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Anklage wegen mutmaßlichem Mord in Kiosk

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat Anklage gegen zwei Brüder wegen gemeinschaftlichem Mordes erhoben. Laut Anklage sollen die beiden Männer im Alter von 17 und 30 Jahren eine 76-jährige Frau erwürgt haben.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Männer im März letzten Jahres das Lotto-Geschäft der Frau aufgesucht haben. Sie sollen das mutmaßliche Opfer zunächst stark gegen den Kopf geschlagen haben und anschließend versucht haben, sie zu fesseln und zu knebeln. Da die Frau Gegenwehr leistete, sollen sie Männer sie gemeinschaftlich ermordet haben, wobei einer den beiden Männer die Frau festhielt und der Andere sie erwürgte.

Laut Anklage haben die beiden Beschuldigten circa 130 Stangen Zigaretten an sich genommen und sind dann geflüchtet.
Im Zuge der Ermittelungen stießen die Beamten durch die Auswertung von Handy-Verbindungsdaten auf die Brüder. Die beiden Männer wurden bereits im Mai 2011 festgenommen und sitzen seitdem im Untersuchungshaft.
Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes droht den Männern eine lebenslange Freiheitsstrafe.

( Quelle: Mittelbayerische online vom 11.04.2012 )


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

Tödliche Schüsse auf Staatsanwalt: Anklage wegen Mordes

Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage gegen einen 54-jährigen Mann wegen Mordes und dreifach versuchten Mordes erhoben.

Ihm wird vorgeworfen einen Staatsanwalt während einer Gerichtsverhandlung im Gerichtssaal erschossen zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht dabei von niedrigen Beweggründen und Heimtücke aus.

Nach den bisherigen Feststellungen kam es unmittelbar vor der Tat zu einer Verurteilung des Beschuldigten wegen Veruntreuens von Arbeitsentgelt durch das Amtsgericht Dachau. Anschließend soll der damals Angeklagte mehrere Schüsse auf den Staatsanwalt und den Richter abgefeuert haben. Dabei sei der Staatsanwalt tödlich getroffen worden. Der Richter sowie sein Protokollführer und die Strafverteidigung konnten sich retten.

Im Falle einer Verurteilung droht dem Mann eine lebenslange Freiheitsstrafe.

( Quelle: Augsburger Allgemeine online vom 11.04.2012 )


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

BGH: Urteil gegen jungen Gewalttäter vom Bahnhof Friedrichstraße rechtskräftig

Quelle:  Pressemitteilung des BGH Nr. 044/2012 vom 11.04.2012

Der BGH bestätigte die Verurteilung des Angeklagten in Fall der Auseinandersetzung und unter anderem des versuchten Totschlags am Berliner “Bahnhof Friedrichstraße”, so dass das Urteil nun rechtskräftig ist.

Die Pressemitteilung:

Urteil gegen jungen Gewalttäter vom Bahnhof Friedrichstraße rechtskräftig

In der Nacht zum 23. April 2011 schlug der stark alkoholisierte Angeklagte, ein 18jähriger Gymnasiast, auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße in Berlin den ihm zuvor unbekannten 29-jährigen Nebenkläger Markus P. mit einer noch teilweise gefüllten Hartplastikflasche nieder. Dem am Boden Liegenden versetzte er mehrere heftige Tritte gegen den Kopf. Markus P. erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma; zu weiteren inneren Verletzungen kam es nicht. Dem 22 Jahre alten Georg B., der den Angeklagten von weiteren Tritten gegen das bewusstlose Opfer abhielt, versetzte der Angeklagte mit Hilfe eines früheren Mitangeklagten Faustschläge und Tritte. Beide Täter konnten zunächst fliehen. Der Angeklagte stellte sich am Nachmittag desselben Tages der Polizei, nachdem er das zu Fahndungszwecken ins Internet eingestellte, die Geschehnisse auf dem Bahnsteig dokumentierende Überwachungsvideo angesehen hatte.

Der Angeklagte wurde vom Landgericht Berlin wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil des Markus P. und gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil des Georg B. zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.  

Beschluss vom 28. März 2012 – 5 StR 81/12

Landgericht Berlin – (539) 234 Js 2053/11 KLs (29/11) – Urteil vom 19. September 2011  

Karlsruhe, den 11. April 2012

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


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Hamburg: Messerstecher muss in Psychiatrie

Das Landgericht Hamburg hat einen 27-jährigen Mann dauerhaft in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Zwar leider der Mann an einer paranoiden Schizophrenie und sei daher schuldunfähig. Nichtsdestotrotz sei er für die Allgemeinheit gefährlich.
Der Angeklagte musste sich wegen des Todes einer jungen Studentin verantworten. Die Anklage lautete auf Mord, das Gericht wertete die Tat allerdings als Totschlag. Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Mann die Frau mit 180 Messerstichen in einem Hamburger Hotel getötet.

( Quelle: Spiegel online vom 04.04.2012 )


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Auslieferung: Anklage wegen Mordes

Die Staatsanwaltschaft Aachen hat Anklage gegen einen 18-jährigen Mann aus Rumänien erhoben. Dieser muss sich unter anderem wegen Mordes verantworten.

