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Prozess gegen „Elite-Schüler“ wegen Nötigung und gefährlicher Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft Potsdam wirft zwei 16-jährigen Schülern vor, sich der gemeinschaftlich begangene Nötigung verbunden mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht zu haben. Die zwei Schüler müssen sich vor dem Amtsgericht Potsdam nach dem Jugenstrafrecht verantworten.
Laut Anklage sind die beiden Angeklagten nachts in das Zimmer der mutmaßlichen Opfer eingedrungen und haben sich dort an den zwei anderen Schülern im Alter von 13 und 14 Jahren vergangen. Die Tat sei allerdings nicht sexuell motiviert gewesen.
Die mutmaßlichen Täter wie auch die mutmaßlichen Opfer sind Schüler eines Sport-Internats. Mittlerweile nehmen die Angeklagten wieder am Unterricht teil, müssen allerdings ein Anti-Gewalt-Training absolvieren.

( Quelle: Berliner Morgenpost online vom 08.02.2012 )

Nötigung / gefährliche Körperverletzung / Unterricht / Anti-Gewalt-Training

Übergriff auf Prostituierte: Jugendstrafe

Laut Staatsanwaltschaft hatte sich ein 18-Jährigen im letzten Jahr gewaltsam Eintritt in ein Bordell verschafft und bedrängte dort mit einem Komplizen enige Prostituierte. Nachdem sie Geschlechtsverkehr mit ihm ablehnten, sei er gewalttätig geworden.
Der Angeklagte war der Justiz nicht unbekannt. So stand er zum Tatzeitpunkt bereits wegen ähnlicher Delikte unter Bewährung.

Das Amtsgericht Böblingen (Baden-Württemberg) hat den Angeklagten jetzt wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung und schwerer sexueller Nötigung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Sein gleichaltriger Komplize muss 50 Arbeitsstunden für eine gemeinnützige Einrichtung ableisten.

( Quelle: Stuttgarter Zeitung online vom 08.02.2012 )

Bordell / Prostituierte / Geschlechtsverkehr / gefährliche Körperverletzung / schwere sexuelle Nötigung / Jugendstrafe / Bewährung

Brandserie: Freispruch aus Mangel an Beweisen

Brandstiftung / Ermittlungen / Festnahme / Untersuchungshaft / Haftbefehl / Jugendstrafe / Freispruch / Berufung

Vor dem Amtsgericht Trier musste sich ein 17-Jähriger wegen Brandstiftung in sieben Fällen verantworten. Laut Anklage hatte der junge Mann im Mai 2011 sieben Mal Feuer gelegt. Dabei wurden mehrere Gebäude zerstört.
Der Angeklagte wurde nach intensiven Ermittlungen im Juni festgenommen und saß zunächst in Untersuchungshaft. Allerdings hob das Amtsgericht den Haftbefehl wieder auf. Die Staatsanwaltschaft und das Landgericht sorgten allerdings dafür, dass der Mann wieder in Untersuchungshaft kam. Später wurde der Haftbefehl erneut vom Amtsgericht aufgehoben.
Die Staatsanwaltschaft war von der Schuld des jungen Mannes überzeugt und forderte eine Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Der Strafverteidiger plädierte auf Freispruch, da die Taten seinem Mandanten nicht nachzuweisen seien. Dem schloss sich das Gericht an.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft könnte Berufung zum Landgericht einlegen. Dann wird der Prozess noch einmal neu aufgerollt.

( Quelle: Trierer Zeitung online vom 06.01.2012 )

Mehrjährige Jugendstrafe

Jugendstrafe / Überfall / Pfefferspray / Messer / Rollstuhl / räuberische Erpressung / schwere Raub / gefährliche Körperverletzung / Festnahme

Das Landgericht Mannheim hat einen jungen Mann zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt, wobei allerdings eine frühere Strafe einbezogen wurde.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte im Mai 2010 zusammen mit vier Anderen ein junges Paar in deren Wohnung überfallen und ausgeraubt. Dabei seien sie brutal vorgegangen und setzten sowohl Pfefferspray als auch ein Messer ein. Außerdem zerrten die Männer die junge Frau aus ihrem Rollstuhl.
Das junge Paar wollte aus Angst vor den Tätern zunächst keine Anzeige erstatten. Erst in diesem Jahr konnte die Polizei die Ermittlungen aufnehmen.
Das Landgericht hat den Angeklagten nun wegen räuberischer Erpressung, schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Einer der Mittäter konnte vor kurzem ebenfalls festgenommen werden. Die beiden anderen Täter sind der Polizei noch unbekannt.

