuchte sich zu wehren, indem er sich einen Stuhl schützend vor den Körper hielt. Es gelang ihm mit Hilfe eines 61-jährigen, den Angriff abzuwehren. Der Helfer umklammerte den Angeklagten von hinten, sodass sein Opfer nur einen Kratzer am Kinn erlitt.
Im Prozess sagte das Opfer aus, der Schnitt sei nicht einmal durch den Angriff entstanden. Dies konnte aber widerlegt werden. Insgesamt wurden elf Zeugen vernommen, dennoch konnte das Motiv nicht abschließend geklärt werden.
Ein Gutachter bescheinigte dem Angeklagte im Prozess eine krankhaften seelischen Störung, die es ihm unmöglich mache, Einsicht zu zeigen.
Der Angeklagte ist bereits vielfach wegen Diebstahl, Beleidigung, Sachbeschädigung und Vergewaltigung vorbestraft.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Strafverteidigung eine Bewährungsstrafe mit passender Therapie-Auflage.
Das Gericht lehnte eine Bewährungsstrafe wegen der ungünstigen Prognose für den Wiederholungstäter ab.
( Quelle: Schwäbische Post online vom 14.11.2011 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 08.10.11 in: Sachbeschädigung
Strafverteidigung / Unfallflucht / Strafbefehl / Fahrerflucht/ Fahrverbot / Einspruch
Ein 44-jähriger Mann musste sich vor dem Amtsgericht Lampertheim wegen des Vorwurfs der Unfallflucht – besser bekannt als „Fahrerflucht“ – verantworten. Er soll mit seinem Lastwagen beim Vorbeifahren einen Abschleppwagen berührt haben, welcher auf seiner Spur stand, um ein anderes Auto abzuschleppen. Er bemerkt die Berührung und stieg aus seinem Auto. Er habe keinen Schaden feststellen können und sei daraufhin weitergefahren. Später konnte er durch eine Halterermittlung der Polizei identifiziert werden.
Per Strafbefehl wurde er mit einer Geldstrafe sowie einem zweimonatigen Fahrverbot belegt. Dagegen legte der Mann Einspruch ein. Es habe kein Unfall stattgefunden.
Im Prozess behauptete der Geschädigte, dass die Elektronik am Fahrzeug teilweise beschädigt wurde und für 440 Euro repariert werden musste.
Nach Einschätzung eines Sachverständigen kam es definitiv zur Berührung, was Schleifspuren zeigten. Es könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Beschädigung der Elektronik durch den Unfall passierte, dies sei aber nicht nachzuweisen. Die Verteidigung hatte Erfolg und das Gericht hat den Angeklagten freigesprochen.
( Quelle: Lampertheimer Zeitung online vom 01.10.2011 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 11.09.11 in: Brandstiftungsdelikte
Any given Sunday … folgt der Sonntagsrückblick. Und fast passend dazu auch ein weiterer F1-Sieg vom derzeitigen und wohl auch kommenden Weltmeister Sebastian Vettel, der auch an diesem Wochenende auf der Rennstrecke in Monza seinen Vorsprung auf die Verfolger ausbauen konnte. Auch in der vergangenen Woche sind wieder einige Beiträge von Juristen erschienen, über die es zu Reden (und teilweise: Auch zu Lachen) gilt und wir deshalb Ihnen hier vorstellen möchten.
Unter Anderem geht es um die Frage der Zumutbarkeit von Terminen am frühen Morgen und dem immer Recht habenden Rechtstaat sowie einem kleinen Vorfall auf dem Hamburger Kiez.
Blog-Beitrag: Der Staatanwaltsazubi
Blog-Beitrag: Der Fiskus und die Leiche
Nachrichten: SEK-Polizisten aus Sachen wurden verprügelt (Hamburger Abendblatt)
Diskussion: Rechtstaat heißt der Staat hat immer Recht
Meldung: Anwälte haben keine Freunde
Rechtsprechung: Beschädigung ungleich Zerstören
Rechtsprechung: Frauen, die rückwärts ausparken
Beitrag „Auf Krawall gebürstet“
Und zu guter letzt wünschen wir auch an diesem ganz speziellen Datum einen angenehmen Sonntag und für morgen einen guten, frischen Start in die neue Woche.

