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Anklage wegen fahrlässiger Brandstiftung

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat Anklage gegen zwei Junge Männer wegen fahrlässiger Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung erhoben.
Laut Anklage haben die Männer am Pfingstwochenende 2011 zunächst zwei Papiertonnen in Brand gesetzt. Die Flammen griffen allerdings die angrenzenden Wohnhäuser über. Insgesamt brannten 25 Wohnungen aus, wobei ein Schaden in Millionenhöhe entstand. Außerdem wurden drei Menschen verletzt und 200 Menschen mussten in Sicherheit gebracht werden.
Den Männern droht eine Freiheitsstrafe. Einer der Angeklagten war zur Tatzeit noch 18, sodass er nach Jugendstrafrecht verurteilt werden kann.

( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 19.03.2012 )


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

Versuchter Mord – Ehemann muss sich verantworten

Die Staatsanwaltschaft Aurich hat Anklage gegen einen 53-jährigen Mann erhoben. Er muss sich wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung an seiner Ehefrau verantworten.

Laut Anklage hat der Mann seine schlafende Frau zunächst verletzt und dann versucht, sie zu ersticken. Die Staatsanwaltschaft geht dabei von Heimtücke aus.
Die Frau setzte sich gegen die Angriffe zur Wehr und konnte sich so retten. Der Angeklagte wurde noch am selben Tag festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Nach eigener Aussage könne er sich nicht mehr an die Tat erinnern.
Der Mann muss sich vor dem Landgericht Aurich verantworten, wenn das Hauptverfahren eröffnet wird.

( Quelle: Ostfriesen Zeitung online vom 13.03.2012 )


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

Prozessbeginn: Vergewaltigung und versuchte Geiselnahme

Vor dem Landgericht Leipzig müssen sich zwei Männer verantworten. Laut Staatsanwaltschaft hat einer der Männer im Dezember 2007 seine Ehefrau überwältigt, gefesselt und entkleidet zu haben.  Danach habe er die zusammen mit einem anderen Mann mehrfach vergewaltigt. Die Anklage lautet auf gemeinschaftliche Vergewaltigung, Körperverletzung und versuchte Beteiligung an einer Geiselnahme und Vergewaltigung.

Der Mann sitzt seit Juli 2011 in Untersuchungshaft. Dem anderen Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft vor, auf eine Anzeige geantwortet zu haben, in der er dazu aufgefordert wurde, die Ehefrau zu entführen, einzusperren und zu vergewaltigen. Ihm wird versuchte Beteiligung an einer Geiselnahme und Vergewaltigung vorgeworfen.
Allerdings hatte die Polizei von der Anzeige erfahren und daraufhin die Angeklagten überwacht. So konnten diese vor der Entführung festgenommen werden.
Die mittlerweile geschiedene Ehefrau wird im Prozess als Zeugin aussagen. Zudem tritt sie als Nebenklägerin auf. Das Urteil wird Ende April erwartet.

( Quelle: T-Online vom 09.03.2012 )


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Auseinandersetzung vor einem Bordell – Geldstrafe

Das Amtsgericht Dinslaken hat einen 22-jährigen Mann wegen Körperverletzung und Nötigung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt.

Der Mann wollte seine Freundin damals von der Arbeit in einem Bordell abholen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der einschlägig vorbestrafte Mann seine Freundin geohrfeigt und sodann ins Auto gezerrt hatte. Diese Version bestätigte auch das mutmaßliche Opfer. Die Zeuginnen allerdings, frühere Kolleginnen der Frau, sagten aus, dass der Angeklagte einen gewalttätigen Auftritt hingelegt habe.

Gegen diese Entscheidung legte der Mann Berufung zum Landgericht Duisburg ein. Nachdem das Gericht den Mann auf die äußerst milde Strafe des Amtsgericht hingewiesen hatte, zog dieser die Berufung zurück.

( Quelle: RP online vom 24.02.2012 )


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

Geldstrafe für Po-Grapscher

Das Amtsgericht Bonn hatte einen jungen Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt, zudem sollte er 500 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Mann 2011 im Karneval einer jungen Frau an der Po gefasst. Schnell folgte der zweite Grapscher.

Nachdem sie ihre Freunde informierte, stellten diese den Mann zur Rede. Der Mann bestritt die Vorwürfe und es kam zu einer Auseinandersetzung.  Der Angeklagte versetzte der jungen Frau einen kräftigen Faustschlag ins Gesicht, sodass diese verletzt wurde und sogar bewusstlos am Boden liegen blieb. Im Verfahren vor dem Amtsgericht leugnete der Mann die Tat.
Im Berufungsprozess vor dem Landgericht legte er nun ein Geständnis ab und ließ noch im Prozess durch seinen Strafverteidiger die 500 Euro an das Opfer übergeben.

Das Landgericht milderte daraufhin die Strafe. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Das  Gericht gab dem jungen Mann zuletzt noch eine Grundregel für den Karneval mit auf den Weg: „Körperkontakt ist zu unterlassen. Außer man wird dazu ausdrücklich aufgefordert.“

( Quelle: Kölnische Rundschau online vom 24.02.2012 )


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Vergewaltigung: Aussage gegen Aussage

Vor dem Amtsgericht Borken musste sich ein 34-Jähriger wegen Körperverletzung und Vergewaltigung verantworten. Des Gericht hat den Angeklagten nun freigesprochen.

