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Sonntagsrückblick: Facebook-Mopping, ein Geständnis zweiter Klasse sowie das Ipad 2 aus Knete

Der heutige Sonntag ist ein ganz besonderer, zumindest in den USA: In der Nacht zum Montag findet mit dem diesjährigen Super Bowl eines der größten Sportereignisse des Jahres an. Doch bevor sich hierzulande die Fans und Zuschauer in wenigen Stunden vor den Fernseher setzen, was bei dieser aktuellen Kälte für viele wohl in Frage kommen dürfte, wollen wir den geneigten Lesern noch den gewohnten Sonntagsrückblick bieten und auf die juristische Woche zurückblicken. Diesmal sind wieder einige Blog-Artikel und Entscheidungen erschienen, die selbst dem Laien interessieren dürften.

Kuriose Rechtsfälle: Das Brauereipferd

Kinderpornografie: Hausdurchsuchungen nach Operation Tornado

Strafrecht und Fussballfans: “ACAB” nicht zwingend eine Beleidigung

Der Fall Megaupload: Bild macht Panik

Diskussion: Geständnis zweiter Klasse?

Trickbetrug: Ipad 2 aus Knete

Artikel: “Nehmen Sie den Befangenheitsantrag zurück, wenn ich das Verfahren einstelle?”

Aufgepasst: Personalausweis kopieren verboten

Persönlichkeitsrecht: Versetzung in Parallelklasse nach Facebook-Mobbing

Artikel: Gefährdeter Richter

Und nun wünschen wir einen schönen Sonntag und einen guten und hoffentlich weniger kalten Start in die neue Woche! Hoffentlich kommt bald der Frühling…

Sonntagsrückblick: Unschuldsvermutung, live aus dem Gerichtssaal und eine neue Vernehmungsmethode

In knapp zwei Wochen ist Weihnachten und feiern die meisten unter uns sicherlich mit ihrer Familie und nahen Angehörigen ein paar besinnliche Stunden zusammen. Doch jetzt wird noch gearbeitet und der Sonntagsrückblick für Sie aufbereitet. Was passierte in den vergangenen Tagen? Auch diese Woche sind wieder einige interessante Artikel aus der juristischen Bloggerwelt dabei, die wir Ihnen natürlich nicht vorenthalten möchten.

Hoppla: Überschaubar intelligenter Kollege

Diskussion: Von wegen Unschuldsvermutung

Artikel: Noch nicht verbotene Vernehmungsmethode

Artikel: Wie soll man das dem Mandanten erklären?

Artikel: Jetzt bloß nicht das Gesicht verlieren

Erlaubt? Hauptverhandlung live übertragen

Prozess: Familienrichter als Strafrichter

BGH: Verurteilung wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften aufgehoben

BGH: Verständigung im Strafverfahren ist kein Geständnis

Zum Schluss wünschen wir Ihnen einen schönen Restsonntag und einen guten Start in die neue Woche!

Prozess wegen Besitz von Kinderpornographie ausgesetzt

Anstiftung zur Falschaussage / Besitz kinderpornographischer Schriften / Sicherstellung / uneidliche Falschaussage / Urteil / Strafverteidiger

Die Staatsanwaltschaft Marburg wirft dem 46-jährigen Angeklagten Anstiftung zur Falschaussage und den Besitz kinderpornographischer Schriften vor.
Laut Anklage besaß der Mann kinderpornographische Photos, die auf seinen zwei Computern sichergestellt wurden. Außerdem habe er im Internet mit einschlägigen Suchbegriffen nach weiteren kinderpornographischen Schriften gesucht.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte einen Zeugen überredet hat, dem Gericht Einzelheiten zu den Taten zu verschweigen.

Dies soll in einer Verhandlungspause geschehen sein. Der Zeuge muss sich nun in einem anderen Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage verantworten.
Der Prozess endete jetzt allerdings ohne Urteil. Nachdem sich Strafverteidiger, Staatsanwalt und Richterin zu einem Rechtsgespräch zusammengesetzt hatten, wurde der Prozess vertagt. Grund dafür ist, dass dieser von einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichtes Marburg gegen einen von der Verteidigung bestellten Gutachter betroffen ist.
Auch der erste Prozess gegen den Mann wurde ausgesetzt, weil wichtige Akten fehlten.

( Quelle: HNA online vom 14.11.2011 )