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Waffenhändler wegen Insolvenzverschleppung verurteilt

Vor dem Amtsgericht Hof (Bayern) musste sich ein Waffenhändler wegen Insolvenzverschleppung, vorsätzlichem Bankrott und Betrugs in fünf Fällen verantworten.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Mann den Insolvenzantrag für sein Sportwaffen-Unternehmen vorsätzlich zu spät gestellt und sich deshalb der Insolvenzverschleppung schuldig gemacht. Die weiteren Anklagepunkten ließ das Gericht fallen.
Das Gericht hatte festgestellt, dass die Firma bereits im Juni 2009 nicht mehr in der Lage war, ihre Verbindlichkeiten zu begleichen. Dies sei dem Angeklagten bekannt gewesen. Daher war er verpflichtet, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen. Nichtsdestotrotz habe er den Antrag erst im Oktober 2009 gestellt.
Positiv wertete das Gericht, dass der Angeklagte versucht habe, eine Insolvenz zu vermeiden. Zudem wurde er auch schlecht von seinen Steuerberater beraten. Das Gericht verurteile den Angeklagte zu einer Geldstrafe von insgesamt 4950 Euro.

( Quelle: Frankenpost online von 21.04.2012 )


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

Insolvenzverschleppung

Die Staatsanwaltschaft Bochum ermittelt gegen die ehemalige Arcandor-Führung. Der Vorwurf: Insolvenzverschleppung.
Die Ermittler prüfen, ob der Konzern bereits im August 2008 zahlungsunfähig war. Der Insolvenzantrag wurde nämlich erst zehn Monate später gestellt.

Als Beweis soll eine Rechnung der Investmentbank Goldman Sachs vom  August 2008 dienen. Laut Staatsanwaltschaft könne die Rechnung über immerhin fast 5 Millionen Euro zeigen, dass Arcandor die Rechnung über einen längeren Zeitraum aus finanziellen Problemen nicht gezahlt habe.
Parallel laufen zivilrechtliche Prozesse gegen zwei ehemalige Die Mitglieder des Vorstands. Hier geht es um Schadensersatzforderungen und um angeblich falsch abgerechnete Boni, Spesen und Abfindungszahlungen.

( Quelle: Manager Magazin online vom 04.03.2012 )


Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

Insolvenzverschleppung: Anklage erhoben

Geschäftsführer / Betrug / Insolvenzverschleppung  / Durchsuchung / Sicherstellung / Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft Rostock hat Anklage gegen die ehemaligen Geschäftsführer verschiedener Gesellschaften der Volkssolidarität erhoben. Laut Anklage haben sich die Angeschuldigten des Betrugs in einem besonderes schweren Fall und Insolvenzverschleppung schuldig gemacht.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeschuldigten vor, Anleger betrogen und dadurch einen Schaden von mindestens 3,5 Millionen Euro verursacht zu haben. Den Männern sei bewusst gewesen, dass sich die Gesellschaft seit 2001 in einer dauerhaften Krise befunden habe und den Anlegern das Geld nicht zurückgezahlt werden könne. Die Angeschuldigten haben das Geld der Anleger – nahezu zwei Millionen Euro – dafür verwendet, die Gesellschaft finanziell zu stabilisieren.

In den Jahren 2008 und 2009 erstatteten Geschädigte Anzeige, nachdem die fälligen Renditezahlungen ausgeblieben waren. Im Zuge der Ermittlungen wurden die Büroräume durchsucht und zahlreiche Aktenordner sichergestellt.

Im Falle einer Verurteilung drohen den Männern langjährige Freiheitsstrafen.

( Quelle: Mecklenburg-Vorpommern News online vom 30.01.2012 )