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Fußballfan zu Bewährungsstrafe verurteilt

Strafrecht /  Festnahme / Freiheitsstrafe / Vorstrafe / Landfriedensbruch / Bewährungsstrafe / Geldstrafe

Laut Feststellungen des Amtsgericht Rudolstadt hat der 22-jährige Fußballfan mit anderen Fans vom FC Carl Zeiss Jena zusammen einen Zug angegriffen. Nachdem der Zug im Bahnhof anhielt, sind die 20 zum Teil vermummten Männer auf Fans aus Erfurt losgegangen. Die Angreifer hatten teilweise Schutzausstattung und Reizgas dabei.
Weitere Ausschreitungen wurden durch Bundespolizisten verhindert, die sich im Zug befanden. Der Angeklagte wurde noch vor Ort festgenommen.

Jetzt kam es zum Prozess. Die Staatsanwaltschaft forderte eine achtmonatige Freiheitsstrafe für den einschlägig vorbestraften Mann wegen Landfriedensbruchs. Das Gericht verurteile ihn zu einer Bewährungsstrafe von 6 Monaten und zusätzlich 2000 Euro Geldstrafe. Die Bewährungsfrist beträgt zwei Jahre.

( Quelle: Thueringer Allgemeine online vom 28.09.2011 )

Freispruch im Prozess wegen Landfriedensbruchs

Strafverteidiger / Landfriedensbruch / Dauerarrest / gemeinnützige Arbeit / Freispruch

Vor dem Jugendrichter musste sich fünf Angeklagte wegen des Vorwurfs des Landfriedensbruchs verantworten.
Laut Anklage haben sich Jugendliche aus der rechten und linken Szene vor einem Jugendzentrum getroffen. Dort seien die Jugendlichen aus der linken Szene angegriffen und überfallen worden.

Während des Prozesses verstrickten sich die Zeugen allerdings in Widersprüche. So war bis zuletzt nicht geklärt, wie viele Täter es gegeben haben soll sowie deren genaues Verhalten. Besonders auffällig war, dass die Jugendlichen bei der Polizeivernehmung keine konkreten Angaben machen konnten, diese im Prozess aber außerordentlich detailreich waren.
Zudem wurden Polizeibeamte befragt. Diese sagten aus, dass sie keine Hinweise auf eine Gewaltanwendung am Tatort finden konnten.
Die Staatsanwaltschaft forderte dennoch für drei der Angeklagten Dauerarrest und für die beiden anderen je 100 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Das Gericht sprach die fünf Jugendlichen aus Mangel an Beweisen frei.
( Quelle: Weser Kurier online vom 08.09.2011 )

Verurteilungen nach rechtsextremistischem Krawall

Das Landgericht Rostock hat fünf Männer wegen Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Polizisten zu Freiheitsstrafen verurteilt. Einer der Männer muss für zwei Jahr und drei Monate, ein anderer für zwei Jahre und zehn Monate in Haft. Die Strafen der anderen drei Männer wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Dem Prozess lag der Fall zugrunde, dass es im August 2008 zu einem Krawall mit rechtsextremistischem Hintergrund gekommen war. Die Polizei löste ein illegales Konzert auf, welches als Geburtstagsfeier getarnt werden sollte. Dabei wurden elf Polizeibeamten und drei Konzertbesucher verletzt.
(Quelle: FAZ vom 07.01.2011 Nr. 5, S. 4)