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Verteidigung fordert lebenslang

Vor dem Landgericht Stade bei Hamburg muss sich der als „Maskenmann“ bekannt gewordene Angeklagte verantworten. Ihm wird vorgeworfen,  sich jahrelang nachts im Rahmen von Ferienlagern und Ähnlichem an Jungen vergangen zu haben. Er gestand im Prozess, drei Jungen entführt und getötet zu haben.

Nun forderte die Strafverteidigung eine lebenslange Freiheitsstrafe im Prozess wegen Mord für den Angeklagten. Allerdings sei eine anschließende Sicherungsverwahrung nicht erforderlich. Das Urteil wird Ende Februar erwartet.

( Quelle: Nordwest-Zeitung online vom 15.02.2012 )

Strafrecht / Strafverteidigung / Mord

Keine Kronzeugenregelung

Generalbundesanwalt Harald Range will noch in diesem Jahr Anklage wegen zehnfachen Mordes gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe erheben. Die Staatsanwaltschaft geht von Morden an neun Migranten und einer Polizistin aus. Weiterhin soll sie für zwei Sprengstoffanschläge und eine Serie von Banküberfällen mitverantwortlich sein. Dabei soll ein Geständnis der Frau nicht mehr abgewartet werden.
Er lehne es strikt ab, die sogenannte Kronzeugenregelung anzuwenden. Danach kann ein Angeklagter eine Strafmilderung erlangen, sofern er eine Aussage macht und dadurch die weitere Strafverfolgung ermöglicht.

( Quelle: FOCUS online vom 06.02.2012 )

Mord / Sprengstoffanschläge / Banküberfall / Geständnis / Kronzeugenregelung / Strafmilderung / Strafverfolgung

Sturz vom Balkon in St. Pauli – Babyleiche gefunden

Strafrecht / Polizei / Suizid / Babyleiche / Tötung

Vor wenigen Tagen ist es in Hamburg zu einem schrecklichen Vorfall gekommen. Eine 43-jährige Mutter ist vom Balkon ihrer Wohnung aus dem vierten Stock im Stadtteil St. Pauli gesprungen. Sie erlitt dabei schwere Verletzung, wurde eilig ins Krankenhaus verbracht und schwebt aber nicht mehr in Lebensgefahr.

Bei der Durchsuchung ihrer Wohnung fanden die Ermittler eine Babyleiche im Kinderbett. Nun soll untersucht werden, ob das Baby zum Tatzeitpunkt bereits tot war. Äußerliche Verletzungen waren bei dem Baby nicht zu erkennen gewesen. Es wurden außerdem verschiedene Medikamente in der Wohnung der Frau sichergestellt. Anzeichen.

Nach derzeitigen Ermittlungen geht die Polizei von einem Suizidversuch aus. Ob das Kind von der Mutter kurz vor ihrem Sprung getötet wurde, sollen die Rechtsmediziner nun klären.

( Quelle: SPON, 27.01.2012 )

Mordversuch: Handgranate im Kaufhaus

Strafrecht / versuchter Mord / Handgranate / Kaufhaus

In einem Kaufhaus in der hessischen Stadt Wetzlar wäre es beinah zu einem tragischen und wohl tödlichen Unglück gekommen.  So wurde am Donnerstag in der Spielzeugabteilung des Kaufhauses eine „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ scharfe Handgranate auf dem Boden gefunden. Wie diese dahin kam, ist bislang ungeklärt.

Anscheinend plante ein Unbekannter, die Granate dort abzulegen und hoffte darauf, dass Kinder die Granate aufheben und so eine Explosion verursachen mit unvorstellbarem Ausgang. So weit kam es allerdings nicht. Die Polizei rückte mit einem Großeinsatz an und sperrte Fundort sowie das gesamte Kaufhaus.

Nun soll nach Spuren gesucht werden, die auf den Täter hinweisen könnten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen versuchten Mordes sowie Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, dem auch die Handgranate unterfällt.

( Quelle: n-tv, 27.01.2012 )

Vermisster Banker: Mord zur Befriedigung des Geschlechttriebes?

Strafrecht / Mord / Haft / Sexspiel

Das Rätselraten um den Banker aus Berlin, der am 1. Januar diesen Jahres in der Nacht spurlos verschwand, ist nun beendet. Offenbar ist der 37-jährige Mann ermordet worden. Dessen verstückelte Leiche war vor wenigen Tagen von der Polizei in der Wohnung eines 43-jährigen Mannes gefunden, der mittlerweile den Mord gestand und sich in Haft befindet. Im Raum steht eine Anklage wegen Morden zur Befriedigung des Geschlechttriebes.

Nun werden immer mehr Einzelheiten zu dem Tathergang bekannt. So soll es sich laut einigen Medienberichten um ein „Sexspiel“ gehandelt haben. Der Liebhaber habe demnach versucht, sich selbst zu töten. Außerdem soll er den Kopf des Bankers wochenlang in seiner Wohnung aufbewahrt haben.

( Quelle: n-tv, 25.01.2012 )

Freispruch nach Schießerei mit Schreckschusspistole

Schuss / Schreckschussrevolver / Polizei / Waffe / Hauptbelastungszeugen / Gutachten / Schuldfähigkeit / Freispruch

Laut Anklage soll ein 55-jährigen Mann nach einem Streit in einer Kneipe in Fulda 2009 Schüsse mit einem Schreckschussrevolver abgegeben haben. Dabei wurde das mutmaßliche Opfer am Kopf verletzt. Die Polizei fand die Waffe später in der Wohnung des Angeklagten.
Bereits vor rund einem Jahr kam es vor dem Amtsgericht Fulda zum Prozess. Allerdings waren damals die beiden Hauptbelastungszeugen nicht anwesend. Außerdem sollten Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten erstellt werden. Das Ergebnis der Untersuchungen: Der Angeklagte ist nicht schuldfähig.
Daher sprach das Amtsgericht den Mann jetzt frei. Zudem sagte der Angeklagte aus, dass er mittlerweile keinen Kontakt mehr zu Waffen habe.