Geschrieben von Rechtsanwalt am 28.08.11 in: Sachbeschädigung
Sachbeschädigung / Strafbefehl / Freispruch
Dem Angeklagten wurde Sachbeschädigung vorgeworfen. Laut Anklage soll er sich in der Tatnacht an einem Konkurrenten im Kampf um eine Frau habe rächen wollen. Zunächst erging ein Strafbefehl, gegen welchen sich der Angeklagte aber wehrte.
Dem Prozess ging folgender Sachverhalt voraus: Auf einem Volksfest lernte der Angeklagte eine Frau und den Angeklagten kennen. Beide Männer zeigten Interesse für die Frau. Sie nahm beide Männer mit nach Hause, entschied sich dort allerdings für den Geschädigten und warf den Angeklagten aus ihrer Wohnung. Daraufhin soll dieser seine Wut am Wagen des Geschädigten ausgelassen haben.
Der Geschädigte sagte im Prozess aus, er habe den Angeklagten bei der Tat beobachtet. Danach habe er das Fahrzeug stark demoliert. Der Angeklagte leugnete die Tat.
Nun wurde er freigesprochen. Nach Ansicht des Gerichts reiche die Aussage alleine nicht für eine Verurteilung des Angeklagten aus.
( Quelle: Ludwigsburger Kreiszeitung online vom 22.08.2011 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 31.07.11 in: Allgemein
Mit einem 2. Platz beim Grand Prix von Ungarn verabschiedet sich unser deutscher Formel-1 Weltmeister Sebastian Vettel in den Sommerurlaub. Urlaub? Bei uns Fehlanzeige. Wie Sie es von uns gewohnt sind, stellen wir auch an diesem Sonntag wieder ein paar herausragende Meldungen, Nachrichten und Entscheidungen der vergangenen Woche vor. Neben den Nachrichten zum tragischen Attentat in Norwegen gab es aber noch einige positive Beiträge der juristischen Blogger-Szene.
Diskussion: Keine lebenslange Freiheitsstrafe für norwegischen Attentäter
Blog-Beitrag: Referendar mit Rückrat
Blog-Beitrag: RTL bleibt RTL bleibt RTL
Artikel: Anwaltstyp: Der Kopfschüttler
Zum schmunzeln: Juristendeutsch am Flughafen
Artikel: Billige Fangfrage
Rechtsprechung: Keine Navi-Bedienung während der Fahrt
Rechtsprechung: Sicherungsverwahrung für Handtaschenraub?
Nachrichten: Hamburgs bekanntester Sprayer „OZ“ muss ins Gefängnis
Abschließend wünschen wir allen natürlich einen guten Start in die neue Woche!

Geschrieben von Rechtsanwalt am 30.07.11 in: Sachbeschädigung
Er hat schon seit Jahren eine gewisse Berühmtheit erreicht, zumindest in Hamburg. Der mittlerweile 61-jährige „Sprayer“ hat sein Logo „OZ“ bereits hunderttausendfach in der Hansestadt an Wänden und Gegenständen verbreitet und war bereits schon insgesamt 8 Jahre im Gefängnis.
Nun musste er sich wegen 11-facher Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht Hamburg-Barmbek verantworten und wurde zu 14 Monaten Haft verurteilt. Die Richter verurteilen den „Unbelehrbaren“ auch aufgrund der Tatsache, dass dieser nicht nur in der Vergangenheit, sondern bereits jetzt schon wieder während des laufenden Prozesses beim Sprayen des „OZ“ erwischt wurde. Problematisch sei zudem, dass sich der 61-jährige Mann selber als Künstler sehe und sich bei diesen Taten auf das Grundrecht der Kunstfreiheit berufe. Es ginge jedoch, so die Richter, um Sachbeschädigung nach §303 ff StGB. Und das Sacheigentum stehe ohnehin über der Kunstfreiheit.
Zudem kritisierten die Richter, es könne nicht auf der einen Seite Sozialleistung des Staates bezogen und auf der anderen dessen Vorgaben und Rechtslage missachtet werden. Die Richter blieben unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten 18 Monaten. Von den ihm anfangs zu Last gelegten 20 Taten wurden nur 11 berücksichtigt.
Wie schon bei früheren Verhandlungstagen sammelten sich einige Fürsprecher des „OZ“ vor dem Gerichtsgebäude und stellten sich hinter den Sprayer. Ein aufgestellte Schild zeigte „Hamburg ohne OZ …ist München“.
( Quelle: n-tv, 29.7.2011 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 04.03.11 in: Allgemein
Der mutmaßliche Brandstifter von Sylt muss sich nun vor dem Landgericht Flensburg verantworten. Ihm werden zehn Brandstiftungen und fünf Sachbeschädigungen vorgeworfen.
Der Mann soll im August zahlreiche Brände auf der Urlaubsinsel Sylt gelegt haben, darunter auch in einem Hotel.
Letztlich kamen die Ermittler durch die Hilfe eines Kindes auf seine Spur. Ein 13-jähriger Junge hatte den mutmaßlichen Täter an einem der Tatorte gesehen. Der mutmaßliche Täter hatte nach seiner Festnahme alle Taten gestanden. Aber auch in der Haft versuchte er einen Brand zu legen. Dies wurde jedoch von den Beamten bemerkt und diese konnten den Schwelbrand löschen.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 07.02.2011, S. 16 )
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Über den Autor Autor des Blogs ist Rechtsanwalt Dr. Böttner, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger aus Hamburg.

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