( Quelle: Bürstädter Zeitung online vom 30.12.2011 )

Familiendrama: Freispruch und langjährige Jugendstrafe

versuchter Mord / Geständnis / Mittäterschaft / Untersuchungshaft / Jugendstrafe / gefährliche Körperverletzung / Freispruch

Vor dem Landgericht Memmingen mussten sich eine 17-Jährige und ihr 48-jähriger Vater verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen versuchten Mord an der eigenen Mutter bzw. Frau vor.
Nach Feststellungen des Landgerichts hat die Tochter ihre schlafende Mutter mit einer vollen Weinflasche auf den Kopf geschlagen. Die junge Frau gestand die Tat. Das Opfer konnte gerettet werden, ist aber bis heute gelähmt.
Anfangs ging die Staatsanwaltschaft von einer Mittäterschaft des Vaters aus, was sich allerdings als falsch erwies. Daher wurde der Mann bereits zuvor aus der Untersuchungshaft entlassen.
Die Strafverteidigung hatte eine Jugendstrafe von vier Jahren wegen Körperverletzung für die Angeklagte gefordert. Die Staatsanwaltschaft forderte mehr als acht Jahre Jugendstrafe.
Das Landgericht verurteile die 17-Jährige zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Für den Vater endete der Prozess mit einem Freispruch.

( Quelle: Südwest Presse online vom 20.12.2011 )

Mädchen beklaut eigene Großeltern

Jugendstrafe / Urkundenfälschung / Betrug / Diebstahl / Geständnis / Bewährung / Freiheitsstrafe

Das Amtsgericht Hamburg-Mitte hat eine 20-jährige Frau zu einer Jugendstrafe verurteilt.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte die Frau ihrer Großmutter zunächst einen Barscheck entwendet. Danach hat sie ihren Großeltern Luxusgegenstände gestohlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die Angeklagte der Urkundenfälschung, der Anstiftung zum versuchten Betrug sowie der Anstiftung zum Diebstahl schuldig gemacht hat.
Die Frau hat dem 27-jährigen Mitangeklagten im letzten Jahr zunächst die Wohnung der Großeltern gezeigt und ihm dann den Schlüssel gegeben. Als der Großvater kurz darauf verreiste, stahl der Komplize diverse Luxusgegenstände, unter anderem ein wertvolles Auto.
Im Prozess gestanden die Angeklagten die Tat und entschuldigten sich. Motiv seien die finanziellen Schwierigkeiten gewesen.
Die junge Frau wurde zu einer Jugendstrafe von sieben Monaten ausgesetzt zur Bewährung verurteilt.
Ihr Komplize wurde wegen versuchten Betrugs und Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt.

( Quelle: Welt online vom 13.12.2011 )

Jugendstrafe für versuchten Mord

versuchter Mord / Körperverletzung / schwerer Diebstahl / Bandendiebstahl / Jugendstrafe / Rache / Operation / Untersuchungshaft / Jugendarrest

Das Landgericht Ulm verurteilte einen mittlerweile 21-jährigen wegen wegen versuchten Mordes, vorsätzlicher Körperverletzung, gefährlicher  Körperverletzung, schweren Diebstahls und schweren Bandendiebstahls zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren.
Nach Feststellungen des Gerichts hat der zur Tatzeit 18-jährige im November 2008 einen 23-jährigen schwer verletzt, nachdem er dem Opfer zuvor unterlegen war. Aus Rache für die Niederlage habe der Angeklagte dem Opfer mit einem Radmutterschlüssel mit voller Wucht auf den Kopf geschlagen. Dieser musste operiert werden und konnte mit Glück gerettet werden. Das Gericht sah hierin einen versuchten Mord.
Außerdem sah das Gericht es als erwiesen an, dass der Angeklagte mit vier anderen Männern mehrfach Metall von dem Lagerplatz eines Schrotthändlers gestohlen hatte.
Das Gericht verwies insbesondere auf der Lebenslauf des Angeklagten. Dieser stand bereits mehrfach vor Gericht und saß unter anderem über mehrere Monate in Untersuchungshaft und verbüßte bereits einen Jugendarrest. Auch zur Tatzeit waren mehrere Verfahren gegen ihn anhängig.

