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Prozess gegen „Elite-Schüler“ wegen Nötigung und gefährlicher Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft Potsdam wirft zwei 16-jährigen Schülern vor, sich der gemeinschaftlich begangene Nötigung verbunden mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht zu haben. Die zwei Schüler müssen sich vor dem Amtsgericht Potsdam nach dem Jugenstrafrecht verantworten.
Laut Anklage sind die beiden Angeklagten nachts in das Zimmer der mutmaßlichen Opfer eingedrungen und haben sich dort an den zwei anderen Schülern im Alter von 13 und 14 Jahren vergangen. Die Tat sei allerdings nicht sexuell motiviert gewesen.
Die mutmaßlichen Täter wie auch die mutmaßlichen Opfer sind Schüler eines Sport-Internats. Mittlerweile nehmen die Angeklagten wieder am Unterricht teil, müssen allerdings ein Anti-Gewalt-Training absolvieren.

( Quelle: Berliner Morgenpost online vom 08.02.2012 )

Nötigung / gefährliche Körperverletzung / Unterricht / Anti-Gewalt-Training

Ausbeutung von Prostituierten

Prostituierte / sexuelle Nötigung / Zuhälterei / Körperverletzung / Menschenhandel / Untersuchungshaft / Steuerhinterziehung  / Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft Köln wirft einen Medizinstudenten vor, Prostituierte ausgebeutet, geschlagen und vergewaltigt zu haben. Laut Anklage hat er sich damit der sexuellen Nötigung, der Zuhälterei, der Körperverletzung, des Menschenhandels, der Freiheitsberaubung sowie weitere Delikte strafbar gemacht.

Der Angeklagte wurde im April letzten Jahres festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Zudem habe der Mann dadurch laut Anklage viel Geld verdient und rund 220.000 Euro an Steuern hinterzogen. Aus diesem Grund stellte die Strafverteidigung des Mannes vor der allgemeinen Strafkammer den Antrag, das Verfahren an eine Wirtschaftskammer zu verweisen und hatte damit Erfolg.
Dem Angeklagten droht eine langjährige Freiheitsstrafe.

( Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger online vom 09.01.2012 )

Inzest-Fall: Revision

Missbrauch / Beischlaf unter Verwandten / Nötigung / Freiheitsstrafe / Sicherungsverwahrung / Vergewaltigung / Geschlechtsverkehr / Strafverteidigung / Revision

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einen 69-Jährigen vom Vorwurf des hundertfachen Missbrauchs freigesprochen. Er wurde lediglich wegen Beischlafs unter Verwandten sowie Nötigung zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft sah dies anders und forderte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von vierzehn Jahren und die anschließende Sicherungsverwahrung wegen 500-facher Vergewaltigung.
Die Staatsanwaltschaft sag es als erwiesen an, dass der Mann seine mittlerweile 46-jährige Tochter jahrelang vergewaltigt hatte und mit ihr drei Kinder zeugte.
Das Landgericht hingegen ging von “einvernehmlichem Geschlechtsverkehr” aus und blieb bei der verhängten Freiheitsstrafe noch unter der Forderung der Strafverteidigung.
Die Staatsanwaltschaft ist jetzt in Revision gegangen, folglich ist das Urteil nichts rechtskräftig.

( Quelle: NTV online vom 20.12.2011 )

Vergewaltigung unter Vorhalt einer Pistole: Freispruch

Waffe / Sex / Vergewaltigung / Beziehung / Anzeige / Rache / Strafverteidigung / Freispruch

Dem 44-jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen, sich im Jahre 2008 in die Wohnung des mutmaßlichen Opfers geschlichen zu haben, um sie dort unter Vorhalt einer Waffe zum Sex zu zwingen. Die Anklage lautete auf Vergewaltigung in zwei Fällen.
Nach den Feststellungen des Gerichts arbeitete die mittlerweile 37-jährige Frau damals in der Reinigungsfirma des Angeklagten und führte eine intime Beziehung mit ihm. Der neue Freund der Frau erstattete im letzten Jahr Anzeige.
Der Angeklagte bestritt die Taten und sagte aus, dass es sich um einen Racheakt seiner Ex-Freundin handeln müsse.
Im Prozess verstrickte sich die Frau in Widersprüche, sodass das Gericht ihr nicht mehr glauben konnte. Insbesondere die Tochter des mutmaßlichen Opfers hat – wohl unfreiwillig – die Lüge ans Licht gebracht.

