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Geschrieben von Rechtsanwalt am 02.12.11 in: Jugendstrafrecht
Jugendstrafe / Bewährung / Sozialstunden / Geständnis / Vergeltung / Erziehung / Schadensersatzansprüche / Schmerzensgeld
Vor dem Gladbecker Jugendschöffengericht musste sich ein 19-jähriger wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Das Gericht hat den Angeklagten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 120 Sozialstunden ableisten.
Das Gericht verurteile den Angeklagten nach Jugendstrafrecht, da er nach Einschätzung der Jugendgerichtshilfe unter einer Reifeverzögerung leide. Er hat keinen Schulabschluss und arbeite lediglich in einem 400-Euro-Job.
Der Jugendliche hat nach den Feststellungen des Gerichts einen 22-jährigen Mann bei einem Stadtfest durch einen Faustschlag schwer verletzt.
Das Opfer liegt bis heute in einer Duisburger Klinik. Er wird nie wieder sehen, sprechen oder laufen können. Der Angeklagte gestand die Tat.
Familie und Freunde des Opfers zeigten sich nach Urteilsverkündung schockiert. Das Gericht betonte, dass es im Jugendstrafrecht keinen Platz für Vergeltung gebe. Es gehe um den erzieherischen Gedanken, welchem in diesem Fall die gewählte Strafe am besten gerecht werde. Parallel zum Strafprozess läuft einen Zivilprozess. Dabei geht es um Schadenersatzansprüche der Krankenkasse und Schmerzensgeldforderungen.
( Quelle: Der Westen online vom 17.11.2011 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 21.11.11 in: Jugendstrafrecht
Vergewaltigung / Untersuchungshaft / sexueller Kontakt / Nebenklage / Ausschluss der Öffentlichkeit / Jugendstrafe / Freiheitsstrafe
Die Staatsanwaltschaft hat drei junge Männer vor dem Landgericht Aurich wegen Vergewaltigung angeklagt. Zwei der drei Angeklagten (beide 19 Jahre alt) sitzen in Untersuchungshaft, der 18-jährige Angeklagte ist noch auf freiem Fuß.
Laut Anklage haben die drei Männer gemeinschaftlich ein 14-jähriges Mädchen an zwei aufeinander folgenden Tagen mehrfach vergewaltigt und geschlagen. Dabei sollen sie ihre körperliche Überlegenheit genutzt haben, um die Gegenwehr des Opfers zu brechen. Das Mädchen habe ihnen zuvor deutlich klar gemacht, dass sie keinen sexuellen Kontakt haben wolle.
Im Prozess tritt das Opfer als Nebenklägerin auf. Ihre Anwältin beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit.
Das Urteil wird Mitte Dezember erwartet. Im Falle einer Verurteilung drohen den jungen Männern langjährige Jugend- oder Freiheitsstrafen.
( Quelle: Jeversches Wochenblatt online vom 10.11.2011 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 01.11.11 in: Jugendstrafrecht
Strafrecht / Jugendkriminalität / Hamburg / Totschlag
Hamburg geht jetzt noch stärker gegen gewaltbereite Jugendliche vor und will diese jetzt überwachen, wie das Hamburger Abendblatt berichtet.
Mit der so genannten „Taskforce Jugend“ versucht die Polizei die Jugendkriminalität durch diese zentrale Datei einzudämmen, die dem Polizeipräsidium unterfällt. Diese kann neben der Polizei auch von anderen Behörden wie der Sozialbehörde oder Jugendgerichtshilfe eingesehen und bearbeitet werden.
Seit rund vier Wochen werden daher 288 Jugendliche – sowohl Mädchen als auch Jungen – im Alter zwischen 10 und 21 Jahren kontinuierlich beobachtet und die Datei geführt, in die z.B. auch das Schwänzen von der Schule eingetragen wird. Sollte dieses auffällig häufig vorkommen, werden weitere Maßnahmen eingeleitet.
Auslöser der Tasktforce war eine Reihe an schwerer Straftaten der vergangenen Monate, die von Jugendlichen begangen worden sind und teilweise sogar tödlich endeten wie der Totschlag vor den Augen zahlreicher Fahrgäste auf dem Bahnhof Jungfernstieg im Mai 2010.
( Hamburger Abendblatt, 25.10.2011 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 28.10.11 in: Jugendstrafrecht
Sexuelle Nötigung / Strafrecht / Sportinternat
An einer Sportschule in Potsdam, wo der Nachwuchs der Handball Mannschaft des VfL Potsdam trainiert, soll es vor kurzem zu sexuellen Überfällen und Mopping gekommen sein. So sollen zwei 16-jährige Schüler zwei jüngere Schüler genötigt und die 13 und 14 Jahre alten Kinder mit einem Besenstiel penetriert haben. Erst 2 Wochen nach internem Bekannt werden des Vorfalls würde Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet.
