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Tödliche Messerstecherei: Anklage erhoben

Jugendkammer / Messerstiche / Provokation / Auseinandersetzung / Eröffnung des Hauptverfahrens / Jugendstrafe

Die Staatsanwaltschaft hat vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück Anklage gegen drei junge Männer erhoben. Zunächst sollen die  drei Männer (17, 18 und 19 Jahre alt) das Opfer getreten und geschlagen haben. Der 17-jährige Hauptangeklagte soll den 22-jährigen Schüler sodann mit gezielten Messerstichen getötet haben.
Laut Anklageschrift sind im September diesen Jahren zwei Gruppen Jugendlicher in der Osnabrücker Innenstadt aufeinander getroffen. Das Opfer soll mit vier Frauen unterwegs gewesen sein. Der Haupttäter habe das Opfer sodann provoziert, was laut Ermittlungen zu einer Auseinandersetzung führte. Sodann griffen die Angeschuldigten den Schüler an.
Das Landgericht muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Im Falle einer Verurteilung droht den Männern eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren.

( Quelle: Osnabrücker Zeitung online vom 01.12.2011 )

Freispruch: Totschlag und Notwehr

Strafrecht / Totschlag / Notwehr / Haft

In einem Strafprozess in der Schweiz ist es jetzt trotz erwiesenem Totschlag zum Freispruch gekommen. Die 24-jährige Angeklagte erschoss ihren rund 150 kg schwereren Vater aus Notwehr. Dieser drohte ihr mehrmals, sie mit einem Schlag zu töten. Der Vater war nicht nur Kampfsportler, sondern zum Tatzeitpunkt auch angetrunken und aggressiv.

Die Tochter sah keine andere Chance der Verteidigung als sich mit der legal erworbenen Pistole gegenüber ihrem körperlich deutlich überlegenden Vater zu wehren und fünf Schüsse auf diesen abzufeuern. Der Vater erlag letztlich diesen Verletzungen.

Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft gefordert. Die Richter sprachen sie jetzt frei. Zudem steht eine Haftentschädigung im Raum.

( n-tv, 27.10.2011 )

Freispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

Strafverteidigung / Strafrecht / Notwehr / fahrlässige Tötung / Freispruch

Das Landgericht Frankfurt hat einen Hobbyjäger vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Zuvor war der Mann vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten zur Bewährung verurteilt worden.
Der pensionierte Postbeamte schoss 2008 auf einen jungen Mann, der in seine Gartenlaube eingebrochen war und dort nach Beute suchte. Das Gericht hatte zu klären, ob es sich hier um Notwehr nach § 32 StGB handelt. Nach § 32 II StGB muss ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vorliegen und die Art der Verteidigung muss erforderlich sein. Dies sah das Gericht als gegeben an.
Lediglich eine Geldauflage von 1500 Euro werde fällig, aber dies für das Tragen der Waffe vom Auto zur Gartenlaube, was Richterin und Staatsanwaltschaft als „geringfügig“ einstuften, und das Verfahren gem. § 153a StPO einstellten.

( Quelle: Frankfurter Neue Presse online vom 21. Juli 2011 )

Mordprozess: Zur Tat „gezwungen“?

Mord / Strafverteidiger / Freispruch

Im Mordfall um die 14-jährige Paulina aus Österreich stehen der Ex-Stiefvater und dessen 19-jährige Sohn vor Gericht. Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, des Mädchen auf dem Schulweg eingesammelt und dann erwürgt zu haben. Später soll sie im Wald vergraben worden sein.

Die Strafverteidigung des 19-jährigen Angeklagten hat einen Freispruch als Ziel. So soll der junge Mann von seinem Vater zu der Tat „gezwungen“ worden sein, da dieser ihm mit einem Messer bedrohte. Gemäß § 35 StGB handelt – nach deutschem Recht – ein Täter ohne Schuld, sofern eine gegenwärtige Gefahr vorliegt. In diesem Fall befindet sich der Täter im entschuldigenden Notstand.

Der Hauptangeklagte Ex-Stiefvater des Opfers wird sich im Prozess vermutlich auf Geisteskrankheit berufen, da er seit einiger Zeit Stimme im Kopf habe.
( Quelle: Express online vom 16.07.2011 )

Freispruch: Notwehr mit Axt und Messer

Strafverteidigung / gefährliche Körperverletzung / Notwehr

Das Jugendschöffengericht sprach einen 19-jährigen Auszubildenden vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung frei. Dieser hatte einen 22-jährigen mit Axt und Messer angegriffen, nachdem er sich gewaltsam Eintritt in das Haus verschafft hatte.
Zuvor kam es zu einem heftigen Streit am Telefon, als das vermeintliche Opfer davon erfuhr, dass seine Freundin ihn betrügen solle. Daraufhin ist der Geschädigte mit Bekannten zum Haus des Angeklagten gefahren und hat sich dort Einlass verschafft. Als er auf den Angeklagten traf, hatte dieser Axt und Messer dabei, welche er auch nach einem Angriff des Geschädigten einsetzte.

Nach Überzeugung des Gerichts lag hier Notwehr vor, da es sich um eine erforderliche Verteidigung iSd § 32 II StGB handelte. Damit erging gegen den Heranwachsenden ein Freispruch. Die Tat war folglich gemäß § 32 I StGB nicht rechtswidrig.
(Quelle: Ruhr Nachrichten online vom 13.07.2011)