Daraufhin beantragten Verteidigung, Staatsanwaltschaft und auch die Nebenklage Freispruch für den Mann. Dem schloss sich das Gericht an.

( Quelle: Allgemeine Zeitung Mainz online vom 22.11.2011 )

Sonntagsrückblick: Parkplatzprobleme, Glückspielgewinner und das Pfefferspray

Und jetzt ist es so weit! Wir schreiben den ersten Advent 2011 und so langsam kommt mehr oder weniger die anfängliche Weihnachtsstimmung auf. Doch davon unbeirrt steht nicht nur das letzte Formel 1 Rennen in diesem Jahr an, sondern darf auch der Sonntagsrückblick nicht fehlen. Auch an diesem regnerischen Sonntag in Hamburg wagen wir erneut einen kleinen Rückblick auf die abgelaufene Woche und stellen dem Leser wieder einige interessante und teils lustige Beiträge aus der juristischen Welt der Blogger vor.

Arbeitsrecht – Das Recht am Parkplatz (Frauen bevorzugt)

Blog-Beitrag: Woher weiß er das wohl?

Polizei und Pfefferspray: Photoshop statt Rechtsanwalt

Blog-Beitrag: Haste mal´n Euro?

Strafprozess: Wer zu spät kommt, den bestraft der Richter

Gewinnspielrecht: Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen..

Rechtsprechung: „DNA passt – Basta, du warst es“

Diskussion: Diskretion, nicht immer Ehrensache

Rechtsprechung: BGH: Nötigung zur Ermöglichung der Wegnahme erforderlich

Rechtsprechung: BGH zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung

Was bleibt uns abschließend noch zu sagen? Wir wünschen allen einen schönen ersten Advent.

Sexuelle Nötigung am Potsdamer Sportinternat

Sexuelle Nötigung / Strafrecht /  Sportinternat

An einer Sportschule in Potsdam, wo der Nachwuchs der Handball Mannschaft des VfL Potsdam trainiert, soll es vor kurzem zu sexuellen Überfällen und Mopping gekommen sein. So sollen zwei 16-jährige Schüler zwei jüngere Schüler genötigt und die 13 und 14 Jahre alten Kinder mit einem Besenstiel penetriert haben. Erst 2 Wochen nach internem Bekannt werden des Vorfalls würde Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet.

Wohnheimleitung und der Trainer hätten demnach zwei Wochen geschwiegen und erst auf Druck eines internen Mitarbeiters den Fall öffentlich gemacht. Jetzt sollen auf der Lehrerkonferenz das weitere Vorgehen besprochen und die Eltern informiert werden. Zudem wurde ein Fall bekannt, dass ein Siebtklässler wochenlang im selben Internat „gemopped“ und von älteren Schülern gequält wurde.

Ob es zu einem Strafverfahren kommt oder das Verfahren letztlich eingestellt wird, entscheidet sich im Laufe der nächsten Tage.

( welt online, 19.10.2011 )

Grundrecht oder strafbare Nötigung?

Nötigung / Bahngleise / Geldstrafe / Demonstration / Strafverteidigung / Freispruch

Das Amtsgericht Karlsruhe hat zwei Frauen wegen Nötigung verurteilt. Eine der Angeklagten hat  sich im Rahmen von Protesten gegen Atomkraft mit anderen zusammen an Bahngleise gekettet. Aus diesem Grund mussten die Schienen dann durchtrennt werden, wobei Kosten von 5700 Euro entstanden. Die andere Angeklagte und andere Demonstranten ketteten sich mit Hilfe von Fahrradschlössern am Eingangstor der ehemaligen Forschungsanstalt fest. Dabei blieben die Demonstranten friedlich.

Die Staatsanwaltschaft forderte Geldstrafen von 5400 und 1400 Euro, die Strafverteidigung plädierte auf Freispruch.
Das Amtsgericht entschied jetzt, dass ein Fall von Nötigung vorliegt und die Frauen daher nicht freigesprochen werden können. Daher wurden die Frauen zu Geldstrafen von 1350 bzw. 300 Euro verurteilt. Es folgen weitere Verfahren gegen Demonstranten.

( Quelle: Welt online vom 27.09.2011 )

Vergewaltigung, Nymphomanin oder Beides?

