Jetzt neu!

Und bei google +

Vergewaltigung, Nymphomanin oder Beides?

Vergewaltigung / Strafrecht / Drohung / Freiheitsstrafe

Vor dem Landgericht Essen muss sich ein 45-jähriger verantworten. Ihm wird vorgeworfen eine Frau zweimal vergewaltigt zu haben und sie zudem noch finanziell ausgenommen haben.
Laut Anklage sei die Frau dem Angeklagten über Jahre hinweg hörig gewesen sein und habe ihm deshalb auch des Öfteren Geld gegeben.

Diese Abhängigkeit soll mit folgendem Geschehen angefangen haben: Der Angeklagte wollte die Frau auf einem Autobahnparkplatz treffen. Allerdings kam sie zu spät, weshalb der Mann ausgerastet ist. Laut Staatsanwaltschaft habe er sie bedroht und gezwungen, sich auszuziehen. Dann zwang er sie, ihn in seine Wohnung zu begleiten, wo er sie vergewaltigt haben soll.

Nach diesem Vorfall habe sich zwischen den beiden eine Beziehung entwickelt. Laut Anklage seien die beiden zusammen
gezogen und betrieben gemeinsam eine Gaststätte. Über die Jahre hinweg sei es zu weiteren Vergewaltigungen und zur „Ausbeutung“ gekommen. Der finanzielle Schaden soll ich dabei auf 70000 Euro belaufen.

Der Angeklagte bestreitet noch immer die Tat. Aus seiner Sicht, sei die Frau Nymphomanin und hätte zudem ihn ausgebeutet. Nun wolle sie ihm schaden. Wer die Wahrheit sagt, hat nun das Gericht zu klären.
( Quelle: Der Westen online vom 16.08.2011 )

Verspäteter Zug führt zur Verurteilung wegen Nötigung

Strafrecht / Nötigung / Geldstrafe / Messer

Ein 43-jähriger Mann hatte im Sommer letzten Jahres am Bochumer Hauptbahnhof einen Streit mit einem anderen Fahrgast angefangen und ihn sodann mit einem Messer bedroht. Grund für das Ganze soll die Wut über einen verspäteten Zug gewesen sein.

Der Mann wollte nicht auf seinen Zug warten, sondern in einen ICE einsteigen. Dies verhinderte allerdings der Schaffner, da dem Mann ein Zusatzticket für diese Fahrt fehlte. Daraufhin schleuderte der Angeklagte eine Flasche gegen den ICE, wodurch Kleidungsstücke des Geschädigten beschmutzt wurden. Dieser forderte 100 Euro Schadensersatz vom Angeklagten, die dieser nicht bereit war zu zahlen. Aus dieser Situation ergab sich der Streit. Zur Bedrohung mit dem Messer kam es, als der Angeklagte in den nächsten ICE steigen wollte, was der Geschädigte verhinderte. Der Angeklagte wurde von der Polizei noch am Bahnhof festgenommen.

Der wegen Diebstahls, Bedrohung, Körperverletzung und Beleidigung vorbestrafte Angeklagte wurde nun vom Schöffengericht wegen Nötigung zu 90 Tagessätzen á 20 Euro verurteilt.
( Quelle: Der Westen online vom 08.08.2011 )

Erneut widersprüchliche Aussagen eines mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers

Strafverteidiger / Vergewaltigung / Freispruch

In letzter Zeit häufen sich Berichte über Vergewaltigungs-Prozesse, in denen sich die mutmaßlichen Opfer in Widersprüche verwickeln. So ist ein 43-jähriger Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Dem Angeklagten wurde unter Anderem vorgeworfen eine junge Frau vergewaltigt zu haben, wofür eine drei-jährige Freiheitsstrafe gefordert wurde.

Die Strafverteidigung des Angeklagten allerdings plädierte auf Freispruch. Zwar sei die Beziehung von mutmaßlichem Opfer und Täter schwierig. Dennoch seien die Aussagen der Frau widersprüchlich. Vor allem gab sie als Tatzeit zunächst den Sommer und später dann den März 2003 an, so dass es vor allem Probleme bei der zeitlichen Einordnung der Tat gab. Der Angeklagte bestritt die Tat bis zuletzt.