Wohnheimleitung und der Trainer hätten demnach zwei Wochen geschwiegen und erst auf Druck eines internen Mitarbeiters den Fall öffentlich gemacht. Jetzt sollen auf der Lehrerkonferenz das weitere Vorgehen besprochen und die Eltern informiert werden. Zudem wurde ein Fall bekannt, dass ein Siebtklässler wochenlang im selben Internat „gemopped“ und von älteren Schülern gequält wurde.
Ob es zu einem Strafverfahren kommt oder das Verfahren letztlich eingestellt wird, entscheidet sich im Laufe der nächsten Tage.
( welt online, 19.10.2011 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 23.10.11 in: Bestechung
Lieber spät als nie – kommt der Sonntagsrückblick auf die vergangenen Woche. Neben der Diskussion um den „Bundestrojaner“, dem Euro-Rettungsschirm und dem Entführer des Reemtsma Sohns gab es wieder einige lesenswerte Beiträge der juristischen Blogger-Welt, die wir Ihnen kurz vorstellen möchten:
Blogbeitrag: Richter unbegreiflich
Blogbeitrag: Das fängt ja gut an
Jugendstrafe: Sex mit einer 13-Jährigen
Kurios: Der gefakte ALDI-Überfall
Beitrag: schlechte Manieren
Kurios: Auch in Las Vegas geheiratet?
Nachrichten: Bestechungsverdacht bei Top-Manager von Media Markt
BGH: „Drogenkurier“ als Täter oder Teilnehmer
Nachrichten: Anonymous erklärt Kinderpornos den Kampf
Wir wünschen einen erholsamen Restsonntag und allen einen guten Start in die neue Woche!

Geschrieben von Rechtsanwalt am 16.10.11 in: Entführung
Der Sonntag neigt sich dem Ende entgegen und der eine oder andere mag bereits seine “Tasche packen“ für die neue Woche. Da darf natürlich der Sonntagsrückblick auf die letzte Woche nicht fehlen, genauso wie der Tatort.
Auch in den letzten Tagen gab es wieder einige interessante und berichtenswerte Beiträge und Nachrichten aus der juristischen Blogger-Welt. Einige hiervon wollen wir kurz erwähnen: Mit dabei wieder ein arbeitsrechtlicher Fall, kuriose Verhalten im Gerichtssaal und ein Opa am Steuer.
Blog-Beitrag: “Bloss gestellt und Ärger geerntet”
Beitrag „Als Nebenklagevertreter bin ich eine Granate“
Beitrag: Vorgezogener Karnevalsscherz?
Beitrag: „Anwalt schlau, Gericht doof?“
Verkehrsstrafrecht: Opa scheitert am Kreisverkehr
Arbeitsrecht: Was man nicht ins Internet stellen sollte
Filesharing im Prozess: Der Klügere gibt….
Jugendstrafrecht: Alkohol und Schlägerei
Nachrichten: Der „Reemtsma-Entführer“ plante Erpressung aus dem Gefängnis
BGH: Alkoholismus ist keine Krankheit
Und damit verabschieden wir uns und wünschen einen guten Wochenstart!

Geschrieben von Rechtsanwalt am 10.10.11 in: Erpressung
Jugendstrafrecht / versuchte räuberische Erpressung / Jugendstrafe / versuchter Totschlag / Bewährung
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat fünf Mitglieder einer achtköpfigen Jugendbande wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung zu Jugendstrafen verurteilt.
Die Jugendlichen zwischen 17 und 19 sind nachts durch Nürnberg gezogen und schlugen wahllos auf Passanten ein. Sie starteten am Hauptbahnhof mit dem Angriff auf einen 19- und einen 20-jährigen. Später griffen sie einen 26-jährigen Mann an, der mit Freunden einen Junggesellenabschied feierte. Der Mann wurde besonders schwer im Gesicht und am Schädel verletzt. Der vorsitzende Richter bezeichnete die Taten auf insgesamt acht Passanten als „stundenlange Gewaltorgie“.
Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage sogar von versuchtem Totschlag ausgegangen und forderte daher Strafen zwischen knapp zwei und viereinhalb Jahren.
Das Gericht verurteile fünf der Jugendlichen zu Jugendstrafen zwischen eineinhalb und knapp vier Jahren, nahm aber keinen versuchten Totschlag an. In drei der Fälle setzte das Gericht die Strafen auf Bewährung aus.
