Jetzt neu!

Bundesverwaltungsgericht: Zur Videoüberwachung auf der Reeperbahn

Videoüberwachung / Reeperbahn / Straftaten / Videokamera / informationelles Selbstbestimmungsrecht / Demonstrationen / Großveranstaltungen / Revision

Das Bundesverwaltungsgericht (Leipzig) hat entscheiden, dass die polizeiliche Videoüberwachung auf der Hamburger Reeperbahn zulässig ist bzw. war, „soweit an diesen Orten wiederholt Straftaten begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch künftig mit der Begehung von Straftaten zu rechnen ist“

Geklagt hatte eine Anwohnerin, die sich durch die Aufnahmen der „um 360 Grad schwenkbaren Videokameras mit Zoomfunktion“ in ihrem informellen Selbstbestimmungsrecht verletzt fühlte. Die vorherige Instanz gab ihr 2010 Recht: Wohnräume müssten geschwärzt werden und der Eingangsbereich dürfe gar nicht erst gefilmt werden.
Die Polizei stellte daraufhin die 24-Stunden-Überwachung ein und bediente sich der Videoüberwachung nur noch zu Demonstrationen und Großveranstaltungen.
Gegen die Entscheidung wendete sich die Frau allerdings mit der Revision an das Bundesverwaltungsgericht, da ihr das Urteil des Oberverwaltungsgerichts nicht ausreichte. Die Klägerin wollte erreichen, dass die Videoüberwachung komplett entfernt wird.

Eine ausführliche Besprechung der Entscheidung finden Sie in folgendem Artikel.

( Quelle: WELT online vom 25.01.2012 )

Sonntagsrückblick: Facebook-Mopping, ein Geständnis zweiter Klasse sowie das Ipad 2 aus Knete

Der heutige Sonntag ist ein ganz besonderer, zumindest in den USA: In der Nacht zum Montag findet mit dem diesjährigen Super Bowl eines der größten Sportereignisse des Jahres an. Doch bevor sich hierzulande die Fans und Zuschauer in wenigen Stunden vor den Fernseher setzen, was bei dieser aktuellen Kälte für viele wohl in Frage kommen dürfte, wollen wir den geneigten Lesern noch den gewohnten Sonntagsrückblick bieten und auf die juristische Woche zurückblicken. Diesmal sind wieder einige Blog-Artikel und Entscheidungen erschienen, die selbst dem Laien interessieren dürften.

Kuriose Rechtsfälle: Das Brauereipferd

Kinderpornografie: Hausdurchsuchungen nach Operation Tornado

Strafrecht und Fussballfans: “ACAB” nicht zwingend eine Beleidigung

Der Fall Megaupload: Bild macht Panik

Diskussion: Geständnis zweiter Klasse?

Trickbetrug: Ipad 2 aus Knete

Artikel: “Nehmen Sie den Befangenheitsantrag zurück, wenn ich das Verfahren einstelle?”

Aufgepasst: Personalausweis kopieren verboten

Persönlichkeitsrecht: Versetzung in Parallelklasse nach Facebook-Mobbing

Artikel: Gefährdeter Richter

Und nun wünschen wir einen schönen Sonntag und einen guten und hoffentlich weniger kalten Start in die neue Woche! Hoffentlich kommt bald der Frühling…

Der Sonntagsrückblick: Kachelmann, Herr Kauder und der Landwirt

Während es hierzulande schlagartig kälter geworden ist, konnte am anderen Teil der Erde Sebastian Vettel die erwartete Weltmeisterschaft in der Formel 1 in Japan einfahren und ist damit jüngster Doppelweltmeister der höchsten Rennklasse.

Doch bleiben wir in Deutschland und werfen ein Blick auf die juristischen Meldungen der vergangenen Woche. Denn nicht nur die derzeit diskutierte Pleite von Griechenland sowie die damit einhergehende Sorge an den Finanzmärkten war erneutes Gesprächsthema, sondern auch der Kachelmann-Prozess stand kurzzeitig im Fokus. Dazu gesellen sich noch diverse teils humorvolle Beiträge aus der juristischen Blogger-Szene.

Blogbeitrag: handgreiflicher Richter

Zum Steuerstrafrecht: „Das glaub mir keiner“

Meldung: Strafanzeige gegen Siegfried Kauder

Kachelmann-Prozess: Das Urteil ist rechtskräftig

Landwirte: Sie haben Hasi umgebracht

Kurios: Münchener Staatsanwaltschaft klagt erst einmal das Gewaltopfer an

Keine Befangenheit: Freundschaft mit dem Anwalt

Blog-Beitrag: My home is doppelt vermietet

Rockerkrieg: Prozess um die „Bandidos“ geht dem Ende zu

BGH:  BGH gibt Revision statt – falsche Besetzung beim Eröffnungsbeschluss

Wir wünschen einen guten Start in die kommende Woche und stellen jetzt erst einmal die Heizung an.

Land Hessen zu Schmerzensgeldzahlung verurteilt

Da Landgericht Frankfurt verurteilte das Land Hassen zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 8000 Euro an einen Kriminalbeamten. Der Mann war 2006 in den Verdacht dienstlicher Vergehen geraten. Die damalige Polizeivizepräsidentin T. hatte dies in einer Besprechung vorverurteilend, so als seien die Beweise dafür bereits erbracht, mitgeteilt. Das Landgericht urteilte daher, dass T. damit gegen die Unschuldsvermutung verstoßen habe und so das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kriminalbeamten aus Art. 2 I, 1 I GG verletzt habe.

Das gegen ihn eingeleitete Straf- und Disziplinarverfahren war nach drei Jahren erfolglosen Nachforschungen eingestellt worden.
(Quelle: FAZ vom 08.03.2011 Nr. 56, S. 4 )

Verfassungsbeschwerden gegen Volkszählung 2011 nicht angenommen

Die von Bürgern eingereichten Verfassungsbeschwerden gegen die Volkszählung 2011 wurden nicht zur Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht angenommen. Das Bundesverfassungsgericht begründete dies damit, dass die Verfassungsbeschwerden zu pauschal gegen das Zensusgesetz gerichtet gewesen seien. Die Bürger hätten exakt aufzeigen müssen durch welche Vorschrift und inwieweit sie in ihren Grundrechten betroffen seien.
(Az.:  Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1865/10)

Bundesverfassungsgericht lehnt Klage ab

Das Bundesverfassungsgericht verwehrte die Annahme einer Klage einer Lehrerin gegen die Internetseite www.spickmich.de. Das bedeutet, dass sich Lehrer zukünftig Bewertungen über diese Internetseite gefallen lassen müssen. Die Betreiber von www.spickmich.de sehen sich aufgrund der Ablehnung der Klage darin bestätigt, dass sie mehr Transparenz in das Schulsystem bringen. Die Betreiber planen daher einen Ausbau ihres Angebots.
(Quelle: FAZ vom 23.09.2010 Nr. 221, S. 4)

Datenspeicherung rechtswidrig

Das Lüneburger Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die jahrelange Datenspeicherung über einen Atomkraftgegner nicht rechtmäßig war. Bei dem Kläger handelte es sich um einen Kreistagsabgeordneten der Grünen aus dem Kreis Lüchow-Dannenberg. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts habe der Kläger eine erhebliche Beeinträchtigung in seinem Persönlichkeitsrecht erlitten. Eine solche könne nicht gerechtfertigt werden, da von dem Kläger keine konkrete Gefahr ausgegangen sei.
(Quelle: Hamburger Abendblatt vom 02.09.2010, S. 18)