Ähnlich wie die Verteidigung argumentierte auch das Gericht. Zwar blieben auch Zweifel an der Aussage des Angeklagten, allerdings eben auch an der des mutmaßlichen Opfers. Auf dieser Grundlage könne keine Verurteilung erfolgen.

Diese Entscheidung wird dem Grundsatz „in dubio pro reo“ – also „im Zweifel für den Angeklagten“ – gerecht.
( Quelle: Neue Westfälische online vom 18.07.2011 )

Die Voraussetzungen der Nötigung durch das Verhindern des Weiterfahrens

Das OLG Frankfurt/Main befasste sich in der vorliegenden Entscheidung ( Az. 2 Ss 274/10 ) mit der Frage nach den Tatbestandsvoraussetzungen der Nötigung nach § 240 StGB und bezog sich dabei auch auf die Rechtsprechung zur Sitzblockade.

Hier verhielt es sich so, dass der Angeklagte den Zeugen beim Weiterfahren mit dessen Motorrad hinderte und dabei einen Stock in der Hand trug. Erfüllt dieses sich-in-den-Weg-Stellen bereits die Nötigung?

Die sehr interessante Entscheidung finden Sie in der Besprechung auf unserer Kanzleiseite.

Prozess gegen ehemalige Bundeswehr-Unteroffiziere

Vor dem Landgericht Münster müssen sich sieben ehemalige Unteroffiziere der Bundeswehr verantworten. Ihnen wird vorgeworfen im Sommer 2004 mehr als 160 Soldaten der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne bei Übungen gequält, gedemütigt und misshandelt zu haben. Dabei sollten die Soldaten getreten, geschlagen und mit Stromschlägen behandelt worden sein. Zudem seien Verhöre nachgestellt worden, bei denen die Soldaten gefesselt und mit verbundenen Augen knien mussten.

In einem früheren Prozess wurden bereits der Kompaniechef und die eigentlichen Rädelsführer verurteilt. Dabei waren die nun Angeklagten freigesprochen worden. Diese Urteile wurden jedoch aufgrund juristischer Fehler aufgehoben und die Fälle neu verhandelt.
( Quelle: FAZ Nr. 111 vom 13.05.2011, S. 4 )

Festnahme von ehemaligen Banker

Der frühere Julius-Bär-Banker E. wurde erneut festgenommen und sein Haus im Zuge weiterer Ermittlungen durchsucht. E. war in Zürich wegen Verletzung des Bankgeheimnisses und mehrfacher Droh- und Nötigungsversuche zu einer Geldstrafe von 7200 Franken verurteilt worden. Zudem war er wegen des versuchten Verkaufs von gestohlenen Kundenkarten an seinen früheren Arbeitgeber angeklagt worden. Hierfür hatte die Staatsanwaltschaft acht Monate Freiheitsstrafe gefordert. Diese Tat konnte ihm jedoch nicht nachgewiesen werden.

Grund für die jetzige Festnahme ist die Weitergabe von Bankunterlagen an „Wikileaks“. Die Staatsanwaltschaft sieht darin die Verletzung des Bankgeheimnisses und eine Missachtung des Gerichts.
(Quelle: FAZ vom 21.01.2011 Nr. 17, S. 16)

Autofahrer von LKW bedrängt – Fahrer zieht Waffe

Auf der Fahrt auf der A1 Richtung Bremen fühlte sich ein Mann aus Lübeck von einem LKW-Fahrer aus Hamburg bedroht, daraufhin zog der Mann eine Waffe und zielte damit auf den LKW-Fahrer.
Der LKW-Fahrer gestand ein, dass er den Mann in der Tat bedrängt hätte schneller zu fahren und Lichthupe und Horn mehrfach betätigt habe.

Der Mann wurde von der Polizei auf einem Parkplatz festgenommen. In seinem Wagen fanden die Polizisten Pfefferspray, Messer und die Waffe – eine Schreckschusspistole. Es stellte sich heraus, dass es sich bei dem Mann um einen Mitarbeiter einer Security-Firma handelte. Er muss sich nun wegen Nötigung und Bedrohung verantworten.
(Quelle: Hamburger Abendblatt vom 18.01.2011, S. 7)