Vergewaltigung / Strafrecht / Drohung / Freiheitsstrafe

Vor dem Landgericht Essen muss sich ein 45-jähriger verantworten. Ihm wird vorgeworfen eine Frau zweimal vergewaltigt zu haben und sie zudem noch finanziell ausgenommen haben.
Laut Anklage sei die Frau dem Angeklagten über Jahre hinweg hörig gewesen sein und habe ihm deshalb auch des Öfteren Geld gegeben.

Diese Abhängigkeit soll mit folgendem Geschehen angefangen haben: Der Angeklagte wollte die Frau auf einem Autobahnparkplatz treffen. Allerdings kam sie zu spät, weshalb der Mann ausgerastet ist. Laut Staatsanwaltschaft habe er sie bedroht und gezwungen, sich auszuziehen. Dann zwang er sie, ihn in seine Wohnung zu begleiten, wo er sie vergewaltigt haben soll.

Nach diesem Vorfall habe sich zwischen den beiden eine Beziehung entwickelt. Laut Anklage seien die beiden zusammen
gezogen und betrieben gemeinsam eine Gaststätte. Über die Jahre hinweg sei es zu weiteren Vergewaltigungen und zur „Ausbeutung“ gekommen. Der finanzielle Schaden soll ich dabei auf 70000 Euro belaufen.

Der Angeklagte bestreitet noch immer die Tat. Aus seiner Sicht, sei die Frau Nymphomanin und hätte zudem ihn ausgebeutet. Nun wolle sie ihm schaden. Wer die Wahrheit sagt, hat nun das Gericht zu klären.
( Quelle: Der Westen online vom 16.08.2011 )

Verspäteter Zug führt zur Verurteilung wegen Nötigung

Strafrecht / Nötigung / Geldstrafe / Messer

Ein 43-jähriger Mann hatte im Sommer letzten Jahres am Bochumer Hauptbahnhof einen Streit mit einem anderen Fahrgast angefangen und ihn sodann mit einem Messer bedroht. Grund für das Ganze soll die Wut über einen verspäteten Zug gewesen sein.

Der Mann wollte nicht auf seinen Zug warten, sondern in einen ICE einsteigen. Dies verhinderte allerdings der Schaffner, da dem Mann ein Zusatzticket für diese Fahrt fehlte. Daraufhin schleuderte der Angeklagte eine Flasche gegen den ICE, wodurch Kleidungsstücke des Geschädigten beschmutzt wurden. Dieser forderte 100 Euro Schadensersatz vom Angeklagten, die dieser nicht bereit war zu zahlen. Aus dieser Situation ergab sich der Streit. Zur Bedrohung mit dem Messer kam es, als der Angeklagte in den nächsten ICE steigen wollte, was der Geschädigte verhinderte. Der Angeklagte wurde von der Polizei noch am Bahnhof festgenommen.

Der wegen Diebstahls, Bedrohung, Körperverletzung und Beleidigung vorbestrafte Angeklagte wurde nun vom Schöffengericht wegen Nötigung zu 90 Tagessätzen á 20 Euro verurteilt.
( Quelle: Der Westen online vom 08.08.2011 )

Erneut widersprüchliche Aussagen eines mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers

Strafverteidiger / Vergewaltigung / Freispruch

In letzter Zeit häufen sich Berichte über Vergewaltigungs-Prozesse, in denen sich die mutmaßlichen Opfer in Widersprüche verwickeln. So ist ein 43-jähriger Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Dem Angeklagten wurde unter Anderem vorgeworfen eine junge Frau vergewaltigt zu haben, wofür eine drei-jährige Freiheitsstrafe gefordert wurde.

Die Strafverteidigung des Angeklagten allerdings plädierte auf Freispruch. Zwar sei die Beziehung von mutmaßlichem Opfer und Täter schwierig. Dennoch seien die Aussagen der Frau widersprüchlich. Vor allem gab sie als Tatzeit zunächst den Sommer und später dann den März 2003 an, so dass es vor allem Probleme bei der zeitlichen Einordnung der Tat gab. Der Angeklagte bestritt die Tat bis zuletzt.

Ähnlich wie die Verteidigung argumentierte auch das Gericht. Zwar blieben auch Zweifel an der Aussage des Angeklagten, allerdings eben auch an der des mutmaßlichen Opfers. Auf dieser Grundlage könne keine Verurteilung erfolgen.

Diese Entscheidung wird dem Grundsatz „in dubio pro reo“ – also „im Zweifel für den Angeklagten“ – gerecht.
( Quelle: Neue Westfälische online vom 18.07.2011 )