( Quelle: Südwest Presse online vom 03.12.2011 )

Freispruch im Fall um räuberische Erpressung

Jugendschöffengericht / räuberische Erpressung / Marihuana / Drogen / Butterfly-Messer  / Aussage

Vor dem Alsfelder Jugendschöffengericht (Hessen) mussten sich zwei Männer im Alter von 23 und 24 Jahren wegen räuberischer Erpressung verantworten.
Nach Aussage des Opfers bei der Polizei habe er von den beiden Angeklagten Marihuana kaufen wollen. Als er die Drogen bezahlt und an sich genommen hatte, sollen drei junge Männer ihn mit einem Butterfly-Messer und einem Schraubendreher bedroht und zur Herausgabe der Drogen gezwungen haben. Nach der Tat erstattete das mutmaßliche Opfer Anzeige.

Erst jetzt kam es zur Verhandlung, da das Opfer und damit der Hauptzeuge nach einem Auslandsaufenthalt erst jetzt wieder zur Verfügung stand.

Die Aussage des Mannes sei allerdings widersprüchliche und damit „wachsweich“ gewesen. Die Angeklagten leugneten die Tat. Einer der Angeklagten sagte aus, zum fraglichen Zeitpunkt mit Freunden Computerspiele gespielt zu haben.

Das mutmaßliche Opfer habe die Männer lediglich zuvor vergeblich nach Drogen gefragt. Der andere Angeklagte sagte zudem aus, er habe dem Mann seine Handynummer aus anderen Gründen gegeben. Danach wollte er ihm eine frei verkäufliche Kräutermischung verkaufen. Dies habe das mutmaßliche Opfer verärgert und ihn zu der Anzeige bewegt.

Auch wenn sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht nicht von den Aussagen der Angeklagten überzeugt waren, blieb nur ein Freispruch. Mit der Aussage des mutmaßlichen Opfer sei nichts anzufangen gewesen.

( Quelle: Lauterbacher Anzeiger online vom 23.11.2011 )

Jugendstrafe auf Bewährung wegen einer Reifeverzögerung

Jugendstrafe / Bewährung / Sozialstunden / Geständnis / Vergeltung / Erziehung / Schadensersatzansprüche / Schmerzensgeld

Vor dem Gladbecker Jugendschöffengericht musste sich ein 19-jähriger wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Das Gericht hat den Angeklagten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 120 Sozialstunden ableisten.
Das Gericht verurteile den Angeklagten nach Jugendstrafrecht, da er nach  Einschätzung der Jugendgerichtshilfe unter einer Reifeverzögerung leide. Er hat keinen Schulabschluss und arbeite lediglich in einem 400-Euro-Job.
Der Jugendliche hat nach den Feststellungen des Gerichts einen 22-jährigen Mann bei einem Stadtfest durch einen Faustschlag schwer verletzt.

Das Opfer liegt bis heute in einer Duisburger Klinik. Er wird nie wieder sehen, sprechen oder laufen können. Der Angeklagte gestand die Tat.
Familie und Freunde des Opfers zeigten sich nach Urteilsverkündung schockiert. Das Gericht betonte, dass es im Jugendstrafrecht keinen Platz für Vergeltung gebe. Es gehe um den erzieherischen Gedanken, welchem in diesem Fall die gewählte Strafe am besten gerecht werde. Parallel zum Strafprozess läuft einen Zivilprozess. Dabei geht es um Schadenersatzansprüche der Krankenkasse und Schmerzensgeldforderungen.

( Quelle: Der Westen online vom 17.11.2011 )

Jugendstrafrecht: Anklage wegen Vergewaltigung

Vergewaltigung / Untersuchungshaft / sexueller Kontakt / Nebenklage / Ausschluss der Öffentlichkeit / Jugendstrafe / Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft hat drei junge Männer vor dem Landgericht Aurich wegen Vergewaltigung angeklagt. Zwei der drei Angeklagten (beide 19 Jahre alt) sitzen in Untersuchungshaft, der 18-jährige Angeklagte ist noch auf freiem Fuß.

Laut Anklage haben die drei Männer gemeinschaftlich ein 14-jähriges Mädchen an zwei aufeinander folgenden Tagen mehrfach vergewaltigt und geschlagen. Dabei sollen sie ihre körperliche Überlegenheit genutzt haben, um die Gegenwehr des Opfers zu brechen. Das Mädchen habe ihnen zuvor deutlich klar gemacht, dass sie keinen sexuellen Kontakt haben wolle.

Im Prozess tritt das Opfer als Nebenklägerin auf. Ihre Anwältin beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit.

Das Urteil wird Mitte Dezember erwartet. Im Falle einer Verurteilung drohen den jungen Männern langjährige Jugend- oder Freiheitsstrafen.

( Quelle: Jeversches Wochenblatt online vom 10.11.2011 )