Nach den bisherigen Ermittlungen kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Mann und dem 70-jährigen Opfer. Dabei soll der Angeschuldigte das Opfer unter anderem mit einem Messer verletzt haben. Um die Tat zu verdecken, soll der Mann das mutmaßliche Opfer getötet haben. Anschließend habe der Angeschuldigte laut Staatsanwaltschaft Geld und andere Wertgegenstände sowie das Auto gestohlen und sei geflüchtet.
Der Angeschuldigte soll die Tat gestanden haben. Er wurde im Februar nach Deutschland ausgeliefert und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Das Landgericht Aachen hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

Kommt es zu einer Verurteilung wegen Mordes, droht dem Mann eine lebenslange Freiheitsstrafe.

( Quelle: RP online vom 30.03.2012 )


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Messerattacke: Versuchter Totschlag

Die Staatsanwaltschaft Bochum hat Anklage gegen einen 41-jährigen Mann erhoben. Der Mann soll seine Ex-Freundin mit einem Messer attackiert haben, wobei die Klinge die Halsschlagader nur knapp verfehlte. Er muss sich wegen versuchten Totschlags verantworten.
Nach den Ermittlungen kam er zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen dem Angeschuldigten und seiner damaligen Freundin. Nach dem Angriff mit dem Messer konnte sie schwer verletzte Frau sich noch zu einer Nachbarin flüchten, welche die Polizei alarmierte.

Der Angeschuldigte konnte nach der Attacke direkt festgenommen werden und sitzt seitdem in Bochum in Untersuchungshaft. Er hat die Tat bereits gestanden.
Der Mann ist vorbestraft und wurde 2007 wegen Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

( Quelle: Der Westen online vom 30.03.2012 )


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Vergewaltigung oder Versöhnungssex

Vor dem Landgericht Dresden muss sich ein junger Mann verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gefährliche Körperverletzung, Vergewaltigung und versuchten Mord vor. Er soll seine Ex-Freundin geschlagen, gewürgt und vergewaltigt haben. Danach soll er versucht haben, sie zu ersticken.
Nach den bisherigen Feststellung kam es im Dezember zum Streit zwischen dem Paar.

Das Landgericht muss nun klären, ob es sich bei dem anschließenden Geschlechtsverkehr um eine Vergewaltigung oder um Versöhnungssex handelte – so jeweils die Aussagen der beiden.

( Quelle: Dresdner Neueste Nachrichten online vom 21.03.2012 )


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Sonntagsrückblick: Das Ikea-Prinzip im Anwaltsmarkt, umstrittene Kontrollen der Bundespolizei und die Unfallflucht

In der vergangenen Woche überschlugen sich wieder die Nachrichten rund um den Mordfall „Lena“ und es brach erneut eine hitzige Diskussion aus über das „unglückliche“ Verhalten mancher Beamter aus. Heute ist ein Haftbefehl gegen einen Tatverdächtigen erlassen worden. Doch auch weitere Meldungen, Entscheidungen und interessante juristische Blog-Artikel sind erschienen, die wir Ihnen in unserem Sonntagsrückblick vorstellen möchten und zwar garantiert „April-Scherz“-frei.

News: Haftbefehl gegen 18-jährigen erlassen im Mordfall “Lena”

Artikel: Ein Anwalt ist (k)eine Bank

Arbeitsrecht: Gefällt mir = Kündigung

Artikel: Festnahme im Straßenverkehr mal anders

Artikel: Ikea-Prinzip im Anwaltsmarkt

Artikel: Ein Besuch in der JVA – eine Geschichte

Diskussion: Die Kontrollen der Bundespolizei bei Ausländern

Eine kleine Story: Ein 16-jähriger verprügelt drei Polizisten

Rechtsprechung: Zur Strafzumessung bei Unfallflucht

Rechtsprechung: BGH zur Wahrnehmung des Drohmittels durch das Opfer

Wir wünschen allen Lesern einen schönen Restsonntag und morgen einen guten Start in die neue Woche!


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Luxemburg liefert Verdächtigen aus

Der mutmaßliche Mörder eines deutschen Architekten wurde an die deutsche Justiz ausgeliefert. Nach den bisherigen Feststellung wurde der Architekt vor wenigen Wochen auf dem Heimweg erschlagen. Mögliche Tatwaffe könnte eine Axt gewesen sein. Der mutmaßliche Täter ist der Ex-Mann der Freundin des Mordopfers. Daher könnte Eifersucht das Mordmotiv gewesen sein.

Der Verdächtige arbeitet in Luxemburg und war dort mit Europäischem Haftbefehl festgenommen worden. Er wurde einer Richterin in Düsseldorf vorgeführt, die einen Haftbefehl wegen Mordverdachts erließ.
Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes erwartet den Mann eine lebenslange Freiheitsstrafe.

( Quelle: Welt online vom 26.03.2012 )


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Leiche drei Jahre in Kühltruhe

Die Polizei hat eine Leiche in einer Tiefkühltruhe in einer Garage gefunden. Die Leiche lag vermutlich schon seit drei Jahren dort. Dabei handelt es sich nach den Ermittlungen um eine Prostituierte.

Die Frau habe in einem Bordell gearbeitet und sei eines Tages verschwunden, so die Staatsanwaltschaft. Nun wurde der Ex-Freund festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft; er ist Mieter der Garage.
Der Mann wurde bereits 2007 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, da er Frauen mit gefälschten Pässen nach Deutschland geschleust hatte.

( Quelle: Berliner Morgenpost online vom 13.03.2012 )


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