( Quelle: Süddeutsche online vom 01.10.2011 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 16.09.11 in: Jugendstrafrecht
Totschlag / Körperverletzung / Mord / Jugendstrafe / Bewährung
Dem 18-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen einen anderen Fahrgast brutal angegriffen zu haben. Er ging zunächst mit der Flasche auf ihn los und trat ihn dann brutal gegen den Kopf, daran bestehen keine Zweifel, da die Überwachungskameras an der Haltestelle die Tat filmten. Bei der Tat sollen sowohl Opfer als auch Täter stark alkoholisiert gewesen sein. Das Opfer schwebte danach in Lebensgefahr. Über die Tat wurde besonders viel in den Medien berichtet und es wurde erneut über das deutsche Jugendstrafrecht diskutiert. Zum Teil wurde kritisiert, dass das Jugendstrafrecht zu milde sei und die Strafe der Tat eventuell nicht gerecht werden können. Aus diesem Grund wird das Urteil in diesem Fall mit besonderer Spannung erwartet. Es soll am 19. September fallen.
Die Staatsanwaltschaft hat eine Jugendstrafe von vier Jahren wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung gefordert. Ebenso die Nebenklagevertreterin, die allerdings von einem versuchten Mord ausgeht.
Die Strafverteidigung plädierte auf eine Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren auf Bewährung. Ein Tötungsvorsatz sei nicht ersichtlich. Vielmehr handle es sich um eine Spontantat eines alkoholisierten jungen Mannes.
Der Angeklagte zeigte sich nach der Tat und auch während des Prozesses geständig und reumütig.
( Quelle: WELT online von 08.09.2011 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 02.09.11 in: Jugendstrafrecht
Strafverteidigung / Jugendstrafe / Berufung / Körperverletzung
Der 20-jährige Mann war vor Amtsgericht wegen Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monate verurteilt. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Gegen die Entscheidung legte der Mann Berufung ein. Daraufhin entschied das Landgericht trotz einiger Zweifel, dass die Vollstreckung der Jugendstrafe gemäß § 21 II, III JGG für eine Dauer von sechs Monaten ausgesetzt werde. Allerdings wurde die Entscheidung mit einigen Auflagen verknüpft, § 23 JGG. Unter anderem muss der junge Mann zur Suchtberatung, an einem Anti-Aggressions-Training teilnehmen und einen Sprachkurs besuchen.
In der Berufungsverhandlung beteuerte der Angeklagte, der wegen vieler Gewalttaten bekannt war, sein Leben habe sich geändert. Er arbeite mittlerweile, verdiene Geld und habe einen geregelten Alltag. Das Gericht glaube dem Angeklagten zwar, hatte aber dennoch Zweifel. Insbesondere da der Angeklagte noch Zeit mit Leuten aus seinem alten Umfeld verbringe.
Das Gericht entschied sich dennoch für die Aussetzung. Allerdings kann das Gericht diese Entscheidung gemäß § 26 JGG widerrufen, falls der Mann die Erwartungen an ihn nicht erfüllt und das Gericht die Vollstreckung der Strafe für erforderlich hält.
( Quelle: Schwäbische Post online vom 26.08.2011 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 26.08.11 in: Brandstiftungsdelikte
Totschlag / Messer / Geständnis / Schuldfähigkeit / Mord / Jugendstrafrecht
Vor dem Landgericht Deggendorf ist der Prozess um einen mittlerweile 21-jährigen Mann beendet. Ihm wurde vorgeworfen, seine 2 Jahre jüngere Ex-Freundin getötet bzw. ermordet zu haben. Zur Tatzeit war der Mann 20 Jahre alt.
Laut Anklage sei er bei der Tat besonders grausam vorgegangen: Er soll die junge Frau zunächst mit einem Messer schwer verletzt und danach mit Benzin übergossen und noch lebend angezündet haben. Dabei kam es zu einer Explosion, wobei das komplette Appartement ausgebrannt sei. Nach der Festnahme gestand der Angeklagte die Tat.
Das Gericht hatte im Prozess zu klären, ob der Mann zur Tatzeit überhaupt schuldfähig war. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklage eine Persönlichkeitsstörung nicht ausgeschlossen. Laut Gutachten läge bei dem Angeklagten aber nur eine leichte Persönlichkeitsstörung vor. Des Weiterem legte der Gutachter die Anwendung von “Erwachsenenstrafrecht” nahe.
Dem folgte auch die Staatsanwaltschaft. Sie ging von einem Mord in Tateinheit mit Brandstiftung aus und forderte daher eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Verteidigung des Angeklagten plädierte auf eine Strafe von neun Jahren unter Anwendung von Jugendstrafrecht. Dem schloss sich das Gericht an und verurteile den jungen Mann zu einer Jugendstrafe von neun Jahre und neun Monaten.
( Quelle: Vilsbiburger Zeitung online vom 22.08.2011 )
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Über den Autor Autor des Blogs ist Rechtsanwalt Dr. Böttner, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger aus Hamburg.

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