Laut Anklage soll der Mann seine Ehefrau nach einem Streit verletzt und vergewaltigt haben. Das mutmaßliche Opfer erstattete Anzeige. Die anschließende Untersuchung ergab zwar eine Verletzung an den Augen, allerdings wurden keine Hinweise auf eine Vergewaltigung entdeckt.
Der Angeklagte bestritt die Tat von Anfang an. So stand – wie so oft bei Vergewaltigungsprozessen – Aussage gegen Aussage. Und hier gilt oftmals das Prinzip: Im Zweifel für den Angeklagten.

( Quelle: Ruhr Nachrichten online vom 22.02.2012 )

Prozess gegen „Elite-Schüler“ wegen Nötigung und gefährlicher Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft Potsdam wirft zwei 16-jährigen Schülern vor, sich der gemeinschaftlich begangene Nötigung verbunden mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht zu haben. Die zwei Schüler müssen sich vor dem Amtsgericht Potsdam nach dem Jugenstrafrecht verantworten.
Laut Anklage sind die beiden Angeklagten nachts in das Zimmer der mutmaßlichen Opfer eingedrungen und haben sich dort an den zwei anderen Schülern im Alter von 13 und 14 Jahren vergangen. Die Tat sei allerdings nicht sexuell motiviert gewesen.
Die mutmaßlichen Täter wie auch die mutmaßlichen Opfer sind Schüler eines Sport-Internats. Mittlerweile nehmen die Angeklagten wieder am Unterricht teil, müssen allerdings ein Anti-Gewalt-Training absolvieren.

( Quelle: Berliner Morgenpost online vom 08.02.2012 )

Nötigung / gefährliche Körperverletzung / Unterricht / Anti-Gewalt-Training

Anklage: schwere räuberische Erpressung

schwere räuberische Erpressung / gefährliche Körperverletzung / Betreuung / Beute / Vorstrafen

Vor dem Landgericht Konstanz müssen sich drei Männer und eine Frau im Alter von 27 bis 46 Jahren wegen schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Laut Anklage haben die Angeschuldigten in mehreren Fällen von einem unter Betreuung stehenden Bekannten – teils alleine, teils gemeinsam – Geld erpresst. Die Beute betrug jeweils zwischen 50 und 250 Euro. Außerdem sind alle Angeschuldigten einschlägig vorbestraft.

Die Männer und Frauen sollen in einigen Fällen Gewalt angewendet haben und das mutmaßliche Opfer mit Faustschlägen, einer Bratpfanne, einem Schlagstock und einer Rasierklinge verletzt haben. Im Falle einer Verurteilung drohen den Angeschuldigten Freiheitsstrafen.

( Quelle: Südkurier online vom 04.02.2012 )

5-Jähriger von Kampfhund-Mischling im Gesicht schwer verletzt

Strafrecht / fahrlässige Körperverletzung / Kampfhund

Für viele gelten die im Volksmund als „Kampfhund“ bezeichneten Tiere längst verboten. In einigen Bundesländern unterfallen solche speziellen Verordnungen für Hundehalter.

In einer Wohnung in Madgeburg ist es jetzt zu einem schrecklichen Unglücksfall gekommen. So soll eine Kampfhund-Mischung aus bislang unerklärlichen Gründen den fünfjährigen Sohn der Gastgeberin plötzlich angegriffen haben, als sich dieser von einem Sessel erhob. Der Hund lag neben dem Sitz, sprang auf das Kind zu und biss es mehrmals im Gesicht. Der Junge wurde dadurch schwer verletzt und kam ins Krankenhaus.

Die Halterin des Hundes ist eine Freundin der Mutter, die zusammen mit ihrem Freund in der Wohnung zu Besuch war. Der Kampfhundmischling kam ins Tierheim.

Gegen den Hundehalter wird jetzt wegen Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt.

( Quelle: n-tv, 29.01.2012 )

Adrian Sutil zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt

Strafrecht / gefährliche Körperverletzung / Adrian Sutil / Glas

In dem Prozess gegen den ehemaligen Formel-1 Fahrer Adrian Sutil wurde am vergangenen Dienstag am Amtsgericht München ein Urteil gesprochen. Der wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagte29-jährige Rennfahrer aus Starnberg ist zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Zudem wurde eine Geldstrafe von 200.000 Euro verhängt. Die Staatsanwaltschaft hatte ein noch höheres Strafmaß gefordert und verwies auf die Vorbildfunktion der Profisportler.

Adrian Sutil hatte in einer Diskothek am Rande des Grand Prix von China am 17. April 2011 den Geschäftsmann Eric Lux nach einer heftigen Auseinandersetzung mit Glas am Hals verletzt. Hierfür hatte er sich bereits im Prozess bei dem Opfer entschuldigt und erklärt, dass es ihm Leid tue und in dem Moment nicht bedacht hätte, ein Glas in der Hand zu haben.

Adrian Sutil fuhr in den Jahren 2008 bis 2011 für das Team Force India und wurde anschließend entlassen und hat derzeit kein Cockpit in der Formel 1. Möglicherweise wird auch der Automobil-Weltverband Sanktionen gegen ihn einleiten.

( Quelle: SPON, 31.01.2012 )