( Quelle: Fuldaer Zeitung online vom 04.01.2012 )

Urteil im Mordprozess erwartet

Mord / Gerichtsmediziner / Schwangerschaft / Motiv / niedrige Beweggründe / lebenslange Freiheitsstrafe / Strafverteidigung / Freispruch

Vor dem Landgericht Potsdam müssen sich zwei Angeklagte wegen Mordes an einem Baby verantworten. Im Prozess wurde ein Gerichtsmediziner gehört, der aussagte, dass das Kind nach der Geburt zunächst gelebt habe. Laut Anklage haben die Eltern das Neugeborene mit Fußtritten getötet.
Die Staatsanwaltschaft sieht die Tat als erwiesen an und hat angeführt, dass die Angeklagten die Schwangerschaft absichtlich geheim hielten. Motiv der Angeklagten sei die finanzielle Situation gewesen, da das Gehalt nicht ausreichend sei, um ein viertes Kind zu versorgen. Die Staatsanwaltschaft forderte für Mord aus niedrigen Beweggründe lebenslange Freiheitsstrafen.
Die Strafverteidigung plädierte hingegen auf Freispruch. Jeweils der andere Lebenspartner habe eigenverantwortlich gehandelt und das Neugeborene getötet.
Das Urteil soll noch diesen Monat fallen.

( Quelle: Märkische Allgemeine online vom 06.01.2012 )

Anklage wegen Sexualmordes

Mord / Vergewaltigung / Freiheitsberaubung / Körperverletzung / Freiheitsstrafe / Entlassung / Führungsaufsicht / Bewährungshelfer / Haftbefehl / Festnahme / Untersuchungshaft

Einen 54-jährigen Mann erwartet eine Anklage wegen Mordes. Er soll eine Frau zunächst vergewaltigt und dann ermordet haben.

Der Mann ist den Behörden bereits seit Jahren bekannt. Im Jahre 2000 wurde er wegen zweier Vergewaltigungen, Freiheitsberaubung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Als er 2007 aus der Haft entlassen wurde, attestierte ein Gutachter, dass von ihm weiterhin eine Gefahr ausgehe. Daher wurde Führungsaufsicht angeordnet.
2010 verstieß er gegen die Auflage und meldete sich nicht mehr bei dem Bewährungshelfer. Es wurde Haftbefehl erlassen. Erst jetzt konnte er festgenommen werden.
Bei der Festnahme gestand der Mann den Sexualmord an einer Frau. Der Mann sitzt jetzt in Untersuchungshaft.

( Quelle: Berliner Morgenpost online vom 06.01.2012 )

„Hallo hier ist Beate Zschäpe und ich möchte mich stellen“ – „Sie sind wer?“

Strafrecht / Rechtsterrorismus / Mord / Polizei

Es klingt wie ein schlechter Scherz. Das dachte sich wohl auch der Polizeibeamte, als die gesuchte mutmaßliche Terroristen Beate Zschäpe am 8. November 2011 die Nummer der Polizei wählte und sich stellen wollte, wie der „focus“ nun berichtet. Doch der Beamte am anderen Ende der Leitung erkannte sie nicht und wollte nichts von der Fahndung wissen, obgleich die halbe Stadt zu dem Zeitpunkt abgesperrt und das Foto der Verdächtigen Frau in allen Medien zu sehen war. Zschäpe soll darauf mit „Wollen Sie mich veräppeln?“ geantwortet haben und legte anschließend genervt auf.

Einige Stunden später erschien sie zusammen mit einem Anwalt auf der Polizeiwache und stellte sich. Jetzt sei sie erleichtert und könne endlich wieder ruhig schlafen. Mehr als 13 Jahre lebte sie im Untergrund der rechten Szene und hatte kaum bis gar keinen Kontakt zu ihrer Mutter und Großmutter in dieser Zeit. Ihr und den beiden Komplizen werden insgesamt zehn Morde sowie eine Reihe an Banküberfällen vorgeworfen.

( Quelle: n-tv, 22.01.2012 )

Sexy-Cora: Noch kein Ende in Sicht

Strafrecht / fahrlässige Tötung / Behandlungsfehler / Brust-OP /

Der Tod um „Sexy Cora“ ging im vergangenen Jahr durch die Medien als der „Pornostar“ am 20. Januar 2011 in Hamburg an den Folgen einer missglückten Brust-OP im Krankenhaus verstarb. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt seitdem wegen fahrlässiger Tötung gegen die zwei Ärzte, die an der Schönheitsoperation an einer Hamburger Privatklinik beteiligt waren.

So sollen diverse Fehlverhalten bei der Operation und Beatmung im Rahmen der Narkose zusammengekommen sein, die letztlich zum Herzstillstand und einem stoppen der Sauerstoffzufuhr führten. Im März soll die Entscheidung fallen, ob es zu einer Anklage kommen wird. Das Verfahren solle dann recht schnell abgeschlossen werden, heißt es weiter.

Im Fall der Verurteilung droht beiden Ärzten bis zu 5 Jahre Haft.

( Quelle: welt